Volltext: Der Völkerkrieg Band 12 (12 / 1918)

278 Der Handelskrieg vom 8. Februar 1916 bis 1. Februar 1917 
daß der dauernde Besitz dieser fernen Inseln eine Gefahr für den dänischen Staat bedeute, 
der dort in Streitigkeiten verwickelt werden könnte. Der Finanzminister hob hervor, 
daß weder die innere Lage der Inseln noch der wirtschaftliche Gewinn, sondern allein 
internationale Erwägungen zu diesem Schritte geführt hätten. Schon 1913 habe die 
Regierung ein Kaufangebot abgelehnt, da sie die dänische Flagge nicht ohne zwingenden 
Grund zu streichen wünschte. Die Opposition habe es leicht in dieser Angelegenheit, da die 
Regierung nicht in der Lage sei, die wichtigsten Gründe mitzuteilen. Was hätte man 
aber tun sollen, wenn z. B. die Vereinigten Staaten von den Inseln Besitz ergriffen 
hätten? Sollte Dänemark den Vereinigten Staaten den Krieg erklären oder sich um Hilfe an 
Europa wenden? Die Regierung halte sich für verpflichtet, dem Wunsche eines großen 
Staates nachzugeben; sie bedauere, daß die Fahne eingezogen werden müsse, aber wenn der 
Orkan rase, müsse man sich ihm beugen. Der Minister erklärte es für unmöglich, die 
Angelegenheit aufzuschieben; aber wenn das Gesetz abgelehnt werden sollte, sei die Re 
gierung bereit, einem neuen Reichstag die Entscheidung zu überlaffen. Jedoch falle die 
Verantwortung für die Folgen einer solchen Verzögerung auf den Reichstag. 
Nichtsdestoweniger dauerten die weiteren Verhandlungen Monate lang. Eine Zeitlang 
schien es, als ob das radikale Kabinett Zahle darüber stürzen und einem Koalitions 
ministerium Platz machen sollte. Indes erklärte sich schließlich der zur Entscheidung 
eingesetzte Ausschuß des Reichstages in einem am 15. November 1916 bekannt gegebenen 
Memorandum und am 14. Dezember 1916 in allgemeiner Abstimmung auch das Volk 
selbst — mit 283694 gegen 157 596 Stimmen — für die Abtretung. 
Der dänische Reichstag nahm darauf die Vorlage betreffend den Verkauf der west 
indischen Inseln am 21. Dezember 1916 endgültig an. Im Folkething stimmten 90 Ab 
geordnete dafür, 16 dagegen, im Landsthing 40 dafür, 19 dagegen. In beiden Häusern 
stimmten die Konservativen gegen den Vorschlag. Die Auswechslung der Ratifizierungen 
zum Vertrag vom 4. August 1916 fand am 17. Januar 1917 in Washington zwischen dem 
dänischen Gesandten Constantin Brun und dem amerikanischen Staatssekretär Lansivg statt. 
„In Anbetracht der gewaltigen amerikanischen Flottenrüstungen und der wenigstens 
zeitweise sichergestellten Schiffbarkeit des Panamakanals gewinnt", so schrieb die „Vossische 
Zeitung" (22.XII. 16), „die Wahrscheinlichkeit Boden, daß Amerika beabsichtigt, aus 
St.Thomas, einem der idealsten Häfen der Welt, einen großen Flottenstützpunkt, ein 
amerikanisches Gibraltar, zur Zufahrt zum Zweimeerkanal von Panama zu machen." 
Norwegen 
Die Bestrebungen der Entente, unter der Führung Englands auch den norwegischen 
Außenhandel unter ihre Oberaufsicht zu bringen, sind mit zäher Energie und immer neuen 
Mitteln weitergeführt worden. Und wenn auch die norwegische Regierung in ihrer am 
5. Mai 1916 in London und Paris überreichten Antwort aus die Denkschrift der Entente 
vom 4. April 1916 (vgl. S. 100) über die Beschlagnahme der Post zur See, die von 
der Entente beliebte Auslegung des Haager Abkommens vom Jahre 1907, soweit es sich 
um Briefkorresponderizen handelte, ablehnte, so sah sie sich doch in vielen anderen Fällen 
genötigt, den Ansprüchen der Entente gegenüber nachzugeben. 
So fügte sich Norwegen, wie der Norwegische Fischereidirektor am 5. Juni 1916 be 
kannt gab, der Bedingung Englands, die norwegische Fischerflotte nur dann mit Kohlen 
zu versehen, wenn Norwegen den gesamten Fang mit der Tranproduklion nach Eng 
land verkaufe und anerkannte amtlich die „Schwarzen Listen" (vgl. S. 253s.), was daraus 
hervorging, daß die norwegische Regierung selbst den Betroffenen ihre Eintragung in die 
englischen Listen mitteilte und sich bereit erklärte, die von England verlangten Erklärungen 
norwegischer Firmen, daß sie nicht an die Feinde Englands lieferten, zu beglaubigen.
	        
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