Volltext: Der Völkerkrieg Band 12 (12 / 1918)

276 Der Handelskrieg vom 8. Februar 1916 bis 1. Februar 1917 
Von den übrigen den dänischen Handel einschränkenden Maßnahmen Englands seien 
noch folgende hervorgehoben. Am 19. April 1916 meldete „Berlingske Tidende", daß 
den dänischen Reedereien aus Veranlaflung der englischen Regierung nicht mehr ge- 
stattet werde, Frachten für Oel, Petroleum oder ähnliches abzuschließen, falls hierzu 
nicht im voraus die Genehmigung der englischen Behörden eingeholt sei. Sonst würden 
die Schiffe so behandelt, als wenn sie einen Bruch des Uebereinkommens über die Liefe 
rung von Bunkerkohle begangen hätten. Ausgenommen waren Frachten nach Groß 
britannien und den Ländern der Alliierten. Nur solche Ursprungszeugnisse, die von 
englischen Konsuln ausgestellt waren, wurden als gültig anerkannt. 
Außerdem richtete, wie „Ekstrabladet" (28. XI. 16) meldete, die Kopenhagener englische 
Gesandtschaft an die dänischen Kohlenfirmen ein Rundschreiben, in dem diesen mitgeteilt 
wurde, sie dürsten in keiner Weise etwas mit deutschen Kohlen zu tun haben, sonst würde 
ihnen die Lieferung englischer Kohle entzogen werden. 
Schließlich beschlossen die Entente-Regierungen nach einer Meldung vom 14. Dezem 
ber 1916 die Ausfuhr aller Fischereiartikel nach Dänemark bis auf weiteres einzu 
stellen, worauf England am 15. Dezember 1916 der dänischen Regierung mitteilte, daß 
es von nun an sämtliche Zufuhren von Petroleum und Benzin sistieren werde, wenn 
den Fischern, die ihren Fischfang nach Deutschland verkauften, nicht sofort das Benzin 
oder Petroleum, das aus England komme, entzogen werde. Infolgedessen beschloß die 
dänische Petroleumgesellschaft das sofortige Verbot der Abgabe von Benzin und Petro 
leum an die Fischer, bis sie sich verpflichtet hatten, weder direkt noch indirekt ihren 
Fischfang nach Deutschland zu liefern. 
Dänisch-englische Verhandlungen, die zunächst in London über die Regelung der Handels 
beziehungen beider Länder gepflogen wurden, waren Ende Januar 1917 noch zu keinem 
Abschluß gekommen. 
Wie iy Wirklichkeit der Schutz aussah, den England den kleinen neutralen Staaten 
feierlichst gelobt hatte, geht mit aller wünschenswerten Deutlichkeit aus den Bedingungen 
hervor, die die englische Regierung Island gestellt und auch tatsächlich aufgezwungen 
hat, um ihrerseits großmütig die Einfuhr von Kohlen, Salz, Petroleum, Fischereigerät 
schaften und andern unbedingten Notwendigkeitsartikeln nach Island zu gestatten. Zu 
folge „Bergens Annonce Tidende" sahen diese Bedingungen, die durch einen Erlaß der 
isländischen Regierung bekanntgegeben wurden, nach der „Kölnischen Zeitung" (11.VIII. 16) 
folgendermaßen aus: „Keine Ladung irgendwelcher Art darf mit anderen Schiffen aus 
Island ausgeführt werden als solchen, die sich durch eine vom Kapitän unterschriebene, 
beim Polizeiamt niederzulegende bindende Erklärung verpflichtet haben, auf der Reise nach 
ihrem Bestimmungsort einen britischen Hafen anzulaufen. Von dieser Verpflichtung 
kann der britische Konsul nur solche Schiffe befreien, die unmittelbar nach einem ameri 
kanischen Hafen ausklariert werden. Dagegen dürfen isländische Erzeugniffe, insbesondere 
Fischereierzeugnisse, Hering, Wolle, Häute und Fleisch nach neutralen Ländern an der 
Ostsee überhaupt nicht ausgeführt werden. Die englische Regierung erklärte ausdrück 
lich, daß sie jede Ausfuhr nach andern neutralen Ländern als den zugelassenen unter 
allen Umständen verhindern werde. Selbst die Einfuhr von isländischen Erzeugniffen 
nach dem Mutterlande Dänemark machte England von dem Nachweis abhängig, daß 
diese für den eigenen Verbrauch des Landes unbedingt nötig sind. Alle isländischen Er 
zeugniffe, die demgemäß nicht in andern als den zugelassenen neutralen Ländern verkauft 
werden dursten, behielt sich aber die englische Regierung ausdrücklich vor, durch ihre 
Agenten lob Island zu einem im voraus bestimmten Preise aufzukaufen. Dabei betrug 
aber z. B. der englische „Höchstpreis" für isländischen Hering nur 45 Oere das Kilo 
gramm, während das schwedische Kriegsernährungsamt größere Posten isländischen
	        
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