Volltext: Der Völkerkrieg Band 12 (12 / 1918)

Frankreich während des fünften 
Kriegshalbjahres 
Von August 1916 bis Februar 1917 
Fortsetzung von Band XV, S. 1 bis 52 
Parlament und Regierung Frankreichs 
Die ordentliche Session des Jahres 1916 IV 
Vom 12. Sept. 1916 bis zur Neubildung des Kabinetts Briand am 13. Dez. 1916 
Die Reden Briands und Interpellationen 
Nur unter den größten Schwierigkeiten war es dem Ministerpräsidenten Briand bis 
her gelungen, seinem Kabinett im Parlament eine Mehrheit zu sichern, die ihm ein 
Verbleiben im Amte ermöglichte. Stellenweise waren die Mehrheiten überaus dürftig 
und bei den Vertrauenskundgebungen trat bereits ein ausgesprochenes Mißtrauen 
sichtlich in die Erscheinung. Der letzte „Sieg", den er errang, war der in der Frage 
der Heereskontrolle (vgl. XV, S. 22f.). Die Kammer war fest entschlossen, um sich ein 
eigenes Urteil über die militärische Lage bilden zu können, einen Kontrollausschuß ein 
zusetzen, dem weitgehende Rechte zur Untersuchung der Frontverhältnisse eingeräumt 
werden sollten. Die Heeresleitung hatte begreiflicherweise die allerschwersten Bedenken 
gegen eine solche Beaufsichtigung durch das Parlament, und es gelang Herrn Briand 
in tagelangen geheimen Sitzungen, einen offenen Konflikt zwischen Heeresleitung und 
Kammer dadurch zu vermeiden, daß die letztere sich damit begnügte, aus den Heeres 
ausschüssen Vertreter zu entsenden. Diese Entscheidung der Kammer, die sich Briand 
als ein Vertrauensvotum buchte, wurde aber nur mit einer sehr geringen Mehrheit 
gefaßt. Immerhin schien Briands Stellung einstweilen ungefährdet und der Konflikt 
zwischen Oberkommando und Parlament beseitigt. 
Entsprechend einem Vorschlag Chaumets bezeichnete dann die Armeekommission in den 
letzten Tagen des August 1916 ihre Delegierten zur Kontrolle des Heeres, u. a. die Abgeord 
neten Patö, Renaudel, Favre, BourÄy, Tardieu und Ferry. Die Delegation teilte sich in 
3 Sektionen; die eine sollte die allgemeine Organisation, die andere die Bewaffnung, die 
dritte das Luftschiffahrtswesen kontrollieren. Ueber die Ausübung dieser Kontrolle 
schrieb das „Journal" (19. VIII. 16) folgendes: „Zwischen der Regierung und den 
Volksvertretern ist eine Verständigung dahin zustandegekommen, daß man dem Kriegs 
minister die Sorge lassen wolle, den Mitgliedern der Hauptausschüffe die Ausübung des 
ihnen durch diese Ausschüsse übertragenen Amtes tunlichst zu erleichtern. General Ro- 
ques hat in Ausübung der übernommenen Verpflichtung allen von den Hauptausschüssen 
bezeichneten Volksvertretern einen Beglaubigungsbrief bei den Heeresbefehlshabern über 
mittelt, die sich den Volksvertretern zur Erleichterung ihrer Sendung zur Verfügung 
stellen sollen. Diesem Dienstausweis, Isttrs äs ssrvios, geht ein zweites Sendschreiben 
des Kriegsministers zur Seite, des Inhalts, daß die Vertreter der Hauptausschüsse sich 
in Ausübung ihres Amtes an die für die Mitglieder des Staatshaushaltsausschusses 
schon in Uebung befindlichen Vorschriften zu halten haben. Besonders müssen sie die 
Militärbehörden genau über die Oertlichkeit verständigen, die sie besichtigen wollen. 
Diese Bestimmung ist getroffen worden, um jede Schiebung zu vermeiden, da militärische 
Maßregeln der Armeebefehlshaber oder Armeegruppenbefehlshaber den Zweck der parla 
mentarischen Heeresüberwachung unmöglich oder unnütz machen könnten."
	        
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