22 Das Deutsche Reich während des fünften Kriegshalbjahres
Nach einer längeren, durch die Beratungen des Hauptausschusses ausgefüllten Pause
nahm der Reichstag am 26. Oktober 1916 die Besprechung über den Antrag des Aus
schusses (vgl. S. 18) wieder auf. Ein Antrag der deutschkonservativen Abgeordneten
Arnstadt und Genossen empfahl an Stelle des Ausschußantrages die Annahme folgen
der Resolution:
„den Reichskanzler zu ersuchen, dafür einzutreten, daß während der Dauer desKriegesbei
Bertagunge» bet Reichstages, die durch Kaiserliche Verordnung erfolgen, die Einberufung des
HauShaltsauSschusfeS zur Besprechung auswärtiger Fragen auf dem verfassungsmäßigen
Wege vorbehalten wird."
Der konservative Abgeordnete Kreth, den die Konservativen zur Darlegung ihres Stand
punktes vorgeschickt hatten, sprach von einem Schritt zur Einführung des parlamentarischen
Regimes und erklärte, daß die Konservativen diesen Schritt nicht mitmachen würden.
Den Vergleich mit England lehnte er ab, da die deutsche Regierung im Gegensatz zur
englischen an Ehrlichkeit das Menschenmögliche leiste. Auch glaubte er die Behauptung
wagen zu können, daß das deutsche Volk für die parlamentarische Regierungssorm nicht
begeistert sei. Der Krieg habe die alte deutsche Männertreue und das Treueverhältnis
zwischen Fürst und Volk gezeigt.
Es muß konstatiert werden, daß die Regierungsvertreter stch mehr oder weniger be
stimmt aus den von der konservativen Partei eingenommenen Standpunkt stellten. Der
Staatssekretär des Auswärtigen Amts, v. Jagow, begnügte sich allerdings auch
bei dieser, sein eigentliches Gebiet stark berührenden Initiative des Reichstags mit
kurzen und in der Form verbindlichen Worten. Er erklärte seine Bereitschaft, dem
Wunsch des Reichstags auch in dem vom Hauptausschuß und den Konservativen ge
forderten Maße entgegenzukommen. Nach seiner Meinung liefen also die beiden An
träge im wesentlichen auf dasselbe hinaus; aber Herr von Jagow war zugleich vor
sichtig genug, auf die nachfolgenden Ausführungen des Staatssekretärs vr. Helfferich
hinzuweisen, und diese Erklärungen des Stellvertreters des Reichskanzlers lauteten wesent
lich kälter und schärfer, vr. Helfferich suchte zunächst die verfassungsrechtliche Seite
dahin zu klären, daß in jedem Fall zu einer Zusammenkunft des Hauptausschusses
während der Vertagung des Reichstags die Zustimmung deS Kaisers erforderlich
sei. Da ihm nun das Recht des Kaisers in der konservativen Fassung besser gewahrt
zu sein schien als in dem Antrag des Ausschusses, so erklärte er, daß er den konser
vativen Antrag vorziehen würde. Ebenso ließ er keinen Zweifel daran, daß
nur unter anormalen Verhältnissen die Kommission während der Vertagung des Reichs
tags zusammentreten könne. Der normale Fall werde immer bleiben, daß der Reichs
tag, wenn er durch kaiserliche Verordnung vertagt wird, in seiner Gesamtheit vertagt
werde, daß also dann auch der Hauptausschuß kein Recht habe, zusammenzutreten. Da
diese Ausführungen des Staatssekretärs vr. Helfferich das begreifliche Erstaunen des
Plenums hervorriefen, sah sich Herr Helfferich später noch einmal veranlaßt, das
Wort zu nehmen, aber nur, um abermals festzustellen, daß die Regierung bereit sei, aus
nahmsweise den Ausschuß zu berufen, aber auch in Zukunft werde der normale Fall
bleiben, daß bei einer Vertagung Plenum und Kommissionen vertagt werden.
Dieser schroffe und in der Form kaum gemilderte Standpunkt des Stellvertreters
des Reichskanzlers stieß auf fast allen Seiten des Hauses auf Widerspruch. Nur der
fortschrittliche Abgeordnete Haußmann glaubte aus den Bemerkungen Helfferichs,
bei denen er immerhin einen wärmeren und vertrauensvolleren Ton vermißte, ein
„prinzipielles" Einverständnis herauszuhören. Im übrigen machte er einige zu
treffende Bemerkungen über den Hauptausschuß, der allmählich zum „Mädchen für
alles" geworden sei, und forderte eine besondere Kommission für die auswärtigen An-