Volltext: Der Völkerkrieg Band 13 (13 / 1918)

Maßnahmen des Zaren und der Regierung 253 
Maßnahmen des Zaren und der Regierung 
Nach amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen^ 
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Einige Verwaltungsmaßnahmen 
(Die finanziellen und wirtschaftlichen Maßnahmen vgl. S. 260 dis 266) 
24. August 1916. 
Der Ministerrat genehmigte ein neues Universitätsreglements, das die Autonomie der 
Universitäten bedeutend erweiterte. 
28. August. 
Der russisch-schwedische Vertrag über eine Verbindung deS russischen und schwedischen 
Eisenbahnnetzes durch eine Brücke über den Torneafluß wird ratifiziert. 
7. September. 
Es wird ein Finanzrat errichtet, der gemeinsam mit der Regierung die wirtschaftliche und 
finanzielle Politik Rußlands leiten soll. 
12. September. 
Der russische Ministerrat beschloß wegen der ungeheuren Verluste an Menschenleben teils in 
Kämpfen, teils durch Epidemien das Mindest alt er zum Eingehen einer Ehe für männliche 
Personen von 20 auf 18 Jahre herabzusetzen. Das Mindestalter für Mädchen bleibt 17 Jahre. 
26. September. 
Der Zar hat auf Grund des Artikels 87 der Grundgesetze, des sogenannten Notparagraphen, ein 
Gesetz erlaffen, das den Hausbesitzern eine über 10 % deS vor dem Kriege bzw. vor dem 
1. Januar 1915 vereinbarten Betrages hinausgehende Erhöhung von WohnungSmieten untersagt. 
4. Oktober. 
Es wird ein Ministerium für öffentliche Gesundheitspflege errichtet (vgl. S. 235)° 
15. Oktober. 
Das Ministerium des Auswärtigen gab bekannt, daß die 1913 und 1914 im Eismeer durch die 
Forschungsexpedition desKapitänsWilkitSky entdeckten Landstriche, die unter der allgemeinen 
Bezeichnung „Kaiser-Nikolaus II. - Land" bekannt sind, dem russischen Reiche einverleibt wurden- 
25. November 1916. 
Ministerpräsident Stürmer hat noch am Tage vor dem Wiederzusammentreten der Reichsduma 
die vom Ministerrat beschlossene Polizeireform auf Grund des Artikels 87 der Grundgesetze 
zum Gesetz erhoben. Dadurch wurde der Mannschaftsbestand der Polizei in den russischen Städten 
um ein Vielfaches erhöht und auf dem Lande erheblich verstärkt; die Gesamtausgaben des Staates 
für die Polizei stiegen von 60 Millionen Rubel im Jahr auf 160 Millionen. „Dieses Gesetz ist," 
wie der „Frankfurter Zeitung" (25. XI. 16) geschrieben wurde, „von der russischen Presse als 
offene Herausforderung deS Volkes empfunden worden, da gleichzeitig die Finanznot zu den drük- 
kendsten Beschränkungen aller wirtschaftlich und kulturell produktiven Ausgaben der Staatsverwal 
tung zwang. Die Form der Anwendung des Notparagraphen aber stellte eine Verhöhnung der 
Neichsduma dar; denn die Grundgesetze beschränken die Anwendung des Artikels 87 ausdrücklich 
auf die Fälle unaufschiebbarer Notwendigkeit." 
14. Januar 1917. 
Das neue Gesetz über die Organisation der Maß - und Gewichtskontrolle, ein neuer 
Schritt zur Einführung deS metrischen Systems in Rußland, trat in Kraft. 
Militärische Maßnahmen 
Die Aushebung neuer Reserven in Rußland nahmen nach Angaben des Berner „Bund" (4. II. 17} 
folgenden Verlauf: Ende 1916 wurden die Landwehrmänner des ersten Aufgebotes einberufen der 
Jahrgänge 1916 bis 1894 und des zweiten Aufgebotes der Jahrgänge 1916 bis 1896. Beide 
Jahrgänge einschließlich Mennoniten. ES muß aber hier bemerkt werden, daß von diesen Jahrgängen 
die Landwehrjahrgänge 1916 bis 1897 ersten Aufgebotes sowie 1916 bis 1906 zweiten Aufgebotes 
schon im März 1916 und daß die Landwehrjahrgänge 1916 bis 1900 zweiten Aufgebotes anfangs 
Oktober 1916 mobilisiert waren. Außerdem wurden die sogenannten „Belobilettschiki"-Besttzer von 
weißen Billetts, also früher als untauglich Befundene, der Jahrgänge 1916 bis 1910 im November 
1916 nachgemustert, sowie die Jahrgänge 1901 bis 1909 und die Militärtauglichen unter ihnen
	        
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