Volltext: Der Völkerkrieg Band 13 (13 / 1918)

58 Das Deutsche Reich während des fünften Kriegshalbjahres 
die Bundesratsverordnung, die den Zuckerverbrauch im Erntejahr 1916/17 regelte, die 
Verfütterung von Zuckerrüben, schränkte die Verwendung von Zuckerrüben zur Brennerei 
wie bisher streng ein und bbmaß den Verbrauch an Haushaltszucker in derselben Weise 
zunächst wie bisher. Dagegen ließ sie eine Erhöhung des Kleinhandelpreises um 3 bis 
4 Pfennig aus das Pfund eintreten. Da das Jahresquantum auf den Kops aber nur 
20 Pfund betrug, so bedeutete das eine jährliche Mehrbelastung von nur 60 bis 80 Pfennig. 
Zu Beginn des Jahres 1917 mußte die Regierung aber doch eine weitere Herab 
setzung des Zuckerquantums vornehmen und bezifferte die Monatsration aus den 
Kopf der Bevölkerung aus nur 800 g gegen bisher 1000 g. Die Rüben verarbeitenden 
Zuckerfabriken waren berechtigt, von den Rübenbauern, die ihnen Zuckerrüben aus der 
Ernte 1916 zu liefern verpflichtet waren, für das Erntejahr 1917 die Lieferung von 
Zuckerrüben von einer gleich großen Anbaufläche wie 1916 zu verlangen. 
Die Versorgung der Bevölkerung mit Zucker ging im allgemeinen glatt von statten. 
Die weitere Einschränkung des Bierverbrauchs 
Im Herbst nach der Einbringung der Ernte nahm die Regierung eine weitere Ein- 
s ch r ä n k u n g i n d e r B i e r e r z e u g u n g (vgl. XVI, S. 76) vor, um in vermehrtem Umfange 
Futtermittel frei zu bekommen, nachdem Rumänien zunächst als Einfuhrland infolge des 
Kriegsausbruches ausgeschaltet war. Im März 1915 war man bekanntlich zur Einschränkung 
der Bierprodukten aus 60 % der Friedensmengen geschritten und hatte sie im Oktober 
desselben Jahres auf weitere 12 %, also aus 48% vorgenommen. Jetzt, Anfang 
September 1916, konnten die von der Hauptniederlassung der Gerste-Verwertungs- 
gesellschast in Berlin versorgten Brauereien durchschnittlich nur 33,98 % erhalten, also 
weitere 14,02 % weniger. Dagegen waren die bayrischen Brauereien nach wie vor 
mit dem vollen Kontingent von 48 % versehen worden. Das hatte eine starke Un 
zufriedenheit in Norddeutschland hervorgerufen. Als der Präsident des Kriegsernährungs- 
amtes ankündigte, daß in absehbarer Zeit nur 25 % vom Friedensumsatz den Brauereien 
zugestanden werden könnten, wandten sich die Gastwirtsverbände Norddeutschlands 
beschwerdesührend an ihn. Sie wiesen in einer Eingabe daraus hin, daß bei einer 
Zuweisung von nur 25 % der Erzeugung 11 % allein für den Heeresbedarf in Abzug 
gebracht werden müßten, so daß für die Bevölkerung nicht mehr übrig blieb 
als ein Quantum von 14 % des Friedenskonsums. Nichts destoweniger 
schritt die Regierung dennoch zu dieser weiteren Einschränkung der Bierherstellung. Die 
ungünstige Kartoffelernte erklärte sie, erfordere, daß die Kartoffel als Streckungsmittel 
für das Brotgetreide ausscheide. An die Stelle der Kartoffel müsse daher bei der Brot 
streckung die Gerste treten. Die bayrischen Brauereien erhielten aber ein Zusatzkontingent 
von 10 %. Es war nur natürlich, daß der Bierausschank in den Gastwirtschaften in 
folgedessen ganz erheblich eingeschränkt werden mußte. Die Gäste erhielten nur zu ganz 
bestimmten Stunden des Tages oder oft nur des Abends Bier, und auch dann nur 
gewöhnlich nicht mehr als zwei Glas durchschnittlich. 
Die Einschränkung des Tabakgenusses 
Die Preise im Verkehr mit Tabak kletterten im fünften Kriegshalbjahr unauf 
hörlich in die Höhe. Die einzelnen Zigarrensorten, wie sie früher im Frieden ge 
handelt waren, gingen meist ein und wurden durch einfachere, aber trotzdem bedeutend 
teuerere Kriegssorten ersetzt. Dennoch ließ die Nachfrage nach Zigarren keineswegs nach, 
obwohl allmählich für Zigarren, die im Frieden 8 bis 10 Pfennig kosteten, 30 Pfennig, 
auch 40 Pfennig bezahlt wurden. Die Zigarrenläden begannen ihre Verkaufszeit außer 
ordentlich einzuschränken und ihre Läden nur an bestimmten Stunden des Tages offen 
zu halten, was verschiedentlich zum Anstellen auch des Herrenpublikums vor den
	        
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