Volltext: Linzer Hessen

Kaiser Karl VI. 
vorstellende zu Kriegsdiensten vollkommen taugliche, und 
effective praesente seuth assentiret, auch 
Serto die Verpflegung darauf a dato der flssentirung noch 
um vierzesten läge zurukst auß dieser billigen considération 
passtet werden solle, weillen gedacht Unserer obrister selbe 
schon estebevor zimblich lang zu verpflegen, und die gesollt: 
und schaden wegen deren mittlerwegstl dessertirenden zu legden 
siat, und allenfastls 
Septimo Unser Höchster vienst erfordern möchte, dieses 
neu errichtende Regiment über lang oder Kur; in's Feld zu 
ziclien, so tstuen wir stiemit für solchem Zastl die gnädigste 
Zusag, daß selbe mit denen nötstigen Proviant, auch Zelter¬ 
wägen und valksten karren aus Unseren flerario zu ver- 
sesten, gleich wir nicht minder 
Uctaoo Snädigst zustellen, daß kr Unser obrister selwostl 
die Staabs- als andere officiers nach seinem fregen willen 
dabei bestellen möge, und wollen auch 
Nono noch ferners bewilligen, daß die Verpflegung für 
Istn unseren obristen, und die sammentliche officiers von 
krsten Zanuarj des Künftigen Zastres sofern, und welche 
damalils mit Rastmen werden angezaigt werden, Istren 
flnfang nestmen,' dargegen 
Vecimo austrucklich stipulirt worden, unter der sowostl 
aus aigenen dessen Mitteln, alß vor das empfangende Werb¬ 
geld aufbringenden Mannschaft Keine verbottene vationalisten, 
als Hungarn, Lroatsten, polaksten, Schweizer, Italiener, und 
Zranzosen, worunter auch alle diejenigen verstanden, so nicht 
pure Teutsche sind, auch keine von Unsern kagsl. Regimentern, 
item von Lstur-Vagern und Sachsen desertirte, mit welchen 
wir eigene Lartells darumben errichtet staben, anwerben zu 
durffen, allermaßen derleg bei der flffentierung nicht wurden 
passiert werden,' Uibrigens aber, und 
Undecimo wirdet dieses Regiment denen anderen Unseren 
kagsl. Regimentern in der Vezastlung praerogativen und 
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