Volltext: Linzer Hessen

flus der beschichte der fjesseninsanterie 
vor dem Weltkrieg 
Der Vestallungsbrief 
flm 1. Februar 1?zz starb in Warschau flugust II., König 
von Polen. Pie Wiederbelebung des erledigten Ihrones war 
die Veranlassung zu einem Kriege zwischen den Königen von 
Frankreich, Spanien und Sardinien und dem Kaiser Karl VI. 
König Ludwig XV. von Frankreich wollte seinem Schwieger¬ 
vater Stanislaus Leszezgnski, Kaiser Karl VI. aber dem Kur¬ 
fürsten flugust III. von Sachsen die polnische Krone verschaffen. 
va der Kaiser Krieg in Italien und am Vberrhein füll reu 
mußte, bedurfte es der flufsteilung neuer Begimenter, unter 
denen sich auch das nachmalige 14. Infanterieregiment be¬ 
fand. 
per am 4. November 1733 von Seiner Majestät Kaiser 
Karl VI. in Form eines Vertrages mit dem Listen Inhaber 
abgefaßte und vom Präsidenten des Hofkriegsrates Lugenio 
von Savogen gegengezeichnete vestailungsbrief lautet wort¬ 
getreu: 
„Karl von Sottes Snaden erwählter römischer Kaiser, zu 
allen Zeiten Mehrer des Neiches etr. 
Bekennen öffentlich und Ihuen kund jedermäniglich, waß 
gestalten wir mit dem Hoch- und wohlgebornen Unsern 
Vbristen, und Lieben getreuen Nicolao Leopoldo Bheingrafen 
von Salm wegen aufrichtung eines Negiments zu Fuß in 
Zweitausend dreihundert Mann bestehend, folgende Lapitula- 
tion errichten lassen, 
alß 
primo Lrbietliet, und verobligiert sich Unser Vbrister 
Nicolaus Leopoldus Bheingraf von Salm zwölf Lompagnien 
inclusive zweier Srenadier-Lompagnien nach Unserer kagsl. in 
denen beiden Nebenlagen Aet B enthaltenen Fuß, die 
Srenadier Lompagnie zu einhundert vierzig Köpf starkh mit 
der in der Veilag C specificirten Leibs-Mundur, auch dem 
Untergewöhr versehen sjedoch ohne dem Vbergewöhr) auf 
seine alleinige Spesen in Zeit vier oder längstens fünf Monathe 
a dato des Ihnen hierüber ausfolgenden Patentes ganz zu¬ 
verläßlich und unoerfehlbar zu stellen und aufzubringen, auch 
für solche die gehörige Fahnen, Zelter, Schweinsfedern und 
valkhen ebenfalls ex proprio zu verschaffen: dazu dann 
wollen wir 
Secundo zu flufsteilung deren übrigen fünf Lompagnien 
für jeden obligaten Kopf inclusive des Vbergewöhrs vier und 
dreißig Sulden aus unserem Kais. flerario besagtem Unsern 
Vbristen bezahlen, nicht minder für diese fünf Lompagnien 
die Fahnen, Zelter, Schweinsfedern und Valkhen beischaffen 
lassen: Venebens 
Lertio wir auch bewilligt haben, damit dieses neu auf¬ 
richtende Regiment einen etwelchen alten Fuß haben möge, zu 
solchem von Unserer schon aus den Bainen stehenden kaisl. 
Infanterie eine proportionirte flnzahl Feldwaibels, Lorporalen 
und Spielleuth unter diesem Beding jedoch abgeben zu lassen, 
daß gedachter Unser Vbrister die Lorporalen und Spielleuth 
als obligat künftig wider mit sovi» gemeine zu ersehen schul¬ 
dig ist, worgegcn 
guarto derselbe sich verbindet, auch die von Unserem 
aerario bestreitende fünf Lompagnien vor obig-empfangendes 
Werbgeld ohne einig-weiters verlangenden Zutrag eben in 
dem obbestimmten lermin von vier bis fünf Monathen selb- 
sten, und zwar im Bömischen Beich, mithin außer Unsern 
Lrblanden anzuwerben, und die Mannschaft auf seine Sesahr 
und Unkosten bis nachher Linz, oder Prag zu assentirung, 
und dann noch weithers bis in den in Hungarn Ihme bestim- 
benden Sammelpla; ebenfalls auf seine Spesen zu lifferen, 
worzu wir Ihme auch die werbplä; in vorgedachtem 
Bömischen Beich ausweisen lassen werden, wo sodann 
guinto die ersterwähntermassen zu Lin; Unsern allda 
stehenden Seneral - Kriegs - Lommissariat flmts Subalternen 
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