Volltext: Praktisches Verfahren beim Taubstummen-Unterrichte

I. Hauptstück. 
Verbindung zweier und mehrerer Begriffe zu einem 
Gedanken. 
I. Abschnitt. 
Erkenntniß und Bezeichnung des Thätigkeits-Verhältnisses. 
8. 1. 
Borunterricht. 
Schreiben 1 Sprechen und Absehen. 
Allgemeine Bemerkungen. 
<^te Aufgabe des Taubstummen-Lehrers besteht darin, daß er 
die Intelligenz des Zöglings entwickle und ihm die Sprache beibringe. 
Beide, Intelligenz und Sprache, müssen in ihrer Entwicklung immer 
gleichen Schrittes vorwärts schreiten. Damit aber nun der Lehrer 
den Taubstummen die Sprache lehren könne, muß dieser zuerst mecha 
nisch schreiben und sprechen lernen. Der Unterricht im mechani 
schen Schreiben und Sprechen ist somit der nothwendige Vor- 
uuterricht, mit welchem der Taubstummen-Lehrer beim Eintritte des 
Zöglings in die Schule den Anfang zu machen hat. 
Die Tonsprache — das Sprechen ist eine Verrichtung, 
die in der Kombinirung bestimmter, artikulirter Laute mittelst der 
Sprachwerkzeuge besteht. Die Schrift ist das Bild, in welchem 
die Sprache dem Gesichtssinne vorgelegt und zur Anschauung gebracht 
wird. Was die Sprache für das Ohr ist, das ist die Schrift für 
das Auge. Den einzelnen Lauten, als Elementen der Tonsprache, 
müssen daher auch eben so viele Elemente der Schrift als Zeichen ent 
sprechen. Die Elemente der Schrift, die einzelnen Buchstaben sind 
somit nichts anderes, als Zeichen für die einzelnen Laute der Sprache. 
Jedes Zeichen muß aber nothwendig unmittelbar an das hiedurch Be 
zeichnete geknüpft werden, mithin muß auch jeder Buchstabe unmittel 
bar an den durch denselben bezeichneten Laut der Tonsprache geknüpft 
werden, damit er dadurch firirt, behalten und erneuert werden könne.
	        
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