VORWORT.
Tn Verbindung mit der nach dem Stande vom 31. December 1890 vor¬
genommenen Volkszählung wurden auch die Unterlagen für die Neubearbeitung
der Special-Orts-Repertorien der imReichsrathe vertretenen Königreiche und Länder
gewonnen. Es sollen dieselben nicht nur ein Behelf für die politischen Zwecke
der Staatsverwaltung und für die öffentlichen und geschäftlichen Interessen der
Bevölkerung sein, sondern auch den Geographen und Topographen, den Sprach-
und Geschichtsforscher und nicht minder den Fachstatistiker auf seinem besonderen
Arbeitsgebiete fördern. Sie enthalten daher, nach der politischen Eintheilung
der einzelnen Länder, und innerhalb derselben nach der gerichtlichen Eintheilung
angeordnet, sämmtliche Ortsgemeinden, Gutsgebiete, Ortschaften und von diesen
letzteren räumlich getrennt liegenden Ortsbestandtheile, soweit sie feststehende
topographische Bezeichnungen haben. Für die beiden ersteren Kategorien finden
sich die Häuserzahl, die ortsanwesende Bevölkerung mit Unterscheidung des
Geschlechtes und des Glaubensbekenntnisses und die einheimische anwesende Be¬
völkerung nach der Umgangssprache angegeben, für die Gemeinden (Gutsgebiete)
überdies der Flächeninhalt, für die Ortsbestandtheile nur die Häuserzahl und die
nach dem Geschlechte gegliederte ortsanwesende Bevölkerung. Ausserdem sind
alle zur näheren Charakteristik der Ortschaften, beziehungsweise Ortsbestandtheile
dienenden Bezeichnungen derselben, sowie die Seelsorgestationen, Schulen und
Unterrichtsanstalten, Post-, Telegraphen-, Telephon-, Eisenbahn- und Dampfschiff¬
stationen, mit welchen dieselben versehen sind, angeführt.
Die Veränderungen, welche in der Abgrenzung der politischen, Gerichts¬
und Gemeindebezirke seit dem Zeitpunkte der Volkszählung stattgefunden haben,
sind im Anhänge übersichtlich zusammengestellt.
Das ganze Werk wird in 14 Bänden erscheinen. Die einzelnen Bände werden
enthalten: 1. Nieder-Oesterreich, 2. Ober-Oesterreich, 3. Salzburg, 4. Steiermark,
5. Kärnten, 6. Krain, 7. Küstenland, 8. Tirol und Vorarlberg, 9. Böhmen, 10. Mähren,
11. Schlesien, 12. Galizien, 13. Bukowina und 14. Dalmatien.
Die Ausgabe der Special-Orts-Repertorien erfolgt für Steiermark, Kärnten und
Krain in deutscher und slovenischer, für das Küstenland in deutscher, italienischer,
slovenischer und serbo-kroatischer, für Tirol in deutscher und italienischer Sprache,
ferner für Böhmen und Mähren deutsch-böhmisch, für Schlesien deutsch-böhmisch¬
polnisch, für Galizien deutsch-polnisch, für Dalmatien endlich in deutscher,
italienischer und serbo-kroatischer Sprache, für die anderen Länder nur in
deutscher Sprache.
WIEN, im April 1894.