Volltext: Special-Orts-Repertorium von Salzburg (3 / 1890)

VORWORT. 
Tn Verbindung mit der nach dem Stande vom 31. December 1890 vor¬ 
genommenen Volkszählung wurden auch die Unterlagen für die Neubearbeitung 
der Special-Orts-Repertorien der imReichsrathe vertretenen Königreiche und Länder 
gewonnen. Es sollen dieselben nicht nur ein Behelf für die politischen Zwecke 
der Staatsverwaltung und für die öffentlichen und geschäftlichen Interessen der 
Bevölkerung sein, sondern auch den Geographen und Topographen, den Sprach- 
und Geschichtsforscher und nicht minder den Fachstatistiker auf seinem besonderen 
Arbeitsgebiete fördern. Sie enthalten daher, nach der politischen Eintheilung 
der einzelnen Länder, und innerhalb derselben nach der gerichtlichen Eintheilung 
angeordnet, sämmtliche Ortsgemeinden, Gutsgebiete, Ortschaften und von diesen 
letzteren räumlich getrennt liegenden Ortsbestandtheile, soweit sie feststehende 
topographische Bezeichnungen haben. Für die beiden ersteren Kategorien finden 
sich die Häuserzahl, die ortsanwesende Bevölkerung mit Unterscheidung des 
Geschlechtes und des Glaubensbekenntnisses und die einheimische anwesende Be¬ 
völkerung nach der Umgangssprache angegeben, für die Gemeinden (Gutsgebiete) 
überdies der Flächeninhalt, für die Ortsbestandtheile nur die Häuserzahl und die 
nach dem Geschlechte gegliederte ortsanwesende Bevölkerung. Ausserdem sind 
alle zur näheren Charakteristik der Ortschaften, beziehungsweise Ortsbestandtheile 
dienenden Bezeichnungen derselben, sowie die Seelsorgestationen, Schulen und 
Unterrichtsanstalten, Post-, Telegraphen-, Telephon-, Eisenbahn- und Dampfschiff¬ 
stationen, mit welchen dieselben versehen sind, angeführt. 
Die Veränderungen, welche in der Abgrenzung der politischen, Gerichts¬ 
und Gemeindebezirke seit dem Zeitpunkte der Volkszählung stattgefunden haben, 
sind im Anhänge übersichtlich zusammengestellt. 
Das ganze Werk wird in 14 Bänden erscheinen. Die einzelnen Bände werden 
enthalten: 1. Nieder-Oesterreich, 2. Ober-Oesterreich, 3. Salzburg, 4. Steiermark, 
5. Kärnten, 6. Krain, 7. Küstenland, 8. Tirol und Vorarlberg, 9. Böhmen, 10. Mähren, 
11. Schlesien, 12. Galizien, 13. Bukowina und 14. Dalmatien. 
Die Ausgabe der Special-Orts-Repertorien erfolgt für Steiermark, Kärnten und 
Krain in deutscher und slovenischer, für das Küstenland in deutscher, italienischer, 
slovenischer und serbo-kroatischer, für Tirol in deutscher und italienischer Sprache, 
ferner für Böhmen und Mähren deutsch-böhmisch, für Schlesien deutsch-böhmisch¬ 
polnisch, für Galizien deutsch-polnisch, für Dalmatien endlich in deutscher, 
italienischer und serbo-kroatischer Sprache, für die anderen Länder nur in 
deutscher Sprache. 
WIEN, im April 1894.
	        
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