Volltext: Illustrierte Geschichte des Balkankrieges 1912 - 13 Zweiter Band (Zweiter Band / 1914)

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Der neue türkisch-bulgarische Konflikt. 
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nalität zu optieren, durch einfache Erklärung 
vor den bulgarischen Lokalbehörden und Ein 
tragung bei den ottomanischen Konsulaten. Die 
Option wird individuell und für die ottomani- 
sche Negierung bindend sein. Für die gegen 
wärtig Minderjährigen läuft die 4jährige Op 
tionsfrist vom Zeitpunkt der erreichten Voll 
jährigkeit ab. 
Die Muselmanen in den abgetretenen Ge 
bieten, die bulgarische Untertanen geworden sind, 
werden während der 4 Jahre weder zu mili 
tärischen Diensten herangezogen werden, noch 
irgendeine Militärtaxe zu zahlen haben. Menn 
sie von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht 
haben, werden diese Muselmanen die genannten 
Gebiete verlassen, und zwar werden sie dies 
bis zum Ablauf der 4jährigen Frist tun können, 
wobei sie, ohne eine Auswanderungsgebühr ent 
richten zu müssen, ihr bewegliches Vermögen 
mitzunehmen berechtigt sind,- ihr unbewegliches 
Vermögen jeder Art, auf städtischem oder länd 
lichem Boden, können sie je 
doch behalten und durch 
Dritte verwalten lassen. 
Artikel 8: Die bulgari 
schen Untertanen muselmani 
scher Nationalität aller bul 
garischen Gebiete geniesten 
die gleichen bürgerlichen und 
politischen Rechte wie die 
Bulgaren, also auch Ge 
wissensfreiheit, sowie die Frei 
heit und das Recht der 
äusteren Religionsübung. Die 
Gebräuche der Muselmanen 
werden respektiert. Der Rame 
des Sultans als Kalifen 
wird wie bisher in die öffent 
lichen Gebete der Musel 
manen eingeschlossen werden 
können. Die gegenwärtig be 
stehenden und künftighin sich 
konstituierenden muselmani 
schen religiösen Gemeinden, 
ihre hierarchische Organisation 
sowie ihr Vermögen werden 
anerkannt und geachtet wer 
den. Sie unterstehen nur 
ihren geistlichen Oberhäup 
tern. 
Artikel 16: Die königlich 
bulgarische Regierung tritt in 
die Rechte, Lasten und Ver 
pflichtungen der kaiserlich otto- 
manischen Regierung gegen 
über der Orientbahngesell 
schaft rücksichtlich jenes Teils 
der Eisenbahnlinie, der in den 
Bulgarien abgetretenen Ge 
bieten liegt. Die bulgarische 
Regierung verpflichtet sich, 
das rollende Material, sowie 
die anderen der Gesellschaft 
gehörigen Betriebsmittel, die 
von Bulgarien mit Beschlag 
belegt worden sind, unverzüglich zurückzustellen. 
Der Friede zwischen Bulgarien und der 
Türkei war also geschlossen. Bulgarien hatte 
einen hohen preis für diesen Frieden bezahlen 
müssen. Es hatte Adrianopel, das halbe Thra 
zien preisgegeben, es hatte sich den Zugang 
zum Agäischen Meer erschweren lassen müssen, 
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