Volltext: Illustrierte Geschichte des Balkankrieges 1912 - 13 Zweiter Band (Zweiter Band / 1914)

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Einwirken der Mächte in Belgrad und Sofia. 
CID 
nämlich Dulcigno und Antivari, die durchaus 
genügen, seine volle wirtschaftliche Unabhängig 
keit in der Zukunft zu sichern. 
Die Kooperation Griechenlands und Monte 
negros im Kriege hat die Lage nicht geändert, 
denn das Eingreifen der griechischen und mon 
tenegrinischen Armeen, welche mit denselben 
türkischen Streitkräften kämpften, die von den 
Bulgaren abgeschnitten worden waren, hat die 
Operationen der serbischen Armee beträchtlich 
erweitert. Da anderseits die griechischen An 
sprüche auf Gegenden abfielen, die entweder 
unzweifelhaft griechisches oder makedonisches 
Territorium sind, auf welches Serbien keinen 
Anspruch zu erheben sich verpflichtet hat, so be 
steht kein Grund, Griechenland an der Teilung 
der einzig und allein Mischen Bulgarien und 
Serbien strittigen Gebiete teilnehmen ?u lassen. 
Mas die territorialen Ansprüche Montene 
gros betrifft, so erklärt Bulgarien, diesbezüglich 
kein Interesse zu besitzen. Da die Serben be 
haupten, daß die Fortsetzung des Krieges nach 
dem Scheitern der Londoner Verhandlungen 
ausschließlich im Interesse Bulgariens erfolgt 
sei, so muß bemerkt werden, daß der Abbruch 
der Verhandlungen und die Mederaufnahme 
der Feindseligkeiten im Interesse und im gemein 
samen Einvernehmen der Verbündeten be 
schlossen wurden, ohne daß Serbien die ge 
ringste Einwendung erhoben hätte. Im Gegen 
teil, Serbien hat nach der Wiederaufnahme des 
Krieges seine Truppen entsandt, um Monte 
negro behufs Einnahme Skutaris zu unter 
stützen, wo die Feindseligkeiten nicht aufgehört 
hatten, so wie sie auch vor Janina nicht zum 
Stillstände gekommen waren. 
Die serbische Regierung setzt sich mit dem 
Vertrag in Widerspruch, wenn sie als strittige 
Jone das ganze Gebiet Mischen dem Schar- 
dagh, dem Rhodopegebirge, dem Archipel und 
dem Ochridasee bezeichnet und wenn sie erklärt, 
daß die Art der Verteilung dieses Gebietes 
durch den Vertrag nicht endgiltig geregelt ist. 
Artitel II des geheimen Zusatzabkommens zum 
Bündnisverträge bestimmt, daß alle territorialen 
Erwerbungen, die durch die gemeinsame Aktion 
gemacht werden könnten, unter das Kondomi 
nium der beiden Verbündeten fallen, und daß 
ihre Liquidierung sofort und spätestens innerhalb 
dreier Monate nach Wiederherstellung des Frie 
dens erfolgen wird, und Mar auf folgenden 
Grundlagen: Serbien erkennt Bulgarien das 
Recht zu auf das Gebiet östlich vom Rhodope 
gebirge und Struma. Bulgarien erkennt Serbien 
das Recht zu auf das Gebiet nördlich und 
westlich vom Schardagh. 
Was das Gebiet Mischen dem Schardagh, 
dem Rhodopegebirge, dem Archipel und dem 
Ochridasee, das heißt Mazedonien betrifft, so 
wird, wenn die beiden Teile zur Überzeugung 
gelangen, daß die Organisierung dieses Ge 
bietes als autonome Provinz unmöglich ist, auf 
Grundlage folgender Erklärungen vorgegangen 
werden: 
Serbien verpflichtet sich, nichts zu verlangen 
außerhalb einer Linie, die von Golemurch 
nördlich von palanka an der gegenwärtigen 
bulgarisch-serbischen Grenze ausgeht und im all 
gemeinen in südwestlicher Richtung verläuft, um 
am Ochridasee beim Kloster Gabovtzi zu endi 
gen. Bulgarien verpflichtet sich, diese Grenze 
anzunehmen, wenn der Kaiser von Rußland, 
dessen oberster Schiedsspruch in dieser Frage 
erbeten werden wird, sich zugunsten dieser Linie 
ausspricht. Es versteht sich von selbst, daß die 
beiden Teile die Verpflichtung übernehmen, als 
definitive Grenze die Linie aufzunehmen, welche 
in den oben genannten Grenzen der Kaiser als 
den Rechten und Interessen beider Teile am 
besten entsprechend erachten würde. 
Dieser Artikel, welcher die detaillierte Trasse 
der erwähnten Linie enthält, stellt die Grenzen 
der strittigen Jone mit Genauigkeit fest. Wenn 
die serbische Regierung mit dem Vertrage 
tabula rasa machen will, vergißt sie, daß der 
politische Zweck des Krieges nicht die Er 
oberung strittiger oder nichtstrittiger Gebiete war, 
sondern die Befreiung der bulgarischen und 
serbischen Volksgenossen vom türkischen Joche, 
daß für die bulgarische Ration Mazedonien 
keineswegs eine res nullius oder eine Kolonie 
ist, welche zerstückelt werden kann, sondern ein 
Teil des lebendigen nationalen Organismus und 
die Wiege der bulgarischen Kultur. Sie vergißt 
auch die Kämpfe, welche die Bulgaren Maze 
doniens für ihre Freiheit und für ihre nationale 
Individualität geführt haben und die sie größere 
Opfer gekostet haben, als die Opfer der Serben 
für die Okkupation ihres Landes. Sie vergißt 
endlich, daß, wenn Bulgarien die Gefahr des 
Krieges mit der Türkei auf sich genommen und 
doppelt so große Verluste erlitten hat, als jene 
der drei anderen Verbündeten zusammenge 
nommen, es dies hauptsächlich zur Befreiung 
seiner unterdrückten Brüder in Mazedonien ge 
tan hat. 
Wenn die bulgarische Regierung nach langem 
und peinlichem Zögern es akzeptiert hat, An 
fechtungen bezüglich eines Teiles Mazedoniens 
zuzulassen und dessen Schicksal dem Schieds 
spruch des Zaren anzuvertrauen, so geschah dies, 
um den Leiden ihrer Volksgenossen ein Ende 
zu bereiten und weil sie Vertrauen hegte zu 
dem hohen Gerechtigkeitssinne des Schieds 
richters, der einen bedeutenden Teil der be 
strittenen Zone dem Volke zusprechen würde, 
welches die Mehrheit der Bevölkerung dieser 
ganzen Zone bildet, und zu der Solidarität des
	        
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