Volltext: Im Weltkrieg und in der Nachkriegszeit (II. Band / 1929)

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III. Kapitel. 
berechtigt saßen sie neben den Unternehmervertretern. Bald hatten 
sie die Führung. Sie setzten ein Arbeitsprogramm durch, das nach 
dem Umsturz die Grundlage für viele Maßnahmen der Regierung,, 
der provisorischen Nationalversammlung der Republik und beson¬ 
ders des Staatssekretärs für soziale Fürsorge Ferdinand Hanusch 
wurde, aber auch viele neue Aufgaben der Gewerkschaften für 
den Wirtschaftsaufbau bezeichnete: 
„Zur Weiterbeschäftigung der Arbeiter in den bisherigen 
Betrieben sind geeignete Vorkehrungen in folgenden Punkten erforder¬ 
lich: 1. Maßnahmen zur Sicherung der Ernährung der Arbeiter in 
den Fabrikbetrieben; 2. Beschaffung von Rohmaterial für die Her¬ 
stellung von Friedensartikeln: a) durch Freigabe der bei Annullierung 
der Heereslieferungen freiwerdenden Rohmaterialien und Halbfabrikate, 
b) Errichtung einer Austauschstelle der durch Sistierung der Heeresauf¬ 
träge freigewordenen Rohmaterialien, c) sofortige Zuteilung der durch 
die Sachdemobilisierung der Heeresgüter zur Verfügung 
stehenden Roh- und Hilfsstoffe sowie Hilfsmaschinen und Transport¬ 
mittel; 3. geeignete Einflußnahme auf den Zeitpunkt und die Reihenfolge 
der Einstellung der Kriegsproduktion in den einzelnen Industriezweigen. 
Gewährung staatlicher Unterstützung für Arbeitslosigkeit, 
insoweit den Arbeitern nicht Arbeit beschafft werden kann. 
Abschaffung des kriegswirtschaftlichen Arbeits¬ 
zwanges und Errichtung von Einigungsämtern in Lohnfragen 
an Stelle der bei Endigung des Kriegsleistungsverhältnisses außer Kraft 
tretenden Beschwerdekommissionen. 
Erteilung von Aufträgen für den öffentlichen Friedensbedarf. 
Errichtung paritätischer Arbeitsnachweise durch Her¬ 
anziehung der bestehenden Arbeitsvermittlungsstellen, durch Schaffung 
von Betriebskommissionen in den großen militärischen und industriellen 
Betrieben, durch Schaffung von Ortskommissionen in Orten, in denen 
sich eine Reihe von kleineren Kriegsbetrieben befinden; Zusammen¬ 
fassung aller dieser Arbeitsnachweise in eine Zentralorganisa¬ 
tion (industrielle Abrüstungsstelle), die berufen sein wird, den Ver¬ 
kehr mit den Arbeitsnachweisen der anderen nationalen Gebiete zu 
pflegen zur Vorkehrung kostenloser Beförderung der in der 
Kriegsindustrie beschäftigungslos gewordenen Arbeiter an andere Be¬ 
triebsstätten oder in ihre Heimatsorte. 
Gewährung einer staatlichen Unterstützung in Form 
einer Abfertigung an die rücktransportierten Arbeiter für die Dauer der 
Reise und ersten Aufenthaltszeit. 
Staatliche Notstandsarbeiten und Erteilung von Aufträgen 
für öffentlichen Bedarf.“ 
Schon Anfang November, als die Sozialdemokratie die Füh¬ 
rung im Staat ergriffen hatte, setzte das große Werk der sozial¬ 
politischen Gesetzgebung und der Verordnungen des Staatssekre¬ 
tärs Ferdinand Hanusch ein, der ein wahrer Gewerkschafts¬
	        
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