Volltext: Gaspoltshofen einst und jetzt

bezüglich des fraglichen Schulhauses und der dazu gehörigen 
Gründe unter Vormerkung des immerwährenden Nutzgenusses 
von Seite des jeweiligen Lehrers das Erforderliche zu ver- 
anlassen. 
Was die mit Erlaß vom 9. August d. I. Z. 12.321 geneh¬ 
migten Reparaturherstellungen bei dem Schulhause zu Gaspolts- 
Hofen betrifft, so entfällt nach der beigebrachten Aeußerung des 
k. k. Kreisbauamtes nunmehr die Notwendigkeit der in der 
obigen Baugenehmigung eiubegrissenen Herstellung einer 
steinernen Verbindungsstiege zwischen dem Stallgebäude und 
dem Schulhause aus dem Grunde, weil die Verbindung zwischen 
diesen beiden Gebäuden durch eine ganz einfache Wegherstellung 
bezweckt werden kann, welche auch nach der dem Schullehrer 
vom Kreisbauamte gegebenen Anleitung durch selben veranlaßt 
werden wird. Es ist also der sür diese Stiegenherstellung in dem 
Kostenanschlage II genehmigte Betrag von 54 sl. 54 kr. Cmz. 
oder 57 sl. 641/2 kr. ö. W. aus den bewilligten Reparaturen ganz 
auszuscheiden und seinerzeit bloß um den für die hienach noch 
verbleibenden Herstellungen aus dem Kameral-Aerar entfallen- 
den Patronatsbeitrag nach Vollendung und Kollaudieruug dieser 
Herstellungen im gewöhnlichen Wege einzuschreiten. 
Hienach ist die Gemeinde beziehungsweise die Vogtei zu 
verständigen und das sonst Erforderliche zu veranlassen. 
Linz am 11. Oktober 1859. 
Für den k. k. Statthalter: 
Kreil m. p. 
Im Reichsvolksschulgesetz vom 14. Mai 1869 
wurden die Grundsätze des Unterrichtswesens bezüglich der 
Volksschulen festgestellt. Dieses Gesetz brachte grundlegende 
Aendernngen im Schulwesen; Oesterreich rückte damit an die 
erste Stelle der Kulturstaaten. Zu den Hauptbestimmungen 
dieses Gesetzes, das heute noch gültig, leider aber noch immer 
nicht ganz durchgeführt ist, gehören: Jede Volksschule ist eine 
öffentliche Anstalt und als solche der Jugend ohne Unterschied 
des Glaubensbekenntnisses zugänglich. 
Die Lehrgegenstände erstrecken sich außer auf Religion, 
Lesen, Schreiben, Unterrichtssprache, Rechnen und geometrische 
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