Volltext: Gaspoltshofen einst und jetzt

A) Haus Nr. 2 zu Gaspoltshofen Schulhaus Parzelle Nr. 77 
Bauarea; lediger Grund Parzellen Nr. 9/1, 12/2, 9/3, 10, 
9/4, 12/3 sämtliche Garten. 
N. E. 1833 Präs. 2. Juli 1860. 
B) Auf Grund des von dem k. k. Bezirksamte Haag an die 
Schulvogtei Gaspoltshofen am 21. Oktober 1859 Z.3306 
intim, hohen k. k. Statthaltereierlasses ddto. Linz 11. Oktober 
1859 Z. 17.880 wird das Eigentumsrecht der gesetzlichen 
Schulkonkurrenz einverleibt. 
C) Eintragung: N. E. 290 Präs.: 2. Juli 1860. 
Auf Grund des hohen k. k. Statthaltereierlasses vom 
11. Oktober 1859 Z. 17.880 ist das immerwährende Nutz¬ 
nießungsrecht eines jeweiligen Schullehrers von Gaspolts¬ 
hofen auf vorstehende Realität samt Grundstücken ein- 
verleibt. 
Urk. Nr. 290/1860 (Grundbuchsurkundensammlung des 
Bezirksgerichtes Haag a. H.) Nr. 17.880. 
Nr. 17.880. 
An die k. k. Kreisbehörde Wels. 
Das bischöfliche Ordinariat hat mittels Zuschrift vom 
30. August d. I. Z. 786 die Zustimmung erteilt, daß die gesetzliche 
Schulkonkurrenz nicht nur bei den Katastral-Grundparzellen 
Nr. 74 u. 75, welche den Hausgrund des Wohnhauses und der 
Wirtschaftsgebäude des Schullehrers zu Gaspoltshofen bilden, 
sondern auch bei den Parzellen Nr. 9a u. 10, welche den Haus- 
garten, beziehungsweise Hausgrund bilden, da eine Trennung 
nicht wohl zulässig ist, an den grundbücherlichen Besitz 
geschrieben werde. 
Nachdem auch das hohe Ministerium für Kultus und 
Unterricht Namens der k. k. Regierung zur Abtretung des der 
Kirche in Gaspoltshofen gehörigen Schul- und Meßnerhauses 
und der dazu gehörigen Grundparzellen in das Eigentum der 
Schulbaukonkurrenz die Genehmigung erteilt hat, so wird der 
k. k. Kreisbehörde mit bezug auf den Einbegleitungsbericht vom 
21. Juli d. I. Z. 6671 und den hierortigen Erlaß vom 10. Mai 
d. I. Z. 7133 unter den Beilagen aufgetragen, wegen der grund- 
bücherlichen Eigentumseintragung der Schulbaukonkurrenz 
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