Volltext: Gaspoltshofen einst und jetzt

verlegt oder erweitert. Manchesmal blieb es freilich beim An- 
trage bis zu einem späteren Zeitpunkt. 
Möglicherweise schon in der Zeit der Kaiserin Maria 
Theresia, aber wahrscheinlicher um 1785 wurde die Schule 
zweiklassig umgestaltet, wie wir sie ungefähr 1809 vorfinden. 
Bei der Einführung wirklicher „Schulpflicht" konnte es un- 
möglich ohne zweite Lehrkraft abgehen, da der Schulsprengel 
gemäß der Seelenzahl von 2700 immerhin an 200 schulpflichtige 
Kinder haben mußte. 
Beim Brande vom Jahre 1832 war auch das Schulhaus 
unter den 14 betroffenen Häusern. Es wurde nun, um das 
Schulhaus zweckmäßiger zu gestalten und eventueller Brand- 
gesahr zu entrücken, der tiefe Hohlweg beim Eingang an der 
Nordseite des Friedhofes verschüttet, das Terrain weiter über- 
höht und das heutige sogenannte alte Schulhaus für zwei- 
klassigen Betrieb erbaut. Das an derselben Stelle befindliche 
Totengräberhaus war ja auch dem Brande zum Opfer gefallen. 
Für die damalige Zeit mag dieses Schulhaus muster- 
gültig bezeichnet worden sein. Wie gut es jene Zeit mit den 
Schulkindern, auch mit den Lehrern meinte, davon zeigen zwei 
Dokumente. 
Vom 8. März 1849 liegt ein Stiftbrief vor. Er lautet: 
Stiftbrief. 
Wir geistliche und weltliche Armeninstitutsvorstehnngen 
der Pfarre Gafpoltshofeu im Hausruckkreise bekennen kraft 
dieses Stiftbriefes, daß der im Jahre 1818 verstorbene Pfarrer 
Theophilus Humer in feiner letztwilligen Anordnung dto. 
24. April 1815 den armen Schulkindern der Pfarre Gaspolts- 
hofen ein Kapital von 1000 fl. R. W. oder 833 fl. 20 kr. E. M. 
hinterlassen und verschafft habe. 
Da nun die Zinsen dieses Kapitals gemäß der hohen 
Regierungsverordnung vom 8. Mai 1820, Nr. 8728, und kreis- 
ämtlicher Intimation vom 10. Juni 1820, Nr. 4844, jährlich 
für die armen Schulkinder zur Beschaffung der nötigen Schul- 
bûcher und der unentbehrlichsten, oft ganz fehlenden Kleidungs- 
stücke und Schuhe, allenfalls auch zur Bezahlung des Schul- 
geldes, Unterstützung erkrankter oder verwahrloster Schul- 
kinder etc. verwendet werden sollen, so haben wir obiges 
Stiftungskapital per 1000 fl. R. W. bei den nachbenannten 
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