Volltext: Gaspoltshofen einst und jetzt

In vielen Fällen bezeichnet „Mair" nicht den Edelsitz selbst, 
sondern ein Gut, das, im Besitz eines anderen befindlich, durch 
einen Maier verwaltet wurde, wenngleich später solche Güter 
vielfach in bäuerliche Hand abverkauft wurden. In manchen 
Fällen dürfte aber ein Freisitz vorhanden gewesen sein, der dann 
durch Erbschaft oder Kauf in fremde Hand überging. Es kommen 
hiebei in Betracht: 
1. Mair in Höft, zugehörig der Herrschaft Höft. 
2.Mair in Oberhöftberg, zugehörig der Herrschaft Höft. 
7. Mair in Grneb, zugehörig dem Bischofsitze in Passau. 
1260, 1280. 
8. Mair in Fading, Lehen des Landesfürsten, ursprünglich 
Edelsitz. Die Mühle in Fading war Zubehör zum Gute. 
9. Mair in Almeding, Kloster Trannkirchen zugehörig. 
10. Mairhof-Ortschast, Zugehörigkeit unbekannt. 
11. Radmair in Unterhöftberg, Herrfchaft Kloster St. Nikola 
bei Passau. 
12. Mair in Mühlbach, Zugehörigkeit unbekannt. 
Vermutliche Freisitze waren zu frühester Zeit in: 
1. Jeding. Jedinger mit Taferne und Mühle. 
2. Beruhartsdorf. Gut mit Mühle (Urtelmühle) gelangte an 
den Bischof von Passau. 
3. Mairgüter in Hörmeding, von den Tegernbachern an 
Mondsee gegeben. 
Freie Bauerngüter befanden sich zu: 
Mühlberg 4, Watzing 3, Sölliberg 2, Seiring 1, Aspolts- 
berg 3, Niederbauern 2, Hörbach 2, Assuang 1, Weinberg 3, 
Holzing und Schernhamer bei Salfing. Sie wurden jedoch im 
Laufe der Zeit gevogtet, d. h. um die Selbständigkeit gebracht. 
3. Pachmayr in Unteraffnang 
4. Niedermayr in Unteraffnang 
5. Mittermayr in Unteraffnang 
6. Obermayr in Unteraffnang 
zugehörig dem Edelsitz Ass- 
nang, später Köppach und 
Roith. 
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