Volltext: Aufgaben und Probleme der sozialen Fürsorge und der Volksgesundheitspflege bei Kriegsende

Invalidenfürsorge 
So wichtig aber auch die gesetzlichen Bestimmungen über 
die Höhe der Invalidenrenten sein mögen, so wichtig auch die 
Sorge dafür, daß jedem einzelnen eine gerechte Rente werde: 
so ist doch mit der Auszahlung einer möglichst hohen und ge 
rechten Rente allein — wie ja heute allgemein anerkannt — 
nicht all das getan, was zur Versorgung faer Invaliden ge 
schehen muß. 
Da die Rente kaum den vollen Ersatz der Erwerbseinbuße 
gehen wird, ist es im Interesse des einzelnen — von allem 
anderen .abgesehen, auch im wirtschaftlichen Interesse 
des einzelnen — in möglichst hohem Maße wieder erwerbsfähig, 
zu werden. 
Auch vom Standpunkt der Volks- und Staatswirtschaft 
ist es notwendig, die Invaliden wieder im weitesten 
Maße erwerbsfähig zu machen. Beim Vorhandensein 
einer nur geringen Zahl von Invaliden mag es nicht von Be 
deutung sein, ob sie als müßige Rentner 'öder als mehr oder 
weniger Erwerbstätige ihr Leben verbringen. Bei der kolossalen 
Zahl der Invaliden aber ist es volkswirtschaftlich von größter 
Bedeutung, daß möglichst viele von ihnen und in möglichst 
großem Umfange Werte schaffend tätig seien — 'Und dies um 
so mehr, als die große Zahl der ; Verluste an Toten, die Verringerung 
der Enverbsfähigkeit so vieler nicht weniger als der Verlust so 
vieler Wirtschaftlicher Werte im Staats- und Allgemeininteresse 
die möglichste Anspannung der Kräfte jedes einzelnen notwendig 
machen wird. Die weitestgehende Wiedereinreihung der Erwerbs 
beschränkten in das Erwerbsleben, die möglichst weitgehende 
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der Verletzten ist also 
heute eine sowohl durch das Interesse des einzelnen, als auch 
durch das der Gesamtheit geforderte Notwendigkeit. 
Durch zweckentsprechende Behandlung der Verletzten und 
Kranken, dann aber durch zweckentsprechende Nachbehandlung, 
durch entsprechende Schulung für den alten oder einen neuen 
Beruf, durch Berufsberatung und Berufseinweisung, durch Arbeits 
vermittlung ;— kurz durch all das, Was <man in dem Worte 
„Invalidenfürsorge“ zusammenfaßt, muß für möglichste wirtschaft 
liche Ertüchtigung der Kriegsinvaliden gesorgt werden. Ist die 
zweckentsprechende Heilbehandlung Angelegenheit des Militärslani- 
tätswesens, alsio der militärischen Stellen, so sind alle weiteren 
Maßnahmen Sache der bürgerlichen Invalidenfürsorge, deren Auf 
gaben nur durch gemeinsame Arbeit der staatlichen Behörden, 
der Organe der Landes Verwaltung und der Gemeinden sowie 
aller jener Organisationen, die in Friedenszeiten auf ähnlichem 
Gebiete tätig waren ond Erfahrungen gesammelt haben, einer ent 
sprechenden Lösung zugeführt werden können.
	        
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