Volltext: Aufgaben und Probleme der sozialen Fürsorge und der Volksgesundheitspflege bei Kriegsende

— 123 — 
d e r n ö t i g e n G e n au i g k e i t und Schärfe in die 
P r axis u m gesetzt w erde n. Dann wird die Militärver 
waltung alles getan haben, was sie in ihrem Wirkungskreis zu tun 
imstande ist. D i e M i 1 i t ä r b e h ö r d e rfiacht der Zivil- 
b ehö r d e die nötigen Mitteilungen ü b-e r die zu r 
Entlassung gelangten Lueti k e r und, wie wir hoffen 
wollen, unter Umständen auch über Gonorrhoiker — was 
soll aber nun weiter geschehen, w i e s o 11 w e i t e r f ü r sie g e- 
s o r g t werde n ? 
* 
Es ist eine jedem Arzt bekannte Tatsache (und wurde erst 
jüngst . von. Zumbusch und Dyroff wieder betont), daß Gonor 
rhoiker sehr häufig die ärztliche Behandlung verlassen, so wie die 
akuten Erscheinungen, Schmerzen und subjektiven Beschwerden 
beseitigt sind, und daß Syphilitiker sehr häufig von einer Wieder 
holung der Kur absehen, wenn sie nicht durch auffallende 
Rezidiverscheinuiigen zu ihr veranlaßt werden. Daher ist es nicht' 
nur notwendig, für Gelegenheit zur Behandlung Ge 
schlechtskranker vorzusorgen, sondern es müssen auch Einrich 
tungen getroffen werden, die die Geschlechtskranken 
zur geeigneten Zeit an die Notwendigkeit 
neuerlicher Untersuchung oder Behandlung 
erinnern und so sich bemühen, möglichst alle Geschlechts 
kranken der notwendigen Behandlung zuzuführen. Solche Ein 
richtungen sind an die Beratungsstellen, an deren Einrich 
tung man jetzt in Deutschland mit größtem Eifer arbeitet. 
Diese Beratungsstellen sollen nach den vom deutschen 
„ Reichsversicherungsamt zusammengefaßten „Gesichtspunkten bei 
der Einrichtung von Beratungsstellen“ ihre. Tätigkeit „auf alle 
Personen, die dem Kreis der nach der Reichsversicherungsordnung 
und dem Versicherungsgesetz für Angestellte versicherten Bevöl 
kerung angehörön oder ihr in wirtschaftlicher und sozialer Hin 
sicht nahestehen“, also auf die ganze wenig bemittelte Bevölkerung 
erstrecken. Es ist anzustreben, daß die Aerzte eines Bezirkes ihr 
alle aus ihrer Behandlung ausscheidenden derartigen geschlechts - 
kranken Personen melden. Wenn dies allgemein noch nicht er 
reicht werden kann, ist jedenfalls darauf- Bedacht zu nehmen, daß 
den Krankenkassen von den Kassenärzten entsprechende Mit 
teilungen zugehen, die dann von den Krankenkassen an die Be 
ratungsstelle weitergeleitet werden. Die Beratungsstelle hat nun 
' all diese Personen in Evidenz zu führen, sie in dem zur Kon 
trolle oder zur Wiederaufnahme der Behandlung geeigneten Zeit 
punkt in unauffälliger Form, im Bedarfsfälle wiederholt ein 
zuladen, sich- bei ihr einzufinden, die bei ihr Erschienenen zu 
untersuchen, über die eventuell notwendige Behandlung zu be 
raten und zwecks ihrer Behandlung an den zuständigen Arzt zu 
weisen. Behandeln darf die Beratungsstelle' nicht. Die Beratungs 
stelle kann ihr Ziel nur erreichen durch „planmäßiges Zusammen 
arbeiten der Träger der Invaliden-• und Krankenversicherung mit 
der Aerzteschaft“. („Leitsätze“ aus dem Reichsversicherungsamt; 
siehe S. 125.) Die Kosten der Errichtung und des Unterhaltes der 
Beratungsstelle, die Reisekosten für die zu ihr vorgeladenen Ver 
sicherten, eventuell auch Entschädigung für den Verdienstentgang
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.