Volltext: Aufgaben und Probleme der sozialen Fürsorge und der Volksgesundheitspflege bei Kriegsende

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rung der Kräfte, einem ziel- und planlosen Durcheinander- und 
Gegeneinanderarbeiten vorzubeugen suchen, soll suchen, eine 
Zusammenfassung der in demselben Lande und auf dem 
gleichen Gebiete arbeitenden Organisationen — soweit eine solche 
noch nicht besteht — herbeizuführen, gleichgerichtete Landesorgani 
sationen miteinander in Berührung' zu bringen, in den Gesamt 
staat umfassenden Organisationen zu vereinen. 
Bei all derartigen Bestrebungen wird die Staatsgewalt mit 
der größtenV ersieht Vorgehen müssen, um nicht durch allzu 
weitgehende, erzwungene Zentralisierung oder durch sich auf 
Details erstreckende Vorschriften Und Anordnungen die Autonomie 
der einzelnen lokalen Organisationen allzu weit zu beschränken; 
denn dadurch wird einerseits die Arbeitslust und Arbeitsfreudig 
keit der einzelnen Organisationen gefährdet, anderseits aber sind 
bei Uns in Oesterreich die praktischen Erfahrungen auf dem Ge 
biete der sozialen Fürsorge noch zu gering, feste Gesetze und 
Vorschriften für die Fürsorgetätigkeit lassen sich daher bei Uns 
weniger noch als anderswo geben. Es muß im Gegenteil den 
mannigfachen Einzelbestrebungen und Einzelbemühungen mög 
lichst freie Bahn gelassen (werden, da nur aus! zahlreichen 
Versuchen sich der zweckmäßigste Typ« jeder Ein 
richtung entwickeln kann, oder richtiger: die zweck 
mäßigsten Typen, denn gerade bei den kulturellen und nationalen 
Verschiedenheiten in Oesterreich werden auch die Einrichtungen 
der sozialen Fürsorge in verschiedenen Gegenden verschieden 
sein müssen. 
Heute ist der Staat bei Durchführung sozialer Fürsorge 
auf Mitarbeit der verschiedensten öffentlichen Körperschaften und 
privaten Vereinigungen angewiesen. Das, was der Staat heute 
— (wie wir oben dargelegt haben — nicht leisten kann, 
das ist die unmittelbare Durchführung der Fürsorgemaß- 
nahmen ’z'u übernehmen, er (kann die einzelnen Einrichtungen 
der sozialen Fürsorge nicht selbst schaffen, nicht selbst ver 
walten; er kann nicht alle jene zahlreichen Kräfte, jene zahl 
reichen Personen mobil machen, die zur Durchführung sozialer 
Fürsorge notwendig sind; er ist hier angewiesen auf die Mit 
arbeit der einzelnen Landesverwaltungen, der einzelnen Stadt 
verwaltungen, der einzelnen Gemeinden und aller jener Organi 
sationen, die bisher auf dem Gebiete sozialer Fürsorge tätig 
waren. Nur durch Zusammenarbeit aller dieser Faktoren kann 
es gelingen, jenen Unterbau zu schaffen, dessen die soziale 
Fürsorge bedarf, um wirksam zu werden. 
In ferner Zukunft, wenn das Gebäude sozialer Fürsorge 
weit ausgebaut sein wird, wenn die besten Formen der Aus 
übung sozialer Fürsorgetätigkeit durch mannigfache Versuche fest 
gestellt sein werden, wenn ein großes Heer gut geschulter Per 
sonen in der sozialen Fürsorge tätig sein wird — dann wird es 
vielleicht Aufgabe des Staates sein, die ganze soziale Fürsorge 
in seine Verwaltung zu übernehmen, sie zu verstaatlichen. Die 
Pionierarbeit auf dem Gebiete sozialer Fürsorge aber kann nicht 
vom Staate geleistet, kann nicht von einer Zentralstelle aus geleitet 
werden; sie muß geleistet werdlen, durch eine große Anzahl 
voneinander unabhängiger und selbständiger Korporatioinen und
	        
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