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rung der Kräfte, einem ziel- und planlosen Durcheinander- und
Gegeneinanderarbeiten vorzubeugen suchen, soll suchen, eine
Zusammenfassung der in demselben Lande und auf dem
gleichen Gebiete arbeitenden Organisationen — soweit eine solche
noch nicht besteht — herbeizuführen, gleichgerichtete Landesorgani
sationen miteinander in Berührung' zu bringen, in den Gesamt
staat umfassenden Organisationen zu vereinen.
Bei all derartigen Bestrebungen wird die Staatsgewalt mit
der größtenV ersieht Vorgehen müssen, um nicht durch allzu
weitgehende, erzwungene Zentralisierung oder durch sich auf
Details erstreckende Vorschriften Und Anordnungen die Autonomie
der einzelnen lokalen Organisationen allzu weit zu beschränken;
denn dadurch wird einerseits die Arbeitslust und Arbeitsfreudig
keit der einzelnen Organisationen gefährdet, anderseits aber sind
bei Uns in Oesterreich die praktischen Erfahrungen auf dem Ge
biete der sozialen Fürsorge noch zu gering, feste Gesetze und
Vorschriften für die Fürsorgetätigkeit lassen sich daher bei Uns
weniger noch als anderswo geben. Es muß im Gegenteil den
mannigfachen Einzelbestrebungen und Einzelbemühungen mög
lichst freie Bahn gelassen (werden, da nur aus! zahlreichen
Versuchen sich der zweckmäßigste Typ« jeder Ein
richtung entwickeln kann, oder richtiger: die zweck
mäßigsten Typen, denn gerade bei den kulturellen und nationalen
Verschiedenheiten in Oesterreich werden auch die Einrichtungen
der sozialen Fürsorge in verschiedenen Gegenden verschieden
sein müssen.
Heute ist der Staat bei Durchführung sozialer Fürsorge
auf Mitarbeit der verschiedensten öffentlichen Körperschaften und
privaten Vereinigungen angewiesen. Das, was der Staat heute
— (wie wir oben dargelegt haben — nicht leisten kann,
das ist die unmittelbare Durchführung der Fürsorgemaß-
nahmen ’z'u übernehmen, er (kann die einzelnen Einrichtungen
der sozialen Fürsorge nicht selbst schaffen, nicht selbst ver
walten; er kann nicht alle jene zahlreichen Kräfte, jene zahl
reichen Personen mobil machen, die zur Durchführung sozialer
Fürsorge notwendig sind; er ist hier angewiesen auf die Mit
arbeit der einzelnen Landesverwaltungen, der einzelnen Stadt
verwaltungen, der einzelnen Gemeinden und aller jener Organi
sationen, die bisher auf dem Gebiete sozialer Fürsorge tätig
waren. Nur durch Zusammenarbeit aller dieser Faktoren kann
es gelingen, jenen Unterbau zu schaffen, dessen die soziale
Fürsorge bedarf, um wirksam zu werden.
In ferner Zukunft, wenn das Gebäude sozialer Fürsorge
weit ausgebaut sein wird, wenn die besten Formen der Aus
übung sozialer Fürsorgetätigkeit durch mannigfache Versuche fest
gestellt sein werden, wenn ein großes Heer gut geschulter Per
sonen in der sozialen Fürsorge tätig sein wird — dann wird es
vielleicht Aufgabe des Staates sein, die ganze soziale Fürsorge
in seine Verwaltung zu übernehmen, sie zu verstaatlichen. Die
Pionierarbeit auf dem Gebiete sozialer Fürsorge aber kann nicht
vom Staate geleistet, kann nicht von einer Zentralstelle aus geleitet
werden; sie muß geleistet werdlen, durch eine große Anzahl
voneinander unabhängiger und selbständiger Korporatioinen und