Volltext: Der Völkerkrieg Band 10 (10 / 1918)

6 Das deutsche Reich während des vierten Kriegshalbjahres 
Die Kriegserklärung 
Amtliche Meldungen und ergänzende Mitteilungen 
S. März 1916. 
Amtliche deutsche Mitteilung: Der Kaiserliche Gesandte in Lissabon, vr. Rosen, ist 
angewiesen worden, heute von der portugiesischen Regierung unter gleichzeitiger Ueberreichung einer 
ausführlichen Erklärung der deutschen Regierung seine Pässe zu verlangen. Dem hiesigen 
portugiesischen Gesandten Vr. Sigonio Paes sind heute ebenfalls seine Pässe zugestellt worden. 
11. März. 
Der deutsche Gesandte in Lissabon Dr. Friedrich Rosen ist mit der Gesandtschaft ohne 
Zwischenfall in Richtung Madrid abgereist. 
Spanien übernimmt die Wahrung der portugiesischen Interessen in Deutschland und der deutschen 
Interessen in Portugal. 
14. März 1916. 
Ueber den Abbruch der diplomatischen Beziehungen Oesterreich-Ungarns zu Portugal vgl. daS 
Kapitel „Die Oesterreichisch-ungarische Monarchie während des vierten Kriegshalbjahres." 
Die deutsche Erklärung vom 9. März 1916 
Am 23. Februar 1916 beschlagnahmte die portugiesische Regierung die in portugiesischen Häfen liegenden 
deutschen Schiffe. Unmittelbar nach Bekanntwerden dieses Vorganges erhielt der kaiserliche Gesandte 
in Lissabon vr. Rosen den Auftrag, gegen die Maßnahme zu protestieren und ihre Aushebung zu 
verlangen. Die betreffende Rote wurde am 27. Februar der portugiesischen Regierung übergeben. 
Ungeachtet dieser Tatsache verbreitete die portugiesische Regierung in ihrer offiziellen Preffe die Nach 
richt, daß eine deutsche Protestnote überhaupt nicht existiere. In der portugiesischen Kongreßsitzung 
leugnete der Justizminister sogar offiziell das Vorhandensein einer Note ab. Eine vom kaiserlichen 
Gesandten verlangte Richtigstellung der Preßnotiz unterblieb. Erst am 4. März 1916 erschien der hiesige 
portugiesische Gesandte im Aufträge seiner Regierung im Auswärtigen Amt, um eine Note zu über 
geben, welche die deutsche Forderung ablehnte. Eine Abschrift dieser Note wurde am selben Tage 
dem kaiserlichen Gesandten in Lissabon übergeben. Darauf erhielt dieser die Anweisung, der portu 
giesischen Regierung die nachstehend wiedergegebene Erklärung zuzustellen. Eine Abschrift derselben 
wurde dem hiesigen portugiesischen Gesandten übermittelt. 
Die Erklärung lautet: „Seit Kciegsbeginn hat die portugiesische Regierung durch neutralitäts 
widrige Handlungen die Feinde des Deutschen Reichs unterstützt. Englischen Truppen wurde in vier 
Fällen der Durchmarsch durch Mozambique gestattet. Die Versorgung deutscher Schiffe mit Kohlen 
wurde verboten. Ein neutralitätswidrig ausgedehnter Aufenthalt englischer Kriegsschiffe in portu 
giesischen Häfen wurde zugelassen und England die Benutzung Madeiras als Flottenstützpunkt ge 
währt. Der Entente wurden Geschütze und Kriegsmaterial der verschiedensten Art, England über 
dies ein Torpedobootszerstörer verkauft. Deutsche Kabel wurden unterbrochen. Das Archiv des 
kaiserlichen Vizekonsulats in MossamedeS wurde beschlagnahmt. Expeditionen wurden nach Afrika 
entsandt und offen als gegen Deutschland gerichtet bezeichnet. An der Grenze von Deutsch-Südwest- 
Afrika und Angola wurden der deutsche Bezirksamtmann vr. Schultze-Jena sowie zwei Offiziere und 
Mannschaften durch Einladung nach Naulila gelockt, dort am 19. Oktober 1914 für verhaftet erklärt 
und, als sie sich der Festnahme zu entziehen suchten, zum Teil niedergeschossen, die Ueberlebenden 
mit Gewalt gefangen genommen (vgl. Bd. II, S. 304). Retorsionsmaßnahmen unserer Schutztruppe 
folgten. Von Deutschland abgeschnitten handelte die Schutztruppe in der durch das portugiesische 
Vorgehen hervorgerufenen Annahme, daß Portugal sich mit uns im Kriegszustände befinde. Die 
portugiesische Regierung remonstrierte wegen der letzteren Vorgänge, ohne den ersteren zu erwähnen 
und beantwortete unser Verlangen, uns mit unsren Kolonialbehörden einen ungehinderten chiffrierten 
Telegrammverkehr zwecks Aufklärung des Sachverhalts zu verschaffen, überhaupt nicht. 
Während der Kriegsdauer erging sich, unter mehr oder weniger offenkundiger Begünstigung durch 
die portugiesische Regierung, Presse und Parlament in gröblichen Beschimpfungen des deutschen 
Volkes. In der Kammersitzung vom 2. November 1914 sprach der Führer der Partei der Re- 
volutionisten in Gegenwart fremder Diplomaten sowie der portugiesischen Minister schwere Belei 
digungen gegen Deutschland aus, ohne daß Einspruch durch den Kammerpräsidenten oder einen 
Minister erfolgt wäre. Der kaiserliche Gesandte erhielt auf seine Vorstellungen nur die Antwort,
	        
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