Volltext: Gemeinde Lichtenberg

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Gekauft wurde 1406 das Brodweger-Gut, zurückgekauft 1514 das Ober-Mühlberger; auch das 
1504 verkaufte Aignergut beim Wieshof kehrte auf unbekannte Weise in den Kirchenbesitz 
zurück; vielleicht wurde der Kauf wieder rückgängig gemacht. 
Es fehlen die Nachrichten über die Erwerbung folgender Kirchengüter: Gugler in Wieshof, 
Stettner bei Stetten (Lasserstorf), Friedl und Galgenwieser zu Lasserstorf, Asenbaum und 
Piemgruber zu Feldstorf, Brunner in Lichtenberg. 
Sogar jenseits der Haselgrabens zahlte der Zagler in Kitzelsbach an die Pfarrkirche 
Gramastetten eine jährliche Steuer, ebenso der Hofstetter in Anger und der Egger in Limberg; 
diese drei Güter gehörten zeitweilig dem Kloster Wilhering und sind wahrscheinlich durch 
Tausch an die Kirche Gramastetten übergegangen. Der Hammerschmied in der Klammleiten 
leistete von einem Haus, es braucht nicht gerade die Schmiede gewesen zu sein, ebenfalls eine 
Abgabe an die Kirche. Ebenso gab der Bewohner des sogenannten „Hochhauses, an den 
Schulgarten anstoßend“, zur Beleuchtung der Kirche einen jährlichen Lichtdienst von 1 
Schilling 6 Pfennigen; etwas mehr diente Abraham Hoffer „von seinem Häusl“, das sich nicht 
sicher bestimmen lässt. In dem Urbar von 1550 steht auch noch der von späterer Hand 
nachgetragene Vermerk: Georg Winkler vom Winklerhäusl bei der Lehmüell dient jährlich 12 
Pfennige; es dürfte die östlich der Lehmühle gelegene Behausung Lasserstorf Nr. 18 sein, die 
in späteren Kirchenurbaren Bäck bei der Leimühl genannt wird. 
Die Zahl dieser sogenannten Kirchenbauem änderte sich später, aber die meisten blieben bis 
1848 bei dem Gotteshause. Die volle Untertänigkeit äußerte sich darin, dass die 
Kirchenverwaltung bei Besitzveränderungen die Erlaubnis geben musste, bei Todesfällen das 
Inventar aufnahm, die Erbschaft verteilte, für die Waisenkinder die Vormundschaft führte. 
Diese rechtlichen Angelegenheiten wurden häufig in Verein mit dem Wilheringer Hofrichter 
besorgt, da ja die Pfarre dem Kloster unterstand. 
Diese Bauern waren verpflichtet, Robot zu leisten und jährlich eine Geldsumme, den 
Gelddienst, zu zahlen. Der Asenbaum entrichtete das meiste, nämlich jährlich 5 Pfund, die 
anderen 1 !4 oder 1 Pfund und noch weniger. Zur Zehentabgabe an die Kirche waren sie aber 
nicht verhalten. Beim Roboten mussten sie beispielsweise von Rottenegg her Ziegel führen, 
wenn etwa das Kirchendach durch Sturm beschädigt war, beim Eindecken des zerrissenen 
Pfarrhofdaches die „Schaub“ zureichen; sie führten das für die Kirche verkaufte Getreide 
nach Ottensheim, holten die Glocken ab u. dgl.; als Anerkennung erhielten sie etwas Essen 
und Trinken oder eine kleine Geldentschädigung. 
Wie sonst die Untertanen bei Besitzveränderungen ihren Grundherrn den Gehorsam und die 
Erfüllung ihrer Pflichten versprachen, so mussten auch die Kirchenuntertanen den neu 
antretenden Zechpröpsten „das Gelübte leisten“. 
Außer diesen besprochenen Kirchenbauem kamen für die Kirche noch die Zehentbauem in 
Betracht. Deren Häuser waren verschiedenen Grundherrschaften, z.B. Rottenegg, Waxenberg, 
Wilhering, untertänig. Einer der Zechpröpste, nicht etwa der Pfarrer, war der sogenannte 
Lehensträger, der mit den genannten Herrschaften unterhandelte und die amtlichen 
Handlungen ausführte. 
Im Zehentregister von 1550 erscheinen 29 Bauern als zehentpflichtig aufgeschrieben. Schon 
früher wurde aufgezählt, wie durch Messstiftungen, wegen des Kirchenbaues oder durch Kauf 
von folgenden 13 Häusern gewisse Zehente erworben wurden: Aichinger und Doppler auf der 
Dopplstraße, Halser, Gmber hinter der Kirche, Hinter-Nussböck, Steininger in Hofing, Ober- 
Kerschbaumer bei Neudorf; links der Großen Rodl: Ober-Achleitner, Hinter-Höfer, Wimmer 
am Wald, Schallenberger, Windhager bei Eidenberg und Bauem-Haslinger beim Markte.
	        
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