Volltext: Gemeinde Lichtenberg

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Wolfgang Hammerschmied (Schmied in der Klammleiten) hatte 1520 die Hälfte des 
Asenbaumgutes dem Hans Durstberger, Pfleger in Steyregg, verkauft. Die andere Hälfte 
beanspruchten die Zechpröpste für die Pfarrkirche, der Vormund der Kinder des Lazarus 
Aspan aber für seine Mündel. Der Streit ging zugunsten der Pfarrkirche aus. Der Prokurator 
(Advokat) Hagedorn von Linz forderte für seine Bemühungen von den Zechpröpsten 25 
Gulden. 11 
Vor 1540 begann ein Mehrjähriger Streit um das Piemgruberhaus, nach damaliger 
Ortsbezeichnung: zu Werdam oder zu Pimgrueb. Die Aspanen konnten durch Zeugen 
nachweisen, dass sie sich mehr als 30 Jahre folgende Robot vom Piemgruber leisten ließen: 1 
Tag einen Mäher auf der Halswiese (das Halsergut zu Felsleiten gehörte damals zum Schlosse 
Lichtenhag), 1 Schnitter, 1 „Mistfaßter“ (nach damaliger höflicher Sitte fügte man den 
scheinbar ungehörigen Worten Mist, Schwein u. dgl. Den Entschuldigungssatz hinzu: mit 
Reverenz zu schreiben), 6 Tage einen Holzhacker; zur Erntezeit musste jemand Korn legen 
helfen. Die Zechpröpste ihrerseits beriefen sich darauf, dass sie jährlich mehr als ein Pfund 
Geld als Dienst für eine Stiftung eingenommen haben. Schließlich wurde entschieden: den 
Aspanen bleibt die Robot, der Kirche aber der Gelddienst. 
Die überstandene Gefahr scheint mit zum Entschlüsse beigetragen zu haben, aufzuschreiben, 
was die Kirche besitzt und was ihr gebührt. Auch vom Staate aus musste in jenen Jahrzehnten 
ein Verzeichnis über den kirchlichen und klösterlichen Vermögensstand vorgelegt werden, 
damit man dementsprechend die Leistungen wegen der Türkenkriege austeilen konnte. Von 
den Zechpröpsten Mertt Hammerschmied (Klammleiten) und Jörg Harrer zu Feldstorf (Harrer 
zu Feldstorf) stammt ein Verzeichnis über die Einnahmen der Pfarrkirche Gramastetten im 
Jahre 1533. Abt Martin von Wilhering (1545-1560) schaffte 1550 endgültige Ordnung. Er 
sprach sein Bedauern aus, dass bisher bei der Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben so 
manche Unrichtigkeit und „Irr“ entstanden sei, weil nichts Verlässliches aufgeschrieben 
wurde. Die „Pfarrmenig“ (Pfarrgemeinde) und die Zechpröpste baten nun den Abt, es 
möchten alle Einkünfte und Bezüge der Kirche in ein Urbarbuch eingetragen werden; auch 
mögen in ein Zehentregister die Zehentleistungen verzeichnet werden. Der Abt stimmte 
diesem Verlangen zu. Aus vorhandenen Stifts- und Kaufürkunden und aus den 
Kirchenrechnungen der Jahre 1549 und 1550 wurden alle Einkünfte der Kirche 
zusammengesucht. Dabei stellte sich heraus, dass die Zechpröpste bisher so gut gewirtschaftet 
hatten, dass die Geldeinnahmen von gewissen Gütern höher waren, als wie in den Urkunden 
angegeben stand. 
Im Urbar von 1550 sind über 20 Häuser aufgezählt, die der Kirche ganz oder teilweise 
gehörten, wenngleich sich dieses Eigentumsrecht nach damaligem Brauch nur darin äußerte, 
dass die Kirche gewisse Abgaben davon bezog. 
Wie einzelne dieser Güter in den Besitz der Kirche gelangten, wurde schon in früheren 
Abschnitten, bei Besprechung der Stiftungen und des Kirchenbaues, erwähnt. Auf Grund von 
Stiftungen wurden dem Gotteshause geschenkt: Riener zu Stetten im Jahre 1365, Lindhammer 
zu Wieshof 1374, der halbe Kammererhof in Anger 1435 und eigens eine Wiese dabei, 1484 
Pichl bei der Ledermühle an der kleinen Rodl (jetzt Vielmann genannt; vom Hügel dortselbst 
sagt man heute: am Bühel); der Durstberger in Hamberg diente wegen einer Stiftung, von der 
man weder Zeit noch Verpflichtung weiß, 6 ß. Der Eder am Wald zahlte seine Abgabe, weil 
er das Koglmoos besaß, das 1441 der Pfarrkirche geschenkt wurde. 
11 Um 1500 begann man mit Gulden und Kreuzern zu rechnen; statt Pfund sagte man Gulden und teilte ihn 
entweder in 60 Kreuzer ein oder immer noch in 8 Schilling zu je 30 Pfennigen; 4 Pfennige galten also 1 Kreuzer, 
ein Vierkreuzerstück nannte man einen Batzen.
	        
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