Volltext: Gemeinde Lichtenberg

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Auch in Ottensheim, Oberweißenbach und Obemeukirchen waren Filialkirchen entstanden, 
aber für alle ging die Seelsorge von Gramastetten aus. Nun waren aber in der Nordhälfte 
dieser großen Pfarre außer den ebengenannten Kirchenorten zwölf Waldhufendörfer 
entstanden, außerdem noch Haid, Laimbach, Weinzirl samt Reit, Stiftung, Schönau und 
mehrere andere. Daher baten der Abt und der Konvent von Wilhering den Bischof Wemhard 
von Passau, er möge Leonfelden zur selbstständigen Pfarre erheben. Sie beriefen sich auf den 
gewaltigen Umfang der alten Mutterpfarre und die ausgiebige Menge der Bevölkerung; sie 
wiesen darauf hin, dass die Einkünfte für zwei Pfarrerstellen ausreichend seien. Der Bischof 
anerkannte diese Gründe und zerteilte durch Urkunde vom 28. November 1292 das große 
Gebiet in zwei Pfarren: „Greimatstetten“ mit den Tochterkirchen „Ottenshaym und 
Zwettelich“, ferner „Lonvelde“ mit den Filialen „Newnkyirchen und Weyssenpach“. Als 
selbständige Pfarre war Leonfelden vollkommen frei und unabhängig von Gramastetten; die 
Seelsorger wurden durch die Wilheringer Klostervorstehung bestimmt. Die heutigen Pfarren 
Traberg und Waxenberg wurden erst durch Kaiser Josef II. aus dem Bereiche von Leonfelden 
und Obemeukirchen herausgenommen. Nicht ganz 200 Jahre hatte Gramastetten als 
Großpfarre bestanden. 
Theras in Niederösterreich, 1291 von den Schaumbergem geschenkt, war die dritte Pfarre, die 
Wilhering damals besaß. 
Endgültige Sicherstellung der Pfarrrechte auf Gramastetten 
Wilhering hatte jahrhundertelang gewisse Schwierigkeiten wegen seiner Pfarren zu 
überstehen. Die Rechte darauf wurden angefochten, weshalb Wilhering sich immer wieder 
Bestätigungen durch die maßgebenden Obrigkeiten ausstellen ließ. Dazu musste die Frage des 
sogenannten Absentgeldes geklärt werden. 
In Gramastetten scheint manche Anmaßung fremder Geistlicher vorgekommen zu sein, 
wodurch das kirchenrecht verletzt wurde; deshalb verboten die Passauer Bischöfe bei Strafe 
der Absetzung, Verlust des Einkommens und Ausschließung aus der Kirchengemeinschaft, 
dass ohne Erlaubnis des Wilheringer Abtes ein Geistlicher in Gramastetten Messe lese; 
ebenso werden jene Leute exkommuniziert, die von einem solchen die Sakramente 
empfangen. 
Als Pfarrer im verkleinerten Gramastetten wird 1309 ein gewisser Pildun (Wildung) erwähnt, 
auf dessen Bitte der Erzbischof von Theben 40 Tage Ablass jenen verleiht, die an den hohen 
Feiertagen, auch an den Festen der zwei Altarpatrone Laurenz und Nikolaus, die Pfarrkirche 
besuchen und ein Almosen geben. 
1291 hatte Bischof Wemhard von Passau mit Rücksicht auf die vielen Auslagen des Stiftes 
erlaubt, dass Wilhering aus den Einkünften der Pfarre Gramastetten jährlich zehn Pfund 6 für 
den Eigenbedarf verwende, unbeschadet der sonstigen Rechte und Zehente, die dem Kloster 
seit jeher in dieser Pfarre zustehen. Der jeweilige Pfarrer musste diese Summe, die man 
Absentgeld nannte, an Wilhering abliefem. Pfarrer Ludwig, vermutlich dem 
Benediktinerkloster Melk zugehörig, hatte durch fünf Jahre nur zwei Pfünd gezahlt, so dass 
sich im Jahre 1311 seine Schuld schon auf 40 Pfünd belief. Er versprach, bis zum St. 
Georgstag des nächsten Jahres alles zu bezahlen, widrigenfalls er mit seiner Absetzung 
einverstanden wäre. Er scheint dieser Verpflichtung nachgekommen zu sein, denn er 
6 Der Ausdruck Pfund erinnert an die Zeit, da das Geld nicht gezählt, sondern gewogen wurde. Ein Pfund wurde 
eingeteilt in 8 Schilling zu je 30 Pfennigen; 1 Pfund zählt also 240 Pfennige, ein halber Pfennig heißt Helbling. 
Der Wert lässt sich an Sachen ablesen: ein Haus in Gramastetten kostete damals 30-80 Pfund, 1 Schwein 3 
Schilling, 1 Pferd 3 Pfund, 1 Lamm 4 Pfennige, 1 Käselaib 3 Pfennige, 4 Ellen Leinwand 1 Pfennig.
	        
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