Volltext: Gemeinde Lichtenberg

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Als Zeichen der Freiheit galt das Waffentragen, der Gebrauch des Schildes mit dem Wappen 
und des Schwertes; als Verpflichtung oblag ihnen der Kriegsdienst auf eigene Kosten. Viele 
Freie waren zugleich Bauern. Wenn sie sich von ihrer Bauemarbeit abgewendet, sich eine 
Burg erbaut hätten und beim Waffenhandwerk geblieben wären, würden sie ebenso gut adelig 
geworden sein wie die Aspanen auf Schloss Lichtenhag, die Herren von Rottenegg, von 
Lobenstein, von Biberstein. Aber diesen freien Bauern wurde der Kriegsdienst zu kostspielig, 
es schien ihnen bequemer, ihr Bauerngut einem adeligen Großgrundbesitzer, einer Kirche, 
einem Kloster zu übergeben, sich unter deren Schutz zu stellen. Sie blieben im Besitz ihrer 
Güter wie früher, aber sie hatten nun einen Herrn über sich, der statt ihrer die 
Kriegsleistungen übernahm, sie vor Gericht vertrat, oder selbst sie richtete. Für diesen Schutz 
zahlten sie ihrem Herrn gewisse Abgaben. Dass diese Unterwerfung freiwillig war, wurde 
nach und nach vergessen und die ehemals freien Bauern mussten auch anderes leisten, sie 
wurden wie gewöhnliche Untertanen behandelt. Wieder andere Freie wurden mit List und 
Gewalt in Abhängigkeit gebracht. Schließlich verminderte sich die Zahl der Freien so sehr, 
dass man zu den öffentlichen Gerichtsversammlungen, an denen nur Freie teilnehmen durften, 
nicht mehr genug freie Bauern als Beisitzer fand, sondern Marktbürger, die frei blieben, 
berufen musste, z.B. von Ottensheim her. 
In Gramastetten erinnert der Hausname Aigner daran, dass diese Güter einst ein freieigener 
Besitz, ein Aigen waren. 
Während die Freien im Rang herabsanken, hoben sich die bisherigen Leibeigenen um eine 
Stufe und konnten auch mit Bauerngütern belehnt werden. Im Verlauf des späteren 
Mittelalters hörte damit jeder Unterschied zwischen einstigen freien und leibeigenen Bauern 
auf; alle miteinander gehörten nun zur Masse der Halbfreien, Grundholden, Hintersassen, 
Zinsleute, Untertanen. 
Im Gegensatz zu dieser Einebnung der Volksklassen erhoben sich einzelne Unfreie sogar zum 
adeligen Stand. Wer einem Landesfursten, einem Bischof, einem hohen Adeligen diente in 
Kammer, Haus oder Stall, stand trotz der Unfreiheit schon wegen der Stellung in höheren 
Ansehen. Sie erwarben sich das Vertrauen ihres Herrn, begleiteten ihn überall hin und durften 
endlich sogar Waffen fuhren. Das machte sie gleichberechtigt mit den Adeligen. Für ihre 
Verdienste erhielten sie die Erlaubnis, sich eine Burg zu bauen. Man nannte sie nun Ritter, 
aber weil sie trotzdem noch nicht persönlich frei waren, auch Dienstmannen oder 
Ministerialen. Auf den Makel der Unfreiheit vergaß man schließlich. Die Herren von 
Wilhering-Waxenberg sind ihnen zuzurechnen, ebenso die meisten der jetzt bestehenden 
Adelsgeschlechter. 
Manche Gramastettner Bauern hatten, als sie noch freie Besitzer waren, aus religiösen 
Gefühlen Güter oder den Zehent davon dem Kloster Wilhering geschenkt: Eberhard von 
Doppl, das Doblhammergut, die Alhartsdorfer ihren gleichnamigen Hof, Hertnit von Ort 1195 
die zwei Hametnerhäuser in Asberg, Meinhard von Schendorf das Schlagergut in Mairleiten, 
ein gewisser Pilgram Walich 1361 Eßlberg (Ezelberger in Limberg), Dietmar Asenbaum 1324 
ein Gut im Katzgraben bei St. Magdalena. Unter den einheimischen Adeligen zeigten sich 
gegen Wilhering freigebig die Bemdorfer, die das Hemmeimaiergut in Türkstetten vergaben, 
die Biber und die Lobensteiner. Die Bemdorfer schenkten 1353 einen Acker, Moos genannt 
und nördlich vom Schmalzkochbauem zu suchen: Dietmut von Landenberg, Schlossherrin auf 
Rottenegg, entsagte 1360 ihren Zehentansprüchen darauf. 
Aber die Mönche von Wilhering konnten ebenso wenig wie andere Großgrundbesitzer alle 
ihre Besitzungen und Bauernhäuser selbst bewirtschaften. Sie übergaben die einzelnen 
Häuser, wie es überall der Brauch war, einem Bauern in eine Art Pacht. Nur wurde der 
Pachtschilling nich in Geld bezahlt, sondern die Bauern verpflichteten sich zu einer gewissen
	        
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