Volltext: Gemeinde Lichtenberg

XVII 
Theresianisches Gültbuch im OÖLA 
Herrschaft Kloster Wilhering: 32 untertänige Bauern, 11 Häusl und der Unterschmied 
1 Pfarrhof Gramastetterischer Untertan 
1 Gottshaus Gramastetterischer Untertan 
Herrschaft Wildberg: 7 Bauernhöfe, 4 Häusler 
Kloster Waldhausen: 7 Bauernhöfe 
Herrschaft Waxenberg: 1 Bauernhof 2 Häusler 
Herrschaft Ottensheim: 4 Bauernhöfe 
Herrschaft Puchenau: 1 Bauernhof, 2 Häusler und der Oberschmied 
Herrschaft Piberstein: 3 Bauernhöfe 
Herrschaft Pürnstein: 1 Bauernhof 
Herrschaft Lustenfelden: 1 Bauernhof 
Sind zusammen 80 Häuser mit Grundbesitz. 
Inwohner oder Auszugshäuser ohne Grund scheinen im Theresianischen Gült buch nicht auf. 
Vom gesamten Mitteramt mit 200 Untertanen besaß nur einer in Walding ein Pferd. 
Dieser damals angelegte Steuerbescheid umfasst 14 Rubriken: 
1) Name des Hauses des Besitzers, ledige Grundstücke und Beruf 
2) das Landesviertel 
3) zuständige Pfarre (Sehr wichtig! Es gab noch keine Hausnummern.) 
4) wie viel Metzen, massl an Roggen, Hafer, Weizen, Gerste und Leinsamen angebaut 
wurde 
5) Emteertrag dieser Früchte: Bei Leinsamen wurde das Gewicht der grob gebrechelten 
Ware in Pfund vermerkt. 
6) Viehstand, Zugochsen, Kühe, Schafe, Schweine und Ziegen: Jungtiere wurden nicht 
gezählt 
7) Wiesen, Weiden, Hausgartl, Holzgrund nach Jahreszuwachs an Hart- und Weichholz 
8) Ertrag der Wiesen in Tagwerk und Fartl Heu, Hausgartl (meist ein halbes Tagwerk) 
und Geldertrag für verkauftes Holz 
9) Fischnutzung (in Lichtenberg keine) 
10) Kauf- oder Schätzwert: Wurde bei Besitzänderung erhoben 
11) hier sind zwei Vorbesitzer, Übergabs- oder Kaufjahr im Herrschaftsprotokoll mit 
Seitenvermerk ersichtlich 
12) Beitrag zu einem Rüstgeld, in Krisenzeiten bis zu 6 Mal jährlich eingetrieben 
13) die jährlichen Gaben an den Grundherrn: Steuer, Dienst, Kalbgeld, Robot, 
Kuchldienst, Kasgeld, Eier, Geflügel, Spinngeld, usw. 
In den Kasten: Getreidelieferungen an den Grundherrn 
Sammlung für Herrn Pfarrer z.B.: 4 Massl Korn, 4 Massl Hafer, 3 Riedl Haar 
Herrn Schulmeister: 2 Massl Korn, 2 Massl Hafer, 2 Riedl Haar 
Totengräber: 1 Massl Korn, 1 Massl Hafer 
Größere Höfe: 1 Metzen Amtshafer zur Grundherrschaft 
14) Gibt wem und was für Zehent 
Der Zehent war eine Holschuld. Das heißt der Grundherr musste sich den Zehent vom 
Feld des Bauern holen. Erst dann durfte der Bauer sein Getreide einbringen, was zu 
großen Differenzen führte. In der Zeit Maria Theresias war es sicherlich üblich, dass 
größere Bauern mit der Grundherrschaft Verträge hatten und von zugewiesenem 
Bauern den Zehent abholten, in die eigene Scheune lagerten und erst im folgenden 
Winter die vereinbarte Menge Getreide beim Grundherrn ablieferten.
	        
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