Volltext: Gemeinde Lichtenberg

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Alle Kinder, die das 6. Lebensjahr erreicht haben bis zur vollständigen Erlernung der für ihren 
künftigen Stand und Lebensart erforderlichen Gegenstände die deutschen Schulen besuchen 
müssen: welches wohl schwerlich vor 6 bis 7 Jahre Schulbesuch zu erreichen ist. 
Wo es die Gelegenheit erlaubt, eigene Schulen für Mägdlein zu haben, da besuchen sie solche, 
und sind da selbst, wenn es füglich angeht auch im Nähen, Stricken, und in anderem ihrem 
Geschlechte angemessene Dinge zu unterweisen. Andernfalls müssen sie in die gemeinsame 
Schule gehen, jedoch nicht unter Knaben sondern auf eigenen Bänken von den selben 
abgesondert sitzen und werden übrigens mit den Knaben in einerlei Klasse unterwiesen. 
Damit die Kinder nicht etwa durch die Waisendienste vom Besuch der Schule abgehalten 
werden sollen die Herrschaften entweder die Kinder unter 13 Jahren gar nicht zur Abdienung 
der Waisenjahre nehmen oder doch dieselben in die Winterschule schicken. 
Für die bereits aus den Schulen ausgetretene Jugend auf dem Lande ist besonders für 
Handwerksburschen an den Sonntagen nach dem Nachmittagsgottesdienst in der ordentlichen 
Schule zwei Wiederholungsstunden veranstaltet welche vom Lehrer unter Aufsicht des 
Geistlichen gehalten werden. 
In diesen Wiederholungsstunden sollen junge Leute bis sie das 20. Jahr erreicht haben, 
einfinden, die Epistel und das Evangelium des Tages vorlesen hören, sich im Lesen, Schreiben 
und Rechnen üben. Auf dem Lande kann der Schullehrer selbsten, wenn er zugleich den 
Kirchendienst versieht, durch Hilfe der Taufmatriken das Alter eines jeden einheimisch 
geborenen leicht finden, und danach ein Verzeichnis anlegen um die Kinder durch die 
vorgeschriebene Zeit in der Schule zu erhalten. 
Ein angelegter Fleißkatalog muss über jeden Schüler täglich geführt werden. Obwohl die 
Schulmeister auf dem Lande auch einen ehrlichen Nebenerwerb haben dürfen so glauben wir 
doch, dass bei hinlänglicher Besoldung derselben die Führung eines Schankgewerbes als 
Nebeneinkommen verboten sei. Ebenso wenig können wir gestatten, dass die Schulmeister bei 
Kirchtagen und Hochzeiten oder anderen Gelegenheiten in Wirtshäusern musizieren. 
Landschaftsakten Schachtel 708 Schulwesen am 30.06.1804 
Die Erfahrung bestätigt, dass ein Lehrer nicht mehr als 80 Kinder in einer Klasse unterrichten 
soll. In 40 Punkten werden verschiedene Änderungen/Verbesserungen von 1773 angeordnet. Im 
Lehrplan ist eine 32-stunden Woche beschrieben. Religion 5 Stunden, Geometrie 3 Stunden, 
Rechnen 6 Stunden, Zeichnen 6 Stunden, Schönschreiben 3 Stunden, Diktandoschreiben 2 
Stunden, Sprachlehre 2 Stunden, Aufsätze 2 Stunden, Lesen 1 Stunde, Geographi 2 Stunden. 
(siehe S. 28) 
Als beim Kammerergute 1473 die Jahrtagsstifung errichtet wurde, wurde erstmals ein 
Schulmeister in Gramastetten erwähnt. Wiederholt traten sie auch als Marktschreiber oder 
Marktsekretäre auf. 
(siehe S. 37) 
Der Schullehrer von Gramastetten empfing im 16. Jahrhundert jährlich 6 Gulden und 2 Metzen 
Hafer.
	        
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