Volltext: Gemeinde Lichtenberg

werden durften. Unmittelbar nach geschehener Zerteilung der Pfarre Gramastetten wollten 
einige ausgepfarrte Waxenberger Untertanen nicht mehr zur Sammlung beisteuern, wurden 
aber trotzdem durch ihre Herrschaft dazu verhalten. Die der Pfarre Pöstlingberg zugewiesenen 
Bauern vermuteten, dies Sammlung sei zur Erhaltung des Kaplans in Gramastetten bestimmt, 
und wollten deshalb die Beiträge lieber nach Pöstlingberg reichen, damit dort ein zweiter 
Priester angestellt werden könne. Ihr Ansinnen wurde 1830 vom Mühlkreisamte zu Linz 
abgelehnt, weil die Vornahme der Sammlung ein Recht des Pfarrers von Gramastetten und 
ihm sogar grundbücherlich zugeschrieben sei. Die ausgepfarrten Bauern von Stammering und 
Geng wiederum glaubten, durch die Aufhebung des Zehentverhältnisses im Jahre 1848 sei 
auch die Sammlungsbefugnis erloschen. Beide Parteien wurden 1851 durch die politischen 
Bezirksbehörden unter Androhung der Pfändung an ihre Pflicht gemahnt. 
Nach Beendigung der geschilderten Umänderungen 21 zählte 1788 die Pfarre Gramastetten 
3349 Seelen, 1819 nur 3058 (jetzt 3610). Die Pfarre war immer noch so groß, dass in neun 
Ortschaften die sogenannten Landchristenlehren gehalten wurden. Wie viel vor der 
Verkleinerung die Bevölkerung betrug, kann nicht angegeben werden, aber soviel weiß man, 
dass 1777 zum Beispiel 144 Kindstaufen, 45 Trauungen und 61 Leichenbegängnisse 
stattfanden, 1778: 105 Taufen, 34 Trauungen und 103 Todesfälle. 
Nachdem der Staat einmal begonnen hatte, kirchliche Angelegenheiten in seinen Bereich zu 
ziehen, wurde diese Maßregel noch mehr einschneidend fortgesetzt. Weil das 
Kirchenvermögen in einzelnen Fällen nachlässig verwaltet wurde, stellte Kaiser Josef II. seit 
1784 jede Kirche unter die Aufsicht eines weltlichen Vogteikommissärs. Für Gramastetten 
und Eidenberg wurde der Pfleger von Waxenberg, später der von Eschlberg bestimmt. Er 
hatte das Recht der Mitsperre, so dass der Zechschrein nun mit vier verschiedenen Schlössern 
gesichert war; ohne Wissen dieses Beamten durfte kein Kirchengeld verbraucht werden. 
Bei der Verwaltung des Kirchenvermögens von Gramastetten wurde immer wieder 
bemängelt, dass soviel Kapitalien zu billigen Zinsen ausgeliehen seien. Dieses Gotteshaus 
galt als reich; es besaß 1780 ein Vermögen von 20.130 fl und so entliehen sich von dort 
andere Kirchen die notwendigen Gelder. Als zum Beispiel die Kirche in Puchenau im Juli 
1780 durch einen Sturm am Dach, am Turm und an der Uhr Schaden erlitt, außerdem durch 
einen Einbruch in die Sakristei der meisten Paramente beraubt wurde, erlaubte die 
oberösterreichische Hofkommission, es dürfen zur Herstellung der Schäden aus dem 
Kirchenvermögen von Gramastetten 150 fl hergeliehen werden. Derselben Kirche schuldeten 
um jene Zeit die Kirchen Leonfelden und Obemeukirchen je 800 fl, Ottensheim 300 fl, 
Oberweissenbach 1696 fl, auch Schärding und Mauerkirchen kleine Summen, alles 
unverzinslich. Sogar an 14 Privatleute in Gramastetten hatte die Pfarrkirche Gelder im 
Betrage von 70 bis 700 fl entliehen. Behördlichen Aufträgen entsprechend mussten die 
fremden Kirchen die Schulden zurückzahlen, die Wilheringerkirchen wenigstens ein Prozent 
und die Privaten fünf Prozent statt wie bisher vier Prozent Zinsen zahlen. 
Die Kirche Gramastetten konnte deshalb anderen gefällig sein, weil sie selbst nicht viel 
außerordentliche Ausgaben zu leisten hatte. Das äußere Mauerwerk, Turm und Dachungen 
litten zwar immer wieder unter den Stürmen, denen die auf der Hochfläche liegende Kirche 
ausgesetzt war. Das Zimmerwerk des Turmhelmes scheint 1738 erneuert und der Turm durch 
den Klampferermeister Anton Bäbl aus Ybbs mit weißem Blech gedeckt worden zu sein. 
Auch 1794 wurde ein neuer Dachstuhl auf dem Turme aufgestellt und um 1600 fl diesmal mit 
Kupfer gedeckt. 
J Friedrich Scheibelberger, Ergänzungen zum Linzer Diözesanblatt 1. Band, S. 71,2. Band, S. 94, 186, 202, 
211,605 
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