Volltext: Erläuterungen zur Gemeindeordnung

Formularien. 
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10. Vorladung unter Androhung eines Vorführungsbefehles. 
An Herrn . ... 
Nachdem Sie über ergangene Vorladung zu der auf den . . ,anberaumten 
Verhandlung nicht erschienen sind und hiezu weder einen Bevollmächtigten ab— 
geordnet, noch Ihr Ausbleiben entschuldigt haben, so werden Sie hiemit wieder— 
holt aufgefordert, zu der auf den ... um 9 Uhr vormittags verlegten Ver— 
handlung in der Gemeindekanzlei, und zwar um so gewisser zu erscheinen, als sonst 
gegen Sie ein Vorführungsbefehl erwirkt werden würde— 
Gemeindevorstehung N, am .., 118. 
11. Zeugenvernehmungs-Proto koll 
aufgenommen bei der Gemeindevorstehung Bam . . .18 
Der wegen Exceß am letzten Sonntage im Gasthause zu A bei der Ge— 
meindevorstehung A angeklagte Michael Starer berief sich zum Beweise seines 
angeblich ordnungsmäßigen. Verhaltens auf den Zeugen Gottlieb Weker, welcher 
über Ersuchschreiben der Gemeindevorstehung A vom . . auf heute vorgeladen 
wurde und über Befragen Folgendes angab: — 
Ich heiße Gottlieb Weker, bin 25 Jahre alt, ledig, Bauernknecht zu B, 
anbescholten. Ich befand mich am letzten Sonntage nachmittags mit Michael Starer 
im Gasthause zu A. Starer störte durch Schreien und Aufschlagen mit dem Stocke 
auf den Tisch derart die Ruhe der Gäste, daß mehrere von ihnen das Gasthaus 
verließen. Nachdem sich Starer nach mehrmaligen Ermahnungen der Gäste und 
des Gastwirtes nicht ruhig verhielt, wurde er vom Gastwirte fortgeschafft. Auch 
auf der Gasse schrie und schimpfte Starer noch durch längere Zeit. Starer war 
jedenfalls vom Biergenusse aufgeregt, doch keineswegs vollbetrunken. Ich begreife 
nicht, wie Starer sich auf meine Zeugenschaft berufen konnte, und muß bezeugen, 
daß durch sein Benehmen das Vergnügen der Gasthausgäste längere Zeit hindurch 
gestört und großes Aergernis verursacht wurde. — 
Goottlieb Weker. 
Zur Beglaubigung: 
N. N. 
Bemeindevorsteher. 
N. N. 
Schriftführer.
	        
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