Volltext: Erläuterungen zur Gemeindeordnung

Formularien. 
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aber auch nur auf die auszuführenden Beschlüsse und auf die Aufnahme der— 
jenigen Meinungen beschränken, deren Aufzeichnung ausdrücklich verlangt wird. 
Das Sitzungsprotokoll ist vom Vorsitzenden, von zwei Ausschußmitgliedern und 
vom Schriftführer zu fertigen. Der Mangel der Unterfertigung des Schrift— 
führers ist nach Erlaß des Landesausschusses vom 1. März 1883, 3. 2615, 
ein Formfehler, der jedoch dem Sitzungsprotokolle, wenn dasselbe von allen 
anwesenden Ausschußmitgliedern eigenhändig unterfertigt ist, die Glaubwürdigkeit 
nicht benehmen kann.— 
Zur Oeffentlichkeit der Gemeinde-Ausschußsitzungen ist nach Erlaß des 
Landesausschusses vom 29. Mai 1867, 3. 3742, die Bekanntgabe des Tages, 
der Stunde und des Ortes der Sitzung unerläßlich, indem sonst der freie 
Zutritt zu den Sitzungen und deren Oeffentlichkeit nur illusorisch wäre. 
Die ordnungsmäßig gefaßten Beschlüsse des Gemeinde-Ausschusses, die nicht 
in Beschwerde gezogen oder die im Berufungswege aufrecht erhalten wurden, be— 
dürfen zur Giltigkeit und Durchführung in den Fällen der 88 3, 50, 78 
und 83 G. O. eines Landesgesetzes, und in den Fällen der 88 24, 76, 82 
und 85 G. O. einer Genehmigung des Landesausschusses. 
Jormularien. 
3 . . . L. Concursausschreibung einer Gemeinde-Beamtensstelle. 
Infolge Beschlusses des Gemeinde-Ausschusses der Ortsgemeinde Nvom. . 
kommt in dieser Gemeinde die Stelle eines Gemeindebeamten zu besetzen, mit 
welcher ein Jahresgehalt von 400 fl. und der Genuß. einer Naturalwohnung 
verbunden ist. Bewerber um diese Stelle haben ihre eigenhändig geschriebenen, 
mit dem Taufscheine und mit der Nachweisung über Gesundheit, sittliches Wohl— 
verhalten und der Fähigkeit für die Stelle eines Gemeindebeamten instruierten 
Gesuche bis längstens . . . . . bei der gefertigten Gemeindevorstehung zu über— 
reiche. 
Gemeindevorstehung . . .. am ... 518. 
2. Decret über die Verleihung der Gemeinde-Beamtensstelle. 
An Herrn N. N. 
Der Gemeinde-Ausschuß hat Ihnen mit Beschluß vom . . . . die erledigte 
Gemeinde-Beamtensstelle in der Ortsgemeinde Nmit dem Jahresgehalte von 400 fl. 
und dem Genusse einer Naturalwohnung verliehen. Sie werden hievon unter Rück⸗ 
schluß der Gesuchsbeilagen mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß Sie zum 
Zwecke der Eidesablegung vor dem versammelten Gemeinde-Ausschusse am ... 
um . Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu erscheinen haben. 
Gemeindevorstehung. . . . am. . . 18. 
Scheda, Commentar. 2. Aufl.
	        
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