Volltext: Erläuterungen zur Gemeindeordnung

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Bürgers chulgesetz. 
Gesetz vom'9. Juni 1876 (L. G. Bl. Nr. 18) betreffend die Einführung eines 
Landesschulfonds-Beitrages aus den in Oberösterreich vorkommenden Verlassen— 
schaften; 
Gesetz vom 27. Jänner 1883 (L. G. Bl. Nr. 7) betreffend die Regelung der 
Personal- und Dienstverhältnisse der der bewaffneten Macht angehörigen Volksschul— 
lehrer mit Bezug auf deren Verpflichtung zur activen Militärdienstleistung. 
Durch diese Gesetze wird der Wirkungskreis der Gemeinden unberührt ge— 
assen.
	        
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