Volltext: Erläuterungen zur Gemeindeordnung

Formularien. a 
vorgefunden wurde, so werden Sie aufgefordert, die Läden um den Herd zu ent— 
fernen und den Fußboden daselbst binnen längstens vier Wochen mit Steinen oder 
Ziegeln zu pflastern, widrigens gegen Sie auf eine Geldstrafe von 5 fl. —— 
und der feuergefährliche Fußboden von der Gemeindevorstehung auf Ihre Kosten 
beseitigt werden müßte. 
Gemeindevorstehung. . ., am. 18. 
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2. Erhebung nach einem Brande. 
Protokoll, 
aufgenommen von der Gemeindevorstehung Ream. . 18.. 
Gegenstand: Erhebung des Schadens und der Entstehungsursache des gestern 
vormittags stattgehabten Brandes der Häuser Nr. 20 und 21 in R. 
Gegenwärtig: der Gemeindevorsteher als Commissionsleiter und die Ge— 
fertigftee. 
Nach Besichtigung der Brandstätte und Vernehmung der beiden durch Brand 
verunglückten Hausbesitzer, der Sachverständigen und Zeugen wird Folgendes zu 
Protokoll geommen:?: 
Die beiden abgebrannten Häuser waren ebenerdig, gemauert und im mittel— 
mäßigen Bauzustande. Nr. 20 war mit Stroh, Nr. 21 mit Schindeln gedeckt. 
Jenes umfaßte 4 Zimmer, 1 Küche, 1Speis, 1Stall für zwei Kühe und 1 Futter— 
kammer. Nr. 21 hatte 2 Zimmer, 1 Küche, 1 Speis, 1 Tischlerwerkstätte und 
1Stall für eine Kuh. Im Hause Nr. 20 hat der Brand die Küchengeräthe und 
die Einrichtung eines Zimmers, bestehend aus 1 Bett, 1 Tisch, 3 Stühlen und 
1 Kasten mit alten Kleidern verzehrt. Die Zimmereinrichtung war aus weichem 
Holze. Bei dem Hause Nr. 21 ist der Brand in keine innere Localität einge— 
drungen. Auf den Dachböden waren nur wertlose Gegenstände aufbewahrt.“ 
Die beiden Sachverständigen Maurermeister B und Zimmermeister G be— 
werten den Schaden an den Gebäuden bei Nr. 20 auf . . . fl. und bei Nr. 21 
auf . fl. Der Besitzer des Hauses Nr. 20 schätzt den ihm an Küchengeräthen, 
Einrichtungsstücken und Kleidern verursachten Schaden auf ..fle — 
Die Hausbesitzer A und Nein Regeben an, daß sie gestern um, 10 Uhr vor— 
mittags aus dem Rauchfange des Hauses Nr. 20 einen starken Rauch aufsteigen 
und Funken heraussprühen sahen. Sie wären sogleich herzugeeilt, um die Haus— 
bewohner aufmerksam zu machen, doch habe in dem Momente das Strohdach des 
Hauses Feuer gefangen, das sich rasch auf die ganze Dachung ausbreitete und 
bald auch das Schindeldach des Nachbarhauses Nr. 21 ergriff. Auch die Mit— 
glieder der freiwilligen Feuerwehr R, H und J bestätigen, daß das Feuer beim 
Hause Nr. 20 entstanden siee. 
Herr Konrad MN, Besitzer des Hauses Nr. 20, gibt dan, daß der Rauchfang 
seiner Küche das letztemal vom Rauchfangkehrer O in 8 gekehrt wurde. Er habe 
bald danach ein Zerwürfnis mit dem Rauchfangkehrer gehabt und dieser habe sich 
deshalb um die Fegung in seinem Hause nicht weiter bekümmert. Der Rauchfang—
	        
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