Einleiktung.
Das vorliegende Buch umfaßt neben dem Texte der Gemeindeordnung und
Gemeindewahlordnung vom 28. April 1864 die gesammten Gesetze und Ver—
ordnungen des selbständigen Wirkungskreises und des Strafrechtes
der Gemeinden, es enthält umfassende Erläuterungen, zahlreiche Special—
entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes, der Ministerien und
Landesbehörden, des Landesausschusses, des Reichsgerichtes und des
obersten Gerichtshofes, viele Formularien und ein kleines Fremd—
wörterbuch.
Der selbständige Wirkungskreis, in dessen Bereiche die Gemeinden mit
der vollen Amts- und Machtbefugnis einer Verwaltungsbehörde ausgerüstet un—
mittelbar anordnend und entscheidend und stets alleinthätig einzu—
greifen haben, verlangt von den Gemeinden ein weitblickendes klares Verständnis
seines ganzen Wesens, Kenntnis aller hierauf bezugnehmenden Gesetze und eine nur
auf das eigene Urtheil gestützte Auffassung und Durchführung. Hiezu benöthigen die
Gemeinden eine das Gesammtgebiet des selbständigen. Wirkungskreises umfassende
genaue Instruction, einen in jedem Momente zur Verfügung stehenden Rath⸗
geber und sicheren Führer. —
Im übertragenen Wirku ugskreise werden. die Gemeinden für zahlreiche
Geschäfte der öffentlichen Verwaltung, wie z. B. für Schub⸗, Paß- und Meldungs⸗
wesen „bei Epidemien und Viehseuchen, für Recrutierung, Volkszählung, Vor—
spannswesen, Handel und Gewerbe u. s. w. vielseitig in Anspruch genommen. Es
haben jedoch die Gemeinden im übertragenen Wirkungskreise ohne freie Selbst—
bestimmung nur die Mitwirkung für die Zwecke der öffentlichen Verwaltung
als untergeordnete Organe der Staatsbehörde, von der sie ihre Directiven
erhalten, deren schriftliche und mündliche Weisungen. für sie die bindende Richt—
schnur ihrer Verfügungen sind. Die Regierung, welche die Geschäfte des über—
Scheda, Commentar. 2. Aufl.