Volltext: Die Irren-Angelegenheiten Ober-Oesterreichs

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Leinenzeuge gekleidet Hiezu kömmt noch ein flanellener 
Schlafrock, eine graue Tuchkappe und ein Paar Pantoffeln. 
Die Beleuchtung, wird auf den Corridoren durch angebrachte 
Lampen bewerkstelligt Das Conversations - Zimmer ist im 
Winter durch 2 Billardlampen von 6 bis 9 Uhr erleuchtet 
Das verwendete Materiale ist Rübsöl. Auch die Irren im 
Gartenhause brennen zur Winterszeit ein Oellämpchen in 
ihrem Speisezimmer. Auf den Zimmern wird nur ausnahms 
weise Kerzenlicht gestattet, welches sich die Pfleglinge aus 
eigenen Mitteln zu bestreiten haben. Für den Arzt der 
Anstalt sind nach Bedarf Talglichter passirt Die meisten 
der Pfleglinge entbehren im langen Winter aller Beleuchtung. 
Was endlich die baulichen Verhältnisse des Hauses im 
Allgemeinen betrifft, so ist das Mauerwerk des Haupt 
gebäudes von oben bis unten in einem soliden Zustande, 
der Dachstuhl massiv und sehr geräumig, an einigen Orten 
für die Seidenzucht abgeschlossen. Thüren, Fenster und 
Gitter, sowie die Fussböden sind jedoch in den meisten 
Theilen des Hauses in einem schadhaften Zustande. 
Aufnahme* 
Die Bewilligung zur Aufnahme eines Geisteskranken 
wird von den Bezirks - Obrigkeiten unter Beibringung der 
die Geisteskrankheit constatirendcn Documente bei der hohen 
Statthalterei angesucht, welche auf Grundlage der erhobenen 
Vermögens - Verhältnisse die Aufnahme entweder auf Kosten 
des Aerars oder des Verpflegten bewilligt. Bei sehr drin 
genden Fällen kann die Polizei-Direktion, und bei Gemeinde- 
Angehörigen der Bürgermeister die Aufnahme unmittelbar 
veranlassen, wornach die obigen Erhebungen nachträglich 
gepflogen werden. 
Die zur Aufnahme nöthigen Documente sind: 
1. Die von zwei Aerzten ausgestellte Irrsinnigkeits- 
Erklärung, 2. die von dem behandelnden Arzte Vorschrift
	        
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