Volltext: Der Weltkrieg der Dokumente

Bericht der Interalliierten Kommission vom 29. 3. 1919 
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war als ein Ultimatum, das für die deutschen Truppen den freien 
Durchzug durch das belgische Gebiet forderte 1 . 
Man konnte sich über den rein imaginären Charakter des von 
der deutschen Regierung zur Unterstützung ihrer Forderung an 
geführten Grundes unmöglich einer Täuschung hingeben. Sie be 
hauptete, im Besitz sicherer Nachrichten zu sein, die „keinen Zweifel 
über die Absicht Frankreichs, über belgisches Gebiet nach Deutsch 
land zu marschieren, zuließen“, und zeigte infolgedessen ihren Ent 
schluß an, die deutschen Streitkräfte belgisches Gebiet betreten zu 
lassen 1 . 
Die Tatsachen selbst widerlegen die deutsche Behauptung, wo 
nach Frankreich die Absicht gehabt hätte, die belgische Neutralität 
zu verletzen: in diesem selben Augenblick konzentrierten sich die 
französischen Truppen auf Grund des Mobilmachungsplanes tat 
sächlich an der deutschen Grenze, und diese Konzentration mußte 
noch während der Truppentransporte angesichts der Lage, welche 
die deutsche Verletzung des belgischen Gebietes geschaffen hatte, 
geändert werden. 
Indes hatte Belgien am 3. August, 7 Uhr morgens, nach Ablauf 
der durch das Ultimatum festgesetzten Frist, dem deutschen Ge 
sandten seine Antwort überreicht. Ohne bei den deutschen Ver 
sprechungen oder Drohungen zu verweilen, erklärte die belgische 
Regierung feierlich, daß die Verletzung der Unabhängigkeit Belgiens 
eine offenbare Übertretung des Völkerrechts darstelle. „Kein stra 
tegisches Interesse“, fügte sie hinzu, „entschuldigt die Verletzung 
des Rechtes. Wenn die belgische Regierung die ihr angezeigten 
Vorschläge annehmen würde, würde sie die Ehre der Nation wie 
auch ihre Pflichten Europa gegenüber verraten“, und zum Schluß 
erklärte die belgische Regierung, fest entschlossen zu sein, durch 
alle in ihrer Macht stehenden Mittel jeden Angriff auf ihr Recht 
zurückzuweisen 1 2 . 
In Erwartung der tatsächlichen Verletzung seines Gebietes ver 
sagte es sich Belgien noch am 3. August, die Garantiemächte an 
zurufen 3 . 
Erst am 4. August, nachdem die deutschen Truppen belgisches 
Gebiet betreten hatten, überreichte die belgische Regierung Herrn 
von Below seine Pässe 4 und rief England, Frankreich und Rußland 
an, damit diese in ihrer Eigenschaft als Garantiemächte an der 
Verteidigung ihres Gebietes mitwirkten 5 . Hier ist es angezeigt, 
daran zu erinnern, daß der von Deutschland für seine Verletzung der 
1 Graubuch I, Nr. 20. 
2 Graubuch I, Nr. 22. 
3 Graubuch I, Nr. 24. 
4 Graubuch I, Nr. 30. 
6 Graubuch I, Nr. 42.
	        
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