Volltext: Der Weltkrieg der Dokumente

Die Mantelnote vom 16. Juni 1919 
IS 
„Die Alliierten und Assoziierten Mächte halten sich für verpflichtet 
zu erklären, daß die Zeit für eine Diskussion vorbei ist. Sie können 
keinerlei Änderung oder Vorbehalt annehmen oder anerkennen, und 
sehen sich gezwungen, von den Vertretern Deutschlands eine vor 
behaltlose Erklärung ihres Willens zur Zeichnung und An 
nahme des endgültigen Friedensvertrages in seiner Gesamtheit oder 
ihrer Weigerung zur Unterschrift und Annahme zu fordern.“ 
Trotzdem bat die Deutsche Friedensdelegation am 23. Juni noch 
mals um eine Fristverlängerung von achtundvierzig Stunden. Nach 
großen Schwierigkeiten habe das neue Kabinett sich darauf geeinigt, 
die Bereitwilligkeit zur Unterzeichnung des Vertrages mit fast allen 
seinen Bestimmungen zu erklären, und die Nationalversammlung 
habe diesem Kabinett mit großer Stimmenmehrheit das Vertrauen 
ausgesprochen. Jetzt müsse die Regierung von neuem mit der Natio 
nalversammlung in Verbindung treten, um die noch erforderliche 
schwere Entscheidung zu treffen. 
Clemenceau antwortete umgehend mit dem Ausdrucke des Be 
dauerns, daß es nicht möglich sei, die gestellte Frist zu verlängern. 
Nunmehr fiel in Weimar die Entscheidung. Sie wurde sogleich 
dem Gesandten v. Haniel zur weiteren Mitteilung an Clemenceau 
übermittelt und hatte folgenden Wortlaut: 
„Die Regierung der Deutschen Republik hat aus der letz 
ten Mitteilung der Alliierten und Assoziierten Regierungen 
mit Erschütterung ersehen, daß sie entschlossen sind, von 
Deutschland auch die Annahme derjenigen Friedensbedin 
gungen mit äußerster Gewalt zu erzwingen, die, ohne eine 
materielle Bedeutung zu besitzen, den Zweck verfolgen, dem 
deutschen Volke seine Ehre zu nehmen. Durch einen Gewalt 
akt wird die Ehre des deutschen Volkes nicht berührt. Sie 
nach außen hin zu verteidigen, fehlt dem deutschen Volke 
nach den entsetzlichen Leiden der letzten Jahre jedes Mittel. 
Der übermächtigen Gewalt weichend, und ohne damit ihre 
Auffassung über die unerhörte Ungerechtigkeit der Friedens 
bedingungen aufzugeben, erklärt deshalb die Regierung der 
Deutschen Republik, daß sie bereit ist, die von den Alliierten 
und Assoziierten Regierungen auferlegten Friedensbedingun 
gen anzunehmen und zu unterzeichnen.“ 
In einer weiteren Note erhob die Deutsche Friedensdelegation 
Einspruch gegen einen etwaigen französischen Vormarsch, der auf 
Grund von Nachrichten aus Mannheim und anderen badischen Orten 
bevorzustehen schien. 
Nachdem am 26. Juni der Reichsminister des Auswärtigen Her 
mann Müller und Reichsminister Dr. Bell als deutsche Bevollmäch 
tigte für die Vertragsunterzeichnung bestimmt worden waren, fand 
die Unterzeichnung selbst am 28. Juni 1919, am fünften Jahrestage
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.