Volltext: Der Weltkrieg der Dokumente

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Agadir. 1911 
Deutschland und Frankreich nicht ernstlich bedroht sei. Dem ent 
sprach es auch, daß die deutschen Manöver ohne jede Änderung pro 
grammäßig abgehalten worden sind 1 . Die deutschen Staatsmänner 
waren entschlossen, es nicht zum Kriege kommen zu lassen. 
Das Marokko- 
und Kongo-Abkommen vom 4. November 1911 
Inzwischen gingen die Verhandlungen weiter. Gegen den vom 
Auswärtigen Amte beabsichtigten Austausch kolonialen Gebietes, be 
sonders Togos, an die Franzosen, um dadurch die ganze französi 
sche Kongokolonie zu gewinnen, erhob der Staatssekretär des Reichs 
kolonialamts v. Lindequist, gestützt auf die deutschen Kolonialkreise, 
lebhafte Bedenken. Er geriet dadurch in scharfe Auseinandersetzun 
gen mit Kiderlen und reichte schließlich seinen Abschied ein. In Paris 
wurden die Verhandlungen hauptsächlich durch den Ersten Bot 
schaftssekretär Frhr. v. der Lancken, französischerseits durch den 
Vertrauensmann des Ministers Caillaux, Fondere, geführt. Der Kaiser 
drängte, nachdem er am 28. Juli von seiner Nordlandreise zurück 
gekehrt war, auf Beschleunigung der Verhandlungen, besonders 
auch im Interesse der künftigen deutsch-französischen Beziehungen. 
Nach peinlichen Verhandlungen über die französischen An 
gebote kam es schließlich so weit, daß ein auf Marokko bezügliches 
Abkommen am 11. Oktober paraphiert werden konnte. Caillaux so 
wohl wie der Außenminister de Selves wünschten nun auch eine 
baldige Verständigung über den Kongo in einer Form, die für das 
französische Empfinden keinen Stachel zurückließ. Die deutschen 
Kolonialkreise legten auf das Gebiet des französischen Kongo keinen 
Wert. So berichtete Staatssekretär v. Lindequist am 31. Oktober: 
„Wir sollen den Franzosen wertvolle, aussichtsreiche Gebiete ab 
treten. Die Franzosen geben uns dafür ungleich größere Gebiete, die 
aber zum größten Teile wertlos sind, in denen sie abgewirtschaftet 
haben, und die sie froh sind loszuwerden 1 2 .“ 
Am 2. November 1911 meldete der Reichskanzler, das Kongo- 
Abkommen mit Frankreich sei heute paraphiert worden, worauf 
ihm der Kaiser „zur Beendigung dieser delikaten Angelegenheit“ 
bestens gratulierte. Die beiden Verträge, das deutsch-französische 
Marokko-Abkommen vom 4. November 1911 und das entsprechende 
Kongo-Abkommen vom gleichen Tage, wurden durch Kiderlen und 
Jules Cambon in Berlin am 4. November unterzeichnet. Gleichzeitig 
tauschten Kiderlen und Jules Cambon ergänzende Schreiben unter 
einander aus, wonach Meinungsverschiedenheiten über den Gebiets 
wechsel in Afrika vorkommendenfalls einem Schiedsgericht entspre 
1 Gr. Pol. Nr. 10 726. 
2 Gr. Pol. Nr. 10 770.
	        
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