Volltext: Der Weltkrieg der Dokumente

Die Anklage von Versailles 
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tierte belgische Neutralität und die durch den Vertrag vom 11. Mai 
1867 Luxemburg gegenüber garantierte Neutralität verletzt.“ 
Zu diesem Kommissionsberichte hatten sowohl die amerika 
nische wie die japanische Delegation Vorbehalte gemacht und die 
Gründe dafür in einem beigefügten Memorandum dargelegt. Die 
Vorbehalte der Japaner bezogen sich nicht auf die Frage der Schuld 
am Kriege; auf ihren Abdruck im Anhänge konnte daher verzichtet 
werden. Die von der amerikanischen Delegation gemachten Vor 
behalte vom 4. April 1919 sind in Anlage la 1 wörtlich zum Abdruck 
gebracht, da es für uns wichtig ist, zu wissen, wie die Frage der 
Schuld am Weltkriege sich damals, unter der noch frischen Nachwir 
kung der Kriegsereignisse, der amerikanischen Mentalität darge 
stellt hat. 
Nach Auffassung der amerikanischen Delegierten, Robert Lan- 
sing und James Brown Scott 1 2 , mußte man eine zweifache Schuld 
unterscheiden, nämlich eine Schuld gegen das Gesetz und eine 
Schuld gegen die Moral. Erstere unterliege der Bestrafung durch die 
dazu berufenen Gerichte, „während die moralischen Verbrechen, 
so widerrechtlich und infam sie auch sein mögen, und welche 
schrecklichen Folgen sie auch nach sich gezogen haben mögen, 
nicht dem gerichtlichen Verfahren unterständen und nur eine mora 
lische Verurteilung nach sich ziehen können“. Dem Vorschläge zur 
Einsetzung eines internationalen Kriminalgerichts zur Aburteilung 
des deutschen Kaisers hatten die amerikanischen Delegierten nicht 
zugestimmt, wohl aber den obenerwähnten Schlußfolgerungen des 
Berichtes. Nach Ansicht der Amerikaner hätte die deutsche Kriegs 
erklärung an Rußland vermieden werden können, „wenn Deutschland, 
begeistert durch die Hoffnung auf den Krieg und die Früchte der Er 
oberung, nicht entschlossen gewesen wäre, den Krieg aufzuzwingen“. 
Den schärfsten Vorbehalt machten die Amerikaner hinsichtlich 
der Verletzung der belgischen und luxemburgischen Neutralität. Auf 
diesem Gebiete glaubten sie, über die ihnen zu gemäßigt erschei 
nenden Urteile des Kommissionsberichtes hinausgehen zu müssen 
und erklärten, „daß diese Handlungen in ausdrücklichen Worten ver 
urteilt werden müssen, und daß ihre Urheber Gegenstand des Ab 
scheues der Menschheit werden sollen“. 
Die deutsche Friedensdelegation hatte, wie erwähnt 3 , am 13.Mai 
um die Übermittlung des Kommissionsberichtes über die Frage der 
Schuld am Kriege gebeten, um sich dazu äußern zu können. Am 
20. Mai erhielt sie eine rücksichtslos ablehnende Antwort des Prä- 
1 Siehe S. 21*—26*. 
2 Für den inzwischen eingetretenen Wandel der Auffassungen über Deutschlands 
Schuld am Kriege ist bezeichnend, daß Professor James Brown Scott im Juni 1928 
eine Reihe von Vorträgen an mehreren deutschen Universitäten gehalten hat. 
3 Siehe oben S. 4.
	        
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