Volltext: Der Weltkrieg der Dokumente

Die Anklage von Versailles 
4 
Regierung an der Entstehung des Weltkrieges ein Recht oder An 
spruch der alliierten und assoziierten Mächte auf Entschädigung 
durch Deutschland für die durch den Krieg erlittenen Verluste ab 
geleitet werden könne. Die Vertreter der alliierten und assoziierten 
Staaten hätten zudem wiederholt erklärt, daß das deutsche Volk 
nicht für die Fehler seiner Regierung verantwortlich gemacht wer 
den solle. „Das deutsche Volk hat den Krieg nicht gewollt und würde 
einen Angriffskrieg niemals unternommen haben. Im Bewußtsein 
des deutschen Volkes ist dieser Krieg stets ein Verteidigungskrieg 
gewesen.“ Anschließend an diese Feststellung forderte Qraf Brock 
dorff-Rantzau die Mitteilung des Berichtes der von den alliierten 
und assoziierten Regierungen eingesetzten „Kommission zur Prü 
fung der Verantwortlichkeit der Urheber des Krieges“ unter Hinweis 
darauf, daß sich in dem vorgelegten Entwürfe des Friedensvertrages 
nichts finde, was die gegnerische Auffassung von der Verschuldung 
der früheren deutschen Regierung am Kriege tatsächlich begründe. 
Mit dem soeben erwähnten Berichte der interalliierten Kommis 
sion über die Frage der Schuld am Kriege hatte es eine besondere 
Bewandtnis. Ein Beschluß der Vorfriedenskonferenz der Entente vom 
25. Januar 1919 war dahin gegangen, eine aus 15 Mitgliedern be 
stehende Kommission zur Untersuchung der Frage einzusetzen, wie 
die Verantwortlichkeit der Urheber des Krieges und die aufzuerle 
genden Strafen festzustellen seien. Die Kommission zerfiel in drei 
Unterkommissionen, deren zweite die Frage der Schuld am Kriege 
zu prüfen hatte. Der von ihr der Vorfriedenskonferenz erstattete Be 
richt ist im Hinblick auf seine große Wichtigkeit in Anlage 1 1 wört 
lich zum Abdruck gebracht. Er bedarf hier nur einer kurzen Kenn 
zeichnung. 
Der Bericht schiebt die Verantwortung in erster Linie Deutsch 
land und Österreich, in zweiter Linie der Türkei und Bulgarien zu. 
Er behauptet, daß die Verantwortung im vollen Umfange den Mäch 
ten zufalle, „die ihn erklärt haben, um einer Angriffspolitik zu die 
nen“, und erblickt in der Verheimlichung dieser Angriffspolitik eine 
„geheime Verschwörung gegen den europäischen Frieden“. Als ver 
schärfend wird die von Deutschland und Österreich verübte Verlet 
zung der von ihnen garantierten Neutralität Luxemburgs und Bel 
giens bezeichnet. Weitere Verschärfungen der Verantwortlichkeit 
ergäben sich aus den Frankreich und Serbien gegenüber noch vor 
den Kriegserklärungen begangenen Grenzverletzungen. 
Deutschlands und Österreichs „vorgefaßte Absicht, Krieg füh 
ren zu wollen“, wird als feststehend vorausgesetzt. Bei der Begrün 
dung dieser Beschuldigung macht es sich der Bericht sehr leicht, 
indem er nur wenige Monate zeitlich vor den Kriegsbeginn zurück- i 
i Siehe S. 3*—20*.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.