Volltext: Der Weltkrieg der Dokumente

Die Erste Haager Friedenskonferenz 
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28. Juni 1899, „das Kriegsinstrument, das es in seiner Flotte besitzt, 
im Falle der Notwendigkeit mit aller Kraft und aller Rücksichts 
losigkeit zu gebrauchen, nach dem Grundsätze: Macht ist Recht 1 .“ 
In der dritten Kommission der Haager Konferenz wurde über 
die Schiedsgerichtsfrage verhandelt. Die deutschen Akten bringen 
eine zusammenhängende Berichterstattung des Professors Zorn über 
alle Einzelheiten 1 2 . Der Standpunkt der deutschen Regierung ist 
in einem für die italienische Regierung bestimmten kurzen Schrift 
sätze dahin erläutert, daß man die Errichtung eines ständigen 
Gerichtshofes zur Schlichtung internationaler Konflikte für gefähr 
lich, um nicht zu sagen naturwidrig hielt; bei jeder auftauchen 
den bedeutenderen Frage sei eine jede Großmacht mehr oder weni 
ger erheblich interessiert, und es werde dann im Einzelfalle nicht 
leicht sein, Staaten ausfindig zu machen, die das erste Erforder 
nis der Richterqualität, die Parteilosigkeit, besäßen 3 . Graf Münster 
befürwortete verschiedentlich eine versöhnliche Haltung in der 
Schiedsgerichtsfrage. Offenbar hat der Vortragende Rat v. Hol 
stein damals gemeinsam mit dem Direktor der Rechtsabteilung 
des Auswärtigen Amtes, Hellwig, die Seele des Widerstandes gegen 
jede Nachgiebigkeit Deutschlands gebildet 4 . 
Am 15. Juni 1899 war man in Berlin schon so weit, daß man 
dem Grafen Münster den Auftrag gab, Deutschlands Rücktritt von 
der Einrichtung einer ständigen Schiedsinstanz zu erklären. Graf 
Münster warnte telegraphisch, durch eine solche Erklärung Deutsch 
lands sehr gute Position auf das Spiel zu setzen, da sich eine Spren 
gung der dritten Kommission, vielleicht sogar der ganzen Haager 
Konferenz, daraus ergeben könne. Graf Münster schickte den Pro 
fessor Zorn nach Berlin, um den für Deutschlands Beurteilung 
in der Welt gefährlichen Beschluß abzuwenden. Seinen Vorstellun 
gen gelang es, Bülow zum Einlenken zu bewegen, zumal auch aus 
Petersburg berichtet wurde, das Odium für das Fiasko der Konfe 
renz werde im Falle der Vereitelung eines ständigen Schiedsgerichts 
durch den Widerstand Deutschlands von Rußland aus für die Zu 
kunft allein Deutschland zugeschoben werden 5 . 
So wurde denn Graf Münster angewiesen, „sein Verhalten in 
der Schiedsgerichtsfrage auf der Grundlage einzurichten, daß wir 
bereit seien, auf den von Rußland befürworteten Vorschlag eines 
permanenten Schiedsgerichts und eines permanenten Bureaus ein 
zugehen, jedoch selbstverständlich nur in derjenigen Gestalt, welche 
1 Qr. Pol. Nr. 4274. 
2 Qr. Pol. Nr. 4278, 4282—4284, 4301, 4304, 4316, 4329, 4332—4334, 4337, 
4338, 4345, 4346. 
3 Qr. Pol. Nr. 4302. 
4 Gr. Pol. Nr. 4312. 
6 Qr. Pol. Nr. 4316, 4317.
	        
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