Volltext: Salzkammergut-Familien-Kalender 1931 (1931)

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tragen. Vollmuth bekommt in Wartenburg eine ähnliche Strafe. 
Gleichzeitig ist hiemit Matthias Hofbauer aus feinem Dienst ent¬ 
lassen. Franz Straffer hat den Wert der gestohlenen Fische, 15 Gul¬ 
den dem Fischer Adam in Wankham zu bezahlen. Der Dienerposten 
wird ihm auf inständiges Bitten noch belassen. Die Weibspersonen 
aber, nämlich Mutter und Schwestern, haben das Dienerhaus zu 
räumen. (Judasstrafe für Annamirl.) Sie haben sich in das Hol- 
denhaus des Hauser zu Mühlperg bei Vöcklamarkt zurückzuziehen. 
Und all dieses von Rechts wegen!" 
Der Dienstsonntag war der Sonntag nach der Erntezeit, an 
dem alle Untertanen, mindestens aber ein Mann aus allen Unter¬ 
tanenhäusern zur Herrschaft kommen mußten. Es wurden dabei 
Beratungen und Aussprachen über die Ernten und die Zukunft ge¬ 
pflogen und die Abgaben besprochen. Unmengen Menschen kamen 
da jährlich vor dem Schloßtor, wo drei Straßen münden, zusam¬ 
men. Dieser Dienstsonntag galt daher als großer Bauernfeiertag. 
Diesen Tag wählte das Gericht zum Straftag aus. Als Vorberei¬ 
tung auf das Fest, zugleich als Lohn für die Fastenfische, erhielten 
die Sträflinge die 2x16 Stockhiebe. Der Volkswitz nannte diese 
Strafe „Fische ohne Gräten!" Am Bauernseste selbst, als alles von 
Menschen wimmelte, kam dann das Eselreiten. Zwei Knechte brach¬ 
ten je einen Esel. Bestimmte Untertanenhäuser mußten eigens 
Esel halten. Solche Häuser hießen Eselslehen. Aus diese Esel wur¬ 
den Franz und Hiasl verkehrt gesetzt, einen toten Fisch vorn und 
eine Schrift hinten umgehängt. Unter unendlichem Lachen und 
Spotten der Menge, unter dem Johlen der Kinder: „Schaut, die 
Ftschdiebe von Wankham!" wurden diese Eselreiter eine Stunde 
lang umhergesührt. War das eine Schande. Kein Wunder, daß 
Eselreiten zu den gefürchtetsten Strafen der „guten, alten, gemüt¬ 
lichen Zeit" gerechnet wurde. 
Ein Akt vom 24. September 1763 bezeugt, daß das Urteil am 
Dienstsonntag, 11. Sept., vollinhaltlich vor dem Schloßtor vollzogen 
worden sei. Die Fischdiebereien waren also bitter gesühnt. 
Lieber Leser! Wenn du nächstesmal am hübschen Schubert- 
Brunnen, am runden Ecktürmchen vorbei zum Schloßtor trittst, 
wird dir gewiß dieser Straffer Franzl, sein unrühmlicher Eselritt 
und seine Prangertasel „Fifchdieb" einfallen. Lach' meinetwegen im 
stillen über diesen Reiter. Aber bleib schließlich mit deinen Ge¬ 
danken nicht ganz an diesem Esel hängen. Beherzige selber das Got¬ 
teswort: „Du sollst nicht stehlen!" Erzähle auch Kindern und En¬ 
keln, was dieser Franzl einiger Fische wegen einst ausgestanden 
hat. Damit auch die liebe Jugend beherzigen lerne: „Unrecht Gut 
gedeihet nicht!"
	        
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