Volltext: Salzkammergut-Familien-Kalender 1931 (1931)

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Abkürzungen im Kalendarium. 
A. -- Abt: Ap. --- Apostel: B. = Bischof: E. = Einsiedler; Ev. — Evangelist; 
I. --- Jungfrau; K. --- König oder Königin; M. ----- Märtyrer oder Märtyrin; 
P. -- Papst; Pr. -- Priester. 
Beginn der vier astronomischen Jahreszeiten. 
Frühlings-Anfang am 2!. März um 15 Uhr 7 Minuten 
Sommer-Anfang am 22. Juni um 10 Uhr 28 Minuten 
Herbst-Anfang am 24. September um 1 Uhr 24 Minuten 
Winter-Anfang am 22. Dezember um 20 Uhr 30 Minuten 
nach mitteleuropäischer Zeit. 
Bewegliche Feste. 
Septuagesimä 1. Februar 
Aschermittwoch 18. Februar 
Ostersonntag 5. April 
Bitlage 11., 12.13. Mai 
Christi Himmelfahrt .... 14. Mai 
Pfingstsonntag 24. Mai 
Dreifaltigkeit sonntag 31. Mai 
Fronleichnamsfest 4. Juni 
Herz-Jesu-Fest 12. Juni 
1. Adventsonntag... 29. November 
Von Weihnachten bis Aschermittwoch sind 54 Tage — 7 Wochen 5 Tage. 
Länge der Fastnacht 42 Tage — 6 Wochen 0 Tage. Sonntage nach Epiphania find 
3, nach Pfingsten 26, nach Trinitatis 25. Fastnachisonntage sind 6, Fastenanfang am 
18. Februar, Fastenende am 4. April, Fastendauer 46 Tage. — Sonn- und gebotene 
Feiertage zusammen 60. 
Die abgeschafften Feiertage. 
Da mit Pfingstsonntag, 19. Mai 1918, der neue Ooäox Juris in Kraft trat, 
gelten nach van. 1247 in Zukunft außer den Sonntagen nur mehr folgende 
Feste als allgemein gebotene Feiertage in Oberö st erreich: das 
Weihnachtsfest, Neujahr, Epiphanie, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Unbefleckte 
Empfängnis, Mariä Himmelfahrt, Peter und Paul, Allerheiligen. 
In Wegfall kommen daher in der Diözese Linz folgende sieben 
Feiertage: Ostermontag, Pfingstmontag, Mariä Lichtmeß, Mariä Verkündigung, 
Mariä Geburt, das Fest des heiligen Leopold und des heil. Stephanus. An diesen 
Tagen ist demnach niemand mehr durch das Kirchengebot zur Anhörung der heiligen 
Messe und Enthaltung von knechtlichen Arbeiten verpflichtet. Da ferner nach 8 3 
desselben Kanons, wenn eines der allgemein verbindlichen Feste, zu denen auch das 
Fest des heiligen Josef (19. März) gehört, bisher in einer Diözese nicht gefeiert 
wurde, ohne Zustimmung des Heiligen Apostolischen Stuhles nichts geändert werden 
soll, so gilt das Fest des heiligen Josef (19. März), das bei uns in Oberösterreich 
kein gebotener Feiertag war, auch in Zukunft nicht als solcher, so daß tatsächlich 
nur mehr neun gebotene Feiertage bei uns in Kraft bleiben. 
An den ausfallenden sieben Feiertagen darf keine Eheverkündigung 
vorgenommen werden, da zur gültigen und erlaubten Verkündigung nach staatlichem 
und kirchlichem Recht ein Sonntag oder gebotener Feiertag erforderlich ist. Auch ist 
in Zukunft an diesen neu abgeschafften Feiertagen, wenn sie auf einen Freitag fallen, 
stets der Fasttag zu halten. 
Normatage. 
Nach der Verordnung vom 1. Juli 1868 dürfen an den drei letzten Tagen der 
Karwoche, am Fronleichnamstage und am 24. Dezember keine Theatervorstellungen 
stattfinden, am Ostersonntag, Pfingstsonntag und am 25. Dezember nur Vorstellungen 
zu wohltätigen Zwecken. Fm März 1912 wurde diese Verordnung teilweise auf¬ 
gehoben; strenge gilt sie noch für den Gründonnerstag, Karfreitag u. 24. Dezember; 
am Karsamstag dürfen Vorstellungen stattfinden, wenn der an diesem Tage übliche 
Gottesdienst bereits vorüber ist.
	        
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