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Himmelszeichen.
Frühling
Herbst
Widder
Stier .
Zwillinge
Wage .
Skorpion
Schütze
Sommer
Winter
Krebs .
Löwe .
Jungfrau
Steinbock.
Wassermann
Fische . . .
D Erstes Viertel. <f) Vollmond. (5 Letztes Viertel. © Neumond.
Jahrescharakter und mutmaßliche Witterung.
Das Jahr 1923 ist insgemein mehr trocken und kalt, als warm, daher
selten frucbtbar.
Frühling: Der ausgehende März ist warm, der April bis den 25. trocken,
danach kalt, der Mai hat anfänglich rauhe und kalte Tage, so zwar, daß die
Früchte in Gefahr stehen zu erfrieren.
Sommer: Hat ziemlich viel Regen, von welchem die Erde doch nicht recht
erquicket wird. Das Heu und Getreide kann wohl eingebracht werden, doch muß
man sich nicht säumen.
Herbst: Erster Teil hat viel Regen und zeitlichen Frost, wenn aber die
Hälfte des Oktobers vorüber ist, fällt trockenes Wetter ein, bis zum Anfange
des Advents.
Winter: Nach dem schönen Herbste kommt zu Anfang des Dezembers der
Winter auf einmal, ist kalt und schneit bis in den Februar, der sich etwas gelinde
anläßt, um die Hälfte ist er sehr kalt bis den 4. März, danach Sturmwind bis
zum Ende.
Abkürzungen im Kalendarium.
A. = Abt; Ap. = Apostel; B. --- Bischof; E. =
= Jungfrau; K. ----- König oder Königin; M.
---- Papst; Pr.-- Priester.
Einsiedler; Ev. = Evangelist;
----- Märtyrer oder Märtyrin;
Bewegliche Feste.
Septuagesimä. . .
Aschermittwoch . .
Ostersonntag . . .
Bittage
Christi Himmelfahrt
. . 28. Jänner Pfingstsonntag 20. Mai
. 14. Februar Dreifaltigkeitssonntag. . . . 27. Mai
... 1. April Fronleichnamsfest 31. Mai
7., 8. u. 9. Mai Herz-Jesu-Fest 8. Juni
... 10. Mai 1. Adventsonntag .... 2. Dezember
Von Weihnachten bis Aschermittwoch sind 50 Tage = 7 Wochen 1 Tag.
Länge der Fastnacht 39 Tage ----- 5 Wochen 4 Tage. Sonntage nach Epiphania
sind 3, nach Pfingsten 27, nach Trinitatis 26. Fastnachtsonntage sind 6, Fasten¬
anfang am 14. Februar, Fastenende am 31. März, Fastendauer 46 Tage.
Fasttage der Diözese Liuz.
1. Die im nachfolgenden Kalendarium mit einem Kreuz (st) bezeichneten
Tage sind Abstinenz- und Abbruchstage; an denselben ist der Genuß von
Fleischspeisen verboten und nur eine einmalige Sättigung im
Essen erlaubt.