Volltext: Salzkammergut-Familien-Kalender 1920 (1920)

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(j. Besondere Gebühren. 
21. Eilzustellung (Frankozwang): Eil- 
zustellgebühr: a) im engeren Eilzustellbezirke 
(d. i. im Postorte und dem angrenzenden 
Gürtel von der Breite eines Kilometers) 
Ortszuschlag: Für jedes Paket 1 K, für jede 
sndere Sendung 60 b; b) im weiteren Eilzu¬ 
stellbezirke ohne Unterschied der Entfernung, 
Au ßenzuschlag : 2 K (Vorauszahlung des Autzen- 
zu 'chlages bei der Aufgabe nur für Inland- 
sendungen zulässig). Zuschlag von 20 b für je 
weitere 1000 K, bei Sendungen von mehr als 
1000 K Wert (stets vom Empfänger zu ent¬ 
richten). (Gegenwärtig Eilzustellung von Paketen 
i m Jnlandsverkehre bloß bei dringenden Paketen 
zulässig.) 
22. Spätlingsgebühr: 25 b (bei der 
Aufgabe bar zu zahlen). 
23. DringendePakete (Frankozwang): 
Höchstgewicht 5 Kilogramm; Wertangabe un¬ 
zulässig.) Zu den sonstigen Gebühren die 
Sondergebühr von 1 K 20 h und, wenn Eil¬ 
zustellung verlangt, auch die Eilzustellgebühr. 
24. Bahnhofbriefe: (Nur Inlands- 
Verkehr.) In den Gebühren für jeden einzelnen 
Brief (Frankozwang) die Monatsgebühr von 10 K. 
25. Po st aus weiskarten 50 h. 
26. Sonstige besondere Leistungen: 
Gebühr von je 25 h für Rückscheine oder Aus¬ 
zahlungs-Bestätigungen, auch bei nachträglichem 
Begehren; für die Zurückforderung einer Post¬ 
sendung, die Adretzänderung, die Aenderung 
der Nachnahme oder des Postauftrages im Jn¬ 
landsverkehre, wenn die Verfügung dem Ab¬ 
gabeamte schriftlich übermittelt werden soll 
(wenn die Aenderung noch beim Aufgabeamte 
möglich ist: 10 b; bei telegraphischer Vermitt¬ 
lung an das Abgabepostamt: Telegrammge¬ 
bühren); für das Verlangen des Empfängers 
um Aenderung einer Nachnahme (nur Inland; 
bei telegraphischer Vermittlung Telegrammge- 
bebühren); für das Verlangen der Benach¬ 
richtigung darüber, an welchen von mehreren 
Empfängern ein Paket zugestellt wurde oder 
daß ein Postauftragsbrief nicht eingelöst 
wurde (Inland); für die Benachrichtigung über 
unbestellbare Pakete; für eine Auszahlungs¬ 
ermächtigung im Anweisungsverkehre; für die 
Nachforschung nach einer bescheinigten Sendung; 
für ein Doppel der Aufgabescheinigung (in beiden 
letzteren Fällen für umfangreiche Nachforschungen 
Ersatz der besonderen Kosten vorbehalten.) 
v. Gebühren im Zollverkehre. 
27. Postämtliche Freimachung von 
Zollsendungen: Für jede verzollte Brief¬ 
sendung mit oder ohne Wertangabe 10 h, für 
jedes Paket oder jede Wertschachtel 25 h. 
28. Selbstfreimachung durch den 
Empfänger: a) Vormerkgebühr für jedes 
Kalenderjahr 5 K; b) außerdem für jedes Paket 
oder jede Wertschachtel eine Traggebühr von 
10 h für die Ueberstellung zum Zollamte und 
eine Gebühr von 5 h für die Zustellung der 
Benachrichtigung; letztere Gebühr kann bei Vor- 
Zukunft der Familie 
Das wirksamste Mittel, ohne jn Jpn Tanon rloo AltpPO verminderten Einkommen Jjp 
wesentliche Opfer zu dem ■» Müll I djJCII UbO fillüJa einen Zuschuß zu erwerben, NIC 
für den Fall des frühzeitigen Able- Jjp l/pnQnprf|||if| ripp KltlslpP 
bens des Ernährers sicherzustellen, U!ö fClMJiyilliy UCl RIIIUCI 
in der zweckmäßistgen Weise zu bewerk- jpflppmnmi ohne Unterschied des Berufes, sollte 
stelligen, ist die Lebensversicherung; JüUüI Hill!!!!, sich also die bewährten Einrichtun¬ 
gen Dpnmfpn l/pppjtip Zunutze machen, dessen Versicherungsbedingungen bei niedri- 
beim DüClIlllülrf CI ülllu gen Prämien anerkannt vorteilhafte sind. Rascheste und 
kulanteste Auszahlung fälliger Beträge. 
Der Verein über¬ 
nimmt zu den 
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mien alle Arten von 
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österreich und Salzburg in Salzburg, Jlarcus-Sittikusstraße 19 sowie die Zentral¬ 
leitung des 
allgemeinen SUamfUU-|faMUU8 
Wien. I., Wipplingerstraße 25/51.
	        
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