Volltext: Salzkammergut-Familien-Kalender 1920 (1920)

143 
Post- und Telegraphengebühren. 
A. Gebühren bei der Aufgabe. 
1. Gewöhnliche Briefe: Bis 
20 Gramm 20 h, bis 40 Gramm 25 h, bis 
60 Gramm 30 h, bis 80 Gramm 35 h usw. 
für je weitere 20 Gramm um 5 h mehr. 
Gerichtsbriefe und Bahnavisi unterliegen der 
gleichen Gebühr nach dem Gewichte. Gegen¬ 
wärtig zulässiges Höchstgewicht der gewöhnlichen 
und eingeschriebenen Briefe des Jnlandsver- 
kehres 500 Gramm (ausgenommen amtliche 
Briefe). 
2. Postkarten: Amtliches Formular 10h, 
andere Postkarten 10 h. 
3. Drucksachen (bis 2000 Gramm): 
a) Nichteilige bis 50 3 h, bis 100 Gramm 6 h, 
bis 150 Gramm 9 h, bis 200 Gramm 12 h; 
b) Eilige bis 50 Gramm 5 h Eilmarke, bis 
100 Gramm 6 h und 2 h Eilmarke, bis- 
150 Gramm 9 h und 2 h Eilmarke, bis 
200 Gramm 12 h und 2 h Eilmarke. 
4. Geschäftspapiere (b. 2000 Gramm): 
Bis 250 Gramm 25 h (Mindestgebühr), bis 
300 Gramm 30 h, bis 350 Gramm 35 h usw. 
für je 50 Gramm 5 h. 
5. Warenproben bis 500 Gramm: Bis 
100 Gramm 10 h Mindestgebühr, bis 150 Gramm 
15 h, bis 200 Gramm 20 h usw. für je 
50 Gramm 5 h. 
6. Ein schreib- (Rekommandations-) 
Gebühr: 25 h. 
7. Wertbriefe (Frankozwang): a) Ge¬ 
wichtsgebühr wie für einen gleichschweren ein¬ 
geschriebenen Brief; b) Wertgebühr für je 
300 X : 10 h. Mindestgebühr 60 h. Für offen 
(unter Gegensiegelnng) aufgegebene Wertbriefe 
(nur im Anlande bei Wertangabe von mehr 
als 1200 X zugelassen) : zu obigen Gebühren 
noch ein Zuschlag in der Höhe der halben 
Wertgebühr. 
8. Pakete (Frankozwang. Höchstgewicht 
20 Kilogramm) : 
1) Gewöhnliche Gewichtsgebühr : Bis 5 Kilo¬ 
gramm 100 h; bis 10 Kilogramm 220 h; bis 
15 Kilogramm 320 h; bis 20 Kilogramm 420 h. 
2) Erhöhte Gewichtsgebühr: Sperrgut¬ 
zuschlag : 40 h, 100 h, 150 h, 200 h. 
3) Wertgebühr: Bis 300 X 10 h, bis 600 K 
20 h, bis 900 K 30 h, bis 1200 K 40 h usw. für 
je weitere 300 X um 10 h mehr. 
9. Po st an Weisungen (Frankozwang): 
Bis 50 X 25 h, bis 100 K 30 h, bis 150 K 35 h, 
bis 200 K 40 h, bis 250 K 45 h, bis 300 K 50 h 
usw. für je weitere 50 X um 5 h mehr. 
Für telegraphische Postanweisungen dazu 
die Telegrammgebühr und Eilzustellgebühr wie 
für Briefe (P. 21a und b). 
10. Erlagscheine des Postspar¬ 
ka sseuamtes (Frankozwang) : Für schrift¬ 
liche Mitteilungen auf der Rückseite 10 h; bei 
Steuereinzahlungen : für behördliche Empfangs¬ 
bestätigungen mit Postkarte 10 h, mit Brief 20 h. 
11. Nachnahmesendungen (Franko - 
zwang) : (Eingeschriebene Briefe, Wertbriefe, 
Pakete.) Zuschlag einer Vorzeigegebühr von 10h 
zur sonst entfallenden Gebühr. Bei Einlösung 
der Nachnahme wird die gewöhnliche Post¬ 
anweisungsgebühr vom Nachnahmebeirage ab¬ 
gezogen. 
12. Postauftragsbriefe bis 1000 X : 
Bei der Aufgabe die Gebühr wie für einen 
eingeschriebenen Brief gleichen Gewichtes; vom 
eingezogenen Betrage wird die gewöhnliche 
Postanweisungs- und die Einzugsgebühr von 
10 h abgerechnet. 
13. Po st auftragskarten, Höchstbe¬ 
trag 20 K : Bei der Aufgabe die Gebühr von 
10 h für die Postauftragskarte. Abzug vom 
eingehobenen Betrage wie bei Postauftrags¬ 
briefen. 
B. Gebühren bei der Abgabe. 
14. Ungenügend frankierte ge¬ 
wöhnliche Briefpostsendungen aller 
Art: Das Doppelte des zum vollen Franko 
fehlenden Betrages, aufgerundet auf die nächste 
durch fünf teilbare Zahl. Drucksachen verlieren 
überdies den Anspruch ans eilige Beförderung. 
15. Unfrankierte Briefe und 
private Postkarten: Das Doppelte des 
vollen Frankobetrages. (Unfrankierte Druck¬ 
sachen, Geschäftspapiere und Warenproben 
werden nicht befördert.) 
16. Zustellgebühr: a) Wertbriefe: Bis 
1000K 10h, bis 2000 K 30 h, bis 3000 K 50h 
usw. für je weitere 1000 K um 20 h mehr; 
b) Pakete ohne Wertangabe oder mit Wert¬ 
angabe bis 1000 X : 1. in Linz 50 h, 2. in 
Badgastein, Braunau a. I., Gmunden, Hallein, 
Bad Ischl, Nied i. I., Salzburg, Schärding, 
Steyr, Urfahr, Wels, Zell am See 30 h, 3. in 
allen übrigen Orten 20 h, bei einer Wert¬ 
angabe über 1000 X für je weitere 1000 K um 
20 h mehr; c) Post- oder Zahlungsanweisungen 
samt dem Geldbeträge: Bis 10 X 5 h, bis 
1000 K 20 h, für je weitere 1000 X um 20 h 
mehr. 
17. Ankündign ngs- (Aviso-) Ge¬ 
bühr: Für jeden Wertbrief oder jedes Paket 5 b. 
18. Abholungsvorbehalt: a) für 
gewöhnliche, eingeschriebene und Wertbriefe: 
Brieffachgebühr monatlich 2 X, für Schloß- 
fächer 3 oder 4 K nach der Größe des Faches; 
b) für Post- und Zahlungsanweisungen: Geld¬ 
fachgebühr monatlich 5 K; c) für Pakete: 
Paketfachgebühr monatlich 5 X und außerdem 
Stückgebühr für jedes sonst zuzustellende Paket: 
in Badgastein, Braunau a. I., Gmunden. 
Hallein, Bad Ischl, Linz, Ried i. I., Salzburg, 
Schärding, Steyr, Urfahr, Wels, Zell am See 
10 h; in allen übrigen Orten 5 h. 
19. Taschendien st gebühr: Monatlich 
je 2 X für jede tägliche Üebermittlung. 
20. Lagerzins: Für jedes Paket und 
jeden lagerzinspflichtigen Tag 5 h.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.