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Post- und Telegraphengebühren.
A. Gebühren bei der Aufgabe.
1. Gewöhnliche Briefe: Bis
20 Gramm 20 h, bis 40 Gramm 25 h, bis
60 Gramm 30 h, bis 80 Gramm 35 h usw.
für je weitere 20 Gramm um 5 h mehr.
Gerichtsbriefe und Bahnavisi unterliegen der
gleichen Gebühr nach dem Gewichte. Gegen¬
wärtig zulässiges Höchstgewicht der gewöhnlichen
und eingeschriebenen Briefe des Jnlandsver-
kehres 500 Gramm (ausgenommen amtliche
Briefe).
2. Postkarten: Amtliches Formular 10h,
andere Postkarten 10 h.
3. Drucksachen (bis 2000 Gramm):
a) Nichteilige bis 50 3 h, bis 100 Gramm 6 h,
bis 150 Gramm 9 h, bis 200 Gramm 12 h;
b) Eilige bis 50 Gramm 5 h Eilmarke, bis
100 Gramm 6 h und 2 h Eilmarke, bis-
150 Gramm 9 h und 2 h Eilmarke, bis
200 Gramm 12 h und 2 h Eilmarke.
4. Geschäftspapiere (b. 2000 Gramm):
Bis 250 Gramm 25 h (Mindestgebühr), bis
300 Gramm 30 h, bis 350 Gramm 35 h usw.
für je 50 Gramm 5 h.
5. Warenproben bis 500 Gramm: Bis
100 Gramm 10 h Mindestgebühr, bis 150 Gramm
15 h, bis 200 Gramm 20 h usw. für je
50 Gramm 5 h.
6. Ein schreib- (Rekommandations-)
Gebühr: 25 h.
7. Wertbriefe (Frankozwang): a) Ge¬
wichtsgebühr wie für einen gleichschweren ein¬
geschriebenen Brief; b) Wertgebühr für je
300 X : 10 h. Mindestgebühr 60 h. Für offen
(unter Gegensiegelnng) aufgegebene Wertbriefe
(nur im Anlande bei Wertangabe von mehr
als 1200 X zugelassen) : zu obigen Gebühren
noch ein Zuschlag in der Höhe der halben
Wertgebühr.
8. Pakete (Frankozwang. Höchstgewicht
20 Kilogramm) :
1) Gewöhnliche Gewichtsgebühr : Bis 5 Kilo¬
gramm 100 h; bis 10 Kilogramm 220 h; bis
15 Kilogramm 320 h; bis 20 Kilogramm 420 h.
2) Erhöhte Gewichtsgebühr: Sperrgut¬
zuschlag : 40 h, 100 h, 150 h, 200 h.
3) Wertgebühr: Bis 300 X 10 h, bis 600 K
20 h, bis 900 K 30 h, bis 1200 K 40 h usw. für
je weitere 300 X um 10 h mehr.
9. Po st an Weisungen (Frankozwang):
Bis 50 X 25 h, bis 100 K 30 h, bis 150 K 35 h,
bis 200 K 40 h, bis 250 K 45 h, bis 300 K 50 h
usw. für je weitere 50 X um 5 h mehr.
Für telegraphische Postanweisungen dazu
die Telegrammgebühr und Eilzustellgebühr wie
für Briefe (P. 21a und b).
10. Erlagscheine des Postspar¬
ka sseuamtes (Frankozwang) : Für schrift¬
liche Mitteilungen auf der Rückseite 10 h; bei
Steuereinzahlungen : für behördliche Empfangs¬
bestätigungen mit Postkarte 10 h, mit Brief 20 h.
11. Nachnahmesendungen (Franko -
zwang) : (Eingeschriebene Briefe, Wertbriefe,
Pakete.) Zuschlag einer Vorzeigegebühr von 10h
zur sonst entfallenden Gebühr. Bei Einlösung
der Nachnahme wird die gewöhnliche Post¬
anweisungsgebühr vom Nachnahmebeirage ab¬
gezogen.
12. Postauftragsbriefe bis 1000 X :
Bei der Aufgabe die Gebühr wie für einen
eingeschriebenen Brief gleichen Gewichtes; vom
eingezogenen Betrage wird die gewöhnliche
Postanweisungs- und die Einzugsgebühr von
10 h abgerechnet.
13. Po st auftragskarten, Höchstbe¬
trag 20 K : Bei der Aufgabe die Gebühr von
10 h für die Postauftragskarte. Abzug vom
eingehobenen Betrage wie bei Postauftrags¬
briefen.
B. Gebühren bei der Abgabe.
14. Ungenügend frankierte ge¬
wöhnliche Briefpostsendungen aller
Art: Das Doppelte des zum vollen Franko
fehlenden Betrages, aufgerundet auf die nächste
durch fünf teilbare Zahl. Drucksachen verlieren
überdies den Anspruch ans eilige Beförderung.
15. Unfrankierte Briefe und
private Postkarten: Das Doppelte des
vollen Frankobetrages. (Unfrankierte Druck¬
sachen, Geschäftspapiere und Warenproben
werden nicht befördert.)
16. Zustellgebühr: a) Wertbriefe: Bis
1000K 10h, bis 2000 K 30 h, bis 3000 K 50h
usw. für je weitere 1000 K um 20 h mehr;
b) Pakete ohne Wertangabe oder mit Wert¬
angabe bis 1000 X : 1. in Linz 50 h, 2. in
Badgastein, Braunau a. I., Gmunden, Hallein,
Bad Ischl, Nied i. I., Salzburg, Schärding,
Steyr, Urfahr, Wels, Zell am See 30 h, 3. in
allen übrigen Orten 20 h, bei einer Wert¬
angabe über 1000 X für je weitere 1000 K um
20 h mehr; c) Post- oder Zahlungsanweisungen
samt dem Geldbeträge: Bis 10 X 5 h, bis
1000 K 20 h, für je weitere 1000 X um 20 h
mehr.
17. Ankündign ngs- (Aviso-) Ge¬
bühr: Für jeden Wertbrief oder jedes Paket 5 b.
18. Abholungsvorbehalt: a) für
gewöhnliche, eingeschriebene und Wertbriefe:
Brieffachgebühr monatlich 2 X, für Schloß-
fächer 3 oder 4 K nach der Größe des Faches;
b) für Post- und Zahlungsanweisungen: Geld¬
fachgebühr monatlich 5 K; c) für Pakete:
Paketfachgebühr monatlich 5 X und außerdem
Stückgebühr für jedes sonst zuzustellende Paket:
in Badgastein, Braunau a. I., Gmunden.
Hallein, Bad Ischl, Linz, Ried i. I., Salzburg,
Schärding, Steyr, Urfahr, Wels, Zell am See
10 h; in allen übrigen Orten 5 h.
19. Taschendien st gebühr: Monatlich
je 2 X für jede tägliche Üebermittlung.
20. Lagerzins: Für jedes Paket und
jeden lagerzinspflichtigen Tag 5 h.