Volltext: Salzkammergut-Familien-Kalender 1914 (1914)

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-adressiert werden, auf die Rückseite ist der 
Name des Aufgebers zu setzen. Gebühr 
im Orte des Bestimmungspostamtes außer 
Briefporto 30 h, außerhalb des Postortes 
100 h für je 7 V2 km (1 Meile) von letzter 
Station. — Karten-Briefe 11 K — Korre¬ 
spondenz-Karten 5 h, mit bezahlter Ant¬ 
wort 10 h; international zu 10 h, mit be¬ 
zahlter Antwort 20 h. — Drucksachen un¬ 
ter Kreuzband, oder Schleife, oder in offe- 
uem Kuvert, oder nur zusammengefaltet, 
dürfen außer der Adresse nur eine Rech¬ 
nung über den beifolgenden Artikel, sonst 
nichts Schriftliches enthalten, und können 
bis 1000 g \dmet sein. Gebühr: bis 60 g 
3 h, bis 100 g 5 h, bis 250 g 10 h, über 250 
bis 500 g 20 hf über 500 bis 1000 g 30 K 
Frankozwang. — Warenmuster und Pro¬ 
ben unter Kreuzband, oder Schleife, oder 
in Säckchen, nur bis zum Gewichte von 
360 g, müssen frankiert aufgegeben und so 
verpackt werden, daß die Post den Inhalt 
untersuchen kann. Adresse auf starkem 
Papier anhängen oder aufkleben. Schrift¬ 
liches außer Firma des Absenders, Adresse 
des Empfängers, Bezeichnung der Ware 
mit Preis und verfügbarer Menge nicht 
zulässig. — Auf der Adresse auch „Pro¬ 
ben", „Muster" zu bemerken. — Gebühr 
bis 260 g 10 K, bis 350 g 20 h. Franko- 
Awang. 
Montenegro und Serbien: Briefe für 
je 20 g 10 h, Korrespondenzkarten 5 h, 
Drucksachen je 50 g 5 h. 
Rumänien: Briefe bis 20 g 25 h, für je 
weitere 20 g 15 h, Korrespondenzkarten 
10 h, Drucksachen für je 50 g 5 h. Grenz- 
verkehrbriefe für je 20 g 10 h. 
Schweiz: Briefe bis 20 g 25 h, für je 
weitere 20 g 15 h, Korrespondenzkarten 
10 t, Drucksachen je 60 g 5 Ti. Grenzver¬ 
kehrbriefe unter 30 km für je 20 g 10 h. 
Uebriges Ausland innerhalb u. außer¬ 
halb des Weltpostvereines: Briefe bis 
20 g 25 h, für je weitere 20 Gramm 15 h, 
Korrespondenzkarten 10 h, Drucksachen für 
je 50 g 5 h. 
II. Mltgnmrisungen. 
In Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Her¬ 
zegowina und an die Kriegsschiffe in aus¬ 
ländischen Gewässern bis 1000 K an alle 
Postämter von allen Postämtern. In das 
Formular (3 h) ist vom Aufgeber der Be¬ 
trag der Anweisung in Ziffern und der¬ 
jenige der Kronen auch in Buchstaben, die 
genaue Adresse des Empfängers mit Be¬ 
stimmungsort und links in den Coupon 
sein eigener Name einzutragen. Im in¬ 
ländischen Verkehre darf der Coupon 
außerdem noch schriftliche Mitteilungen 
enthalten oder mit Aöreßschleife von Zei¬ 
tungen beklebt werden. Die Post haftet für 
den laut Aufgabeschein eingezahlten Be¬ 
irag. Gebühr bis 20 K 10 h, bis 100 K 
20 h, bis 300 K 40 7i, bis 600 K 60 Ji, bis 
1000 K 1 Z. — Expreßpostanweisnngen 
(Gebühr 30 h) sind zulässig in Oesterreich- 
Ungarn, Argentinien, Brasilien, Belgien, 
Chile, Kongostaat, Deutschland, Aegypten, 
Italien, Japan, Luxemburg, den Nieder¬ 
landen, Portugal, der Schweiz und Siam. 
— Telegraphische Postanweisungen unter¬ 
liegen der gleichen Gebühr wie gewöhn¬ 
liche Postanweisungen zuzüglich der ent¬ 
fallenden Telegrammgebühr. Im Jnlande 
noch das Eilbestellgeld 30 h, wenn die tele¬ 
graphische Postanweisung nicht „poste re¬ 
stante" lautet. Die allfällige Ergänzungs¬ 
gebühr auf den Botenlohn wird vom Emp¬ 
fänger eingezogen. — Postanweisungen im 
internen Verkehre müssen innerhalb 7 Ta¬ 
gen — (poste restante binnen 1 Monate) — 
behoben werden: nach Ablauf dieser Frist 
werden selbe (oder wenn dieselben in Hän¬ 
den des Adressaten sich befinden, an deren 
Stelle ein Rückzahlungsaviso) an den Auf¬ 
gabeort retourniert. — Die Gebühren für 
Geldsendungen ins Ausland sind durch 
vier Klassen festgesetzt. Die Anweisungen 
nach dem Auslande sind stets in der für 
das Bestimmungsland vorgeschriebenen 
Währung auszufertigen. Die Einzahlung 
muß jedoch in Kronenwährung erfolgen. 
Das fixe Umrechnungsverhältnis ist fol¬ 
gendes: 
100 Mark = K 117*80 
100 Frk. = „ 95*50 
10 Pf. St. = „ 240*60 
100 Doll. = „ 496-- 
100 Rubel = „ 254-50 
100 arqent. Pesos = K 477*50 
100 chil. Pesos =„182*— 
lOOskand.Kronen— „ 132-50 
lOOYen =„ 246-50 
lOOHoll. Gulden =„198-80 
III. Tklkgrsmme. 
Nach allen Orten Depeschen zulässig. 
Wo keine Station, wird die Depesche durch 
Post oder Expressen weiterbefördert. Mit¬ 
tels Briefmarken frankierte Telegramme 
können per Post oder Bote in Briefform 
gefaltet und gesiegelt an das nächste Tele¬ 
graphenamt zur Abtelegraphierung über¬ 
sendet werden. Depeschen in allen Spra¬ 
chen zulässig, welche in Lateinschrift ge¬ 
schrieben werden, Chiffreschrift, ausgenom¬ 
men in Kriegszeiten, ebenfalls gestattet. 
— ErmittlungderWortzahl einer 
Depesche: a) Alles, was der Aufgeber in 
das Original seiner Depesche schreibt, wird 
mitgezählt: b) Maximum der Länge eines 
Wortes 15 Buchstaben: Ueberschuß noch 
ein Wort: c) bei Verbindung von Wör¬ 
tern durch Bindestriche wird jedes als 
besonderes Wort gezählt: 6) je 5 Ziffern 
ein Wort: e) einzelne Schriftzeichen, Buch¬ 
staben, je ein Wort: 1) zum Worttexte ge¬ 
hörige Interpunktionen werden nicht ge¬ 
rechnet: g) Sprachwidrige Zusammenzie¬ 
hungen nicht gestattet: h) Unterstrei¬ 
chungszeichen, Klammern und Anfüh¬ 
rungszeichen (je 1 Paar) ein Wort. — In 
Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Herzego¬ 
wina und Deutschland Gebühr per
	        
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