Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1921 (1921)

23. Dringende Pakete (Freimachungs 
zwang, nur Inland und Deutschland zulässig): Zu 
den sonstigen Gebühren die Sondergebühr von 
3 K. Wünscht der Absender auch die- Eil 
zustellung, so ist auch die Eilzustellgebühr zu 
entrichten. 
24. Bahnhofbriefe (nur Inlandsverkehr): 
Zu den Gebühren für jeden einzelnen Brief 
(Freimachungszwang) dieMoncutsgebühr von 30 K. 
25. Postausweiskarten: 2 K. Für das 
reisende Publikum die praktischeste Legitimation. 
Postausweiskarten können von jedem Postamte 
für jedermann abgestellt werden, der den voll 
gültigen Nämlichkeitsnachweis liefert. Sie sind 
ein volles Jahr vom Tage der Ausstellung ge 
rechnet gültig. 
26. Sonstige besondere Leistungen: 
Gebühr von je 1 K 20 h für Rückscheine oder 
Auszahlungsbestätigungen, auch bei nachträg 
lichem Begehren; Weltpostverein 2 K. Für die 
Zurückforderung einer Postsendung, die Adreß- 
änderung, die Aenderung der Nachnahme oder 
des Postauftrages im Jnlandsverkehre, wenn die 
Verfügung dem Abgabeamte schriftlich über 
mittelt werden soll (wenn die Aenderung noch 
beim Aufgabeamte möglich ist: 30 h, wenn 
schon im Fernverkehr: a) postalischer Weg: 
Gebühr für einen einfachen Einschreibebrief; 
b) telegraphischer Weg: Telegrammgebühren); 
für das Verlangen der Benachrichtigung darüber, 
an welchen von mehreren Empfängern ein Paket 
zugestellt wurde (Inland, 8. H. S., Ungarn), 
oder daß ein Postauftragsbrief nicht eingelöst 
wurde (Inland); für die Benachrichtigung über 
unbestellbare Pakete 1 K 20 h; für die Nach 
forschung nach einer bescheinigten Sendung 1 K 
20 h. Für eine Ersatz-Aufgabebescheinigung 2 K. 
D. Gebühren im Zollverkehre. 
27. Postämtliche Freimachung von 
Zollsendungen: Für jede mit Zollgebühr be 
legte Briefsendung 60 h, für jedes (auch zoll 
freie) Paket oder jede Wertschachtel 3 K. 
28. Selbstfreimachung durch den Emp 
fänger: a) Vormerkgebühr für jedes Kalender 
jahr 20 K; b) außerdem für jedes Paket oder 
jede Wertschachtel eine Traggebühr von 1 K 
für die Ueberstellung zum Zollamte und eine 
Gebühr von 20 h für die Zustellung der Be 
nachrichtigung; letztere Gebühr kann bei Vorbehalt 
der Abholung der Benachrichtigungen durch eine 
Bauschgebühr monatlicher 8 K ersetzt werden. 
29. Zollfrankozettel-Verfahren: Für 
jede Sendung 1 K. 
30. Reparatur-, Muster- und Losungs 
waren: Vormerk-Vermittlungsgebühr von 3 K 
für jedes Paket bei der Versendung ins Aus 
land; Ausgangs-Vermittlungsgebühr von 3 K 
für jedes Paket bei der Rückleitung ins Ausland. 
31. Verpackungsgebühren: Nach den 
wirklichen Kosten. 
E. Telegrammgebühren. 
32. Gewöhnliche Telegramme (Inland, 
Wortgebühr 40 b mindestens 4 K, Tschechoslo 
wakei, Kgr. 8. H. 8., Ungarn, Deutschland): 
Wortgebühr 1 K, mindestens 10 K. Bei dringen 
den Inhalt dreifache Gebühr. Zeitungstelegramme 
pro Wort 20 b, Ausland 50 b. 
Duprtlnrsrchsvs föhpxete 
zur Ilntsgung von MMssnZstdorn, Kautionen usw. 
A. Allgemeine Staatsschuld. 
Alle Ausgaben der österr. Kriegsanleihe. 
Einheitliche Rente steuerfreie Mai-November- 
Rente, Jänner-Juli-Rente. 4*2% Noten-Rente 
Februar-August. 4-2% Silber-Rente April-Oktober. 
B. Oesterreichische Staatsschuld. 
4%% amort. österr. Staats-Schatz-Anweisung 
vom Jahre 1914. 4% österr. Gold-Rente. 4% österr. 
Kronen-Rente März-September. 4% österr. Kronen- 
Rente Lit. B Juni Dezember. 3y 2 % österr. Inve 
stitions-Rente. 
Eisenbahn - Staatsschuld - Verschreibungen und 
zu Schuldverschreibungen abgestempelte Eisenbahn- 
Aktien u. zw.: Albrechtsbahn, Elisabethbahn in 
Gold, Franz-Josefbahn, österr. Nordwestbahn und 
südnorddeutsche Verbindungsbahn, Rudolfbahn 
steuerfrei, Elisabethbahn-Aktien I., II., III. Em., 
Kremstalbahn-Aktien usw. 
Alle vom Staate zur Zahlung übernommenen 
Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen u. zw.: Albrecht 
bahn, Elisabethbahn, Ferdinand-Nordbahn, Franz 
Josefbahn, Kremstalbahn Em. 1905, Nordwestbahn, 
Rudolfbahn (Salzkammergut) u. v. I. 1884, Süd 
norddeutsche Verbindungsbahn usw. 
Oeffentliche Anlehen (mit Ausnahme der bosni 
schen Landes- u. Eisenbahnanlehen) u. zw.: Donau 
regulierungsanleihe, Wiener Verkehrsanleihe, Lan- 
desanlehen, Anlehen der Städte Czernowitz, Graz, 
Innsbruck, Klagenfurt, Krakau, Lemberg, Salzburg, 
Triest, Triest Handelskammer, Wien. 
Pfandbriefe: der österr.-ungar. Bank, der allg. 
österr. Bodenkreditanstalt, österr. Beamtenkredit- 
anstalt, Wiener Baukreditbank, Zentral-Boden- 
kreditbank, österr. Kreditinstitut für öff. Arbeiten, 
der Landes-Hypothekenanstalten von Kärnten, Nieder 
österreich. Oberösterreich, Mähren, Görz. Salzburg, 
Tirol, Vorarlberger Bank, Krainische Landesbank, 
der Sparkassen: Bukowinaer Sparkasse, Innsbrucker, 
Linzer allg., Mährische, I. Oesterreichische, Steier 
märkische usw. 
Eisenbahn-Prioritäten: Lambach—Haag Lokal 
bahn, Mauthausen—Grein Lokalbahn, Schwarzen 
au—Zwettl Lokalbahn, Unterkrainer Bahn, Nieder 
österreichische Waldviertelbahn usw. 
Zinsenverechnungs-Tavelle
	        
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