Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1919 (1919)

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Skala II 
für Quittungen und andere Rechtsurkunden, 
welche weder der Skala I oder III, noch einer 
fixen Stempelgebühr unterliegen. 
Bemessungsgrundlage Gebührenbetrag 
Bis 
40 K . 
. . —' K 20 h 
Ueber 
40 
bis 
80 K . 
. . — K 40 h 
n 
80 
120 K . 
. . —’ K 60 h 
120 
„ 
200 K . 
. . 1 K — h 
200 
n 
400 K . 
. . 2 K — h 
400 
„ 
600 K . 
. . 3 K — h 
„ 
600 
800 K . 
. . 4 K — h 
800 
1.600 K . 
. . 8 K — h 
1.600 
n 
2.400 K . 
. . 12 K — h 
2.400 
„ 
3.200 K . 
. . 16 K — h 
' 
3.200 
„ 
4.000 K . 
. . 20 K — h 
„ 
4.00) 
„ 
4.800 K . 
. . 24 K — h 
Uebersteigt die Berechnungsgrundlage 4.800 K, 
so ist von je 1.600 K eine Mehrgebühr von 8 K 
zu entrichten, wobei ein Restbetrag von weniger 
als 1.600 K als voll anzunehmen ist. 
Skala III 
für Tausch- und Kaufverträge über bewegliche 
Sachen, Dienstleistungsverträge unter ge 
wissen Voranssetzungen (wenn es sich um Be 
sorgung dauernder oder wiederkehrender Ge 
schäfte anderer Art, als wie Taglöhner-, 
Dienstboten- und Gewerbegehilfen-Arbeiten han 
delt), Glücksverträge, Schuldverschrei 
bungen, welche auf'Ueberbringer lauten, ge 
wisse Gesellschaftsverträge (als Regel bei Aktien 
gesellschaften und Kommanditgesellschaf 
ten auf Aktien), Lieferungsverträge über 
Sachen oder Arbeiten mit Stoffzugabe. 
Vemessungsgrundlage Gebührenbetrag 
Bis 
20 K . 
. . — K 20 h 
20 
bis 
40 K . 
. . — K 40 h 
40 
60 K . 
. . — K 60 h 
60 
„ 
100 K . 
. . 1 K — h 
100 
200 K . 
. . 2 K — h 
200 
300 K . 
. . 3 K — h 
300 
400 K . 
. . 4 K — h 
400 
800 K . 
. . 8 K — h 
800 
1.200 K . 
. . 12 K — h 
1.200 
1.600 K . 
. . 16 X — b 
1.600 
2.000 K . 
. 20 K - h 
2.000 
„ 
2.400 K . 
. . 24 K — h 
Uebersteigt die Berechnungsgrundlage 2.400 K, 
so ist von je 800 K eine Mehrgebuhr von 8 K zu 
entrichten, wobei ein Restbetrag von weniger als 
800 K als voll anzunehmen ist. 
Kurzer Auszug aus dem Stempel- und 
Gebührentarif. 
Arbeitsbücher für gewerbliche Hilfsarbeiter 
und dje in dieselben eingetragenen Arbeits 
zeugnisse stempelfrei; wenn sie aber mit 
Reisebewilligung versehen sind, 50 h. 
Arbeitsverträge, siehe „Lieferungsverträge". 
Armutszeugnisse ftei, und ^war auch dann, 
wenn sie als Beilagen stempelpflichtiger Ein 
gaben verwendet werden. 
— Gesuche und Protokolle um Ausfolgung odev 
Vidierung von solchen 2 K per Bogen. 
Dienstboten-Zeugnisse und Reiseurkunden für 
Dienstboten 60 h. Hingegen sind Dienstboten 
bücher und die in denselben eingetragenen 
Zeugnisse stempelfrei. 
Dürftigkeitszeugnisse, siehe Armutszeugnisse. 
Eingaben von Privatpersonen an öffentliche 
Aemter und Behörden: 
I. Im gerichtlichen Verfahren verschieden, je 
nach der Verfahrensart; 
II. außer dem gerichtlichen Verfahren in der 
Regel von jedem Bogen 2 K. 
III. Steuer- und Gebührenrekurse: 
a) erste Rekurse gegen Stempel- und Ge- 
bührenvorschreibungen, stempelfrei; 
d) Einkommensteuerberufungen und Gesuche- 
um Mitteilung der Bemessungsgrundlagen 
behufs Verfassung solcher Berufungen,, 
stempelfrei; 
e) Rekurse und Beschwerden (einschließlich 
der. Gnadengesuche), welche lediglich gegen 
Strafen- und Gebührenerhöhungen ge 
richtet sind, stempelfrei; 
d) sonstige, bis zu einem Steuer-(Gebühren- 
Betrage von 100 K, von jedem Bogen 
50 h, darüber-von jedem Bogen 1 K. 
Einschreib -(Kunden-) Büchelder Hand els - und 
Gewerbetreibenden unterliegen als fortlaufend 
geführte Rechnungen dem Einheitsrechnungs 
stempel per 2 h, bezw. 10 h, 20 h oder 50 h 
so oftmal, als das Einheitsflächenmaß von 
1750 Quadratzentimetern in sämtlichen Blät 
tern des Büchels enthalten ist. Es ist gestattet, 
die Gebühr für das-ganze Büchel auf dem. 
ersten Blatte zu entrichten und die Stempel 
gebühr ümtlich überstempeln zu lassen, wobei 
es Sache der Partei rst, zu beurteilen, wie hoch 
der voraussichtlich auf einen Normalbogen 
(Bogeneinheit) von 1750 Quadratzentimetern 
entfallende Forderungsbetrag sein wird. Jm 
Zweifel empfiehlt es sich, das Höhere anzu 
nehmen. 
Empfangsbestätigungen, siehe „Quittungen".. 
Fassionen zur Bemessung von öffentlichen Ab 
gaben stempelfrei; desgleichen die Eingaben 
um Verlängerung der Frist für die Einbrin 
gung derselben. 
Gesuche/siehe „Eingaben". 
Handels- und Gewerbebücher der Kaufleute, 
Fabrikanten und Gewerbetreibenden: a) Die 
Haupt-, Konto-Korrent- und Saldo- 
Kontobücher für je 6040 Qu.-Ztm. 60 b;. 
b) Journal (Tagebuch), Strazzp (Laden 
buch), Kassabuch, Primanota, Fakturen 
buch (Verkaufsbuch), Magazinbuch, Jn- 
ventarbuch, Bilanzbuch für je 2640 Qu.- 
Ztm. 10 b. Bei gebundenen Büchern ist die 
Einheitsgebühr pr. 60 b, beziehungsweise 10 h, 
so oftmal zu nehmen, als sämtliche Blätter des 
Buches das,Einheitsflächenmaß von 5040 Qu.- 
Ztm., beziehungsweise 2640 Qu.-Ztm/ in 
sich enthalten. Reste unter 6040, beziehungs 
weise 2640 Qu.-Ztm. werden ganz genommen..
	        
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