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bei unveränderter Wartegebühr, für Fiat
um 1 K 50 h, für Einspänner um 90 h.
Handgepäck, das an Innern des Wagens
untergebracht werden kann, ist frei Für Ge-
päck, das am Kutfchbo.te gelagert wird, ist per
Stück 4 5 h, für schweres Gepäck, das rück-
wärts am Wagen aufgestellt wird, per Stück
00 U zu entrictjten
B. Andere Tourfahrten.
1. Fahrten bei Tage, und zwar von 8 Uhr
früh bis 6 Uhr abends innerhalb des Stadt-
gebietes (innerhalb der Verzehrungssteuer-
Linie) mit Ausichluß jenes b'rgigen Stadt-
teiles, welcher westlich von einer durch die
Sandgasse, Hopfengasse, k'apuzinerstraße, von
der Ein nnndang der Baumbachstraße bis zur
Klammstr., dann der Hirichgaäe, Schlosser, asfe
und dem Tiefen Graben gezogene Lime liegt.
a) Vom Standorte des Lohnfuhr-
werkes aus ohne jede Wartezeit .
b) Mit Abholung und Wartezeit
Für Fahrten nach oder von dem «ns
dieser Tar-fpost ausgeschlossenen Stadtteile
hat in Ermanglung einer besonderen Ver-
einbarung der Tarif I A für Zeitsährten
zu gelten.
2. Fahrten bei Tage in oder außer dem
Stadtgebiete:
a) Zum Friedhöfe ....................
Hin- und Rückfahrt mit halb-
stündigem Aufenthalte ....
b) Bei Leichenbegängnissen für die
Begräbnisbegleüung zur Kirche
und zum Friedhofe samt Rückfahrt
e) Bei Kindstaustn Hin- und Rück-
fahrt einschließlich der erforder-
l'chen Wartezeit......................
d) Zu Trauungen Hin- und Rück-
fahrt einschließlich der erforder-
lichen Wartezeit .................
e) Zur neuen städtischen Schwimm-
schule ............... .....
3. Fahrten ohne.Unterschied der Tüges-
und Nachtzeit innerhalb des Stadtgebietes:
a) In das Theater, zu Konzerten,
Vorlesungen, Ausstellungen in
allen öffentlichen Lokalen . . .
Abholen von denselben . . .
b) Zu Ballen und Unterhaltungen
Für Abholen von denselben .
4. Fahrten ohne Unterschied der Tages-
und Nachtzeit außer des Stadtgebiet--*.
Zu Bällen und Unterhaltungen
im Volksgarten, in den Kellerlokabn
der Attienbrauerei und in Urfahr
Abholen von denselben . . .
Hat der Mietwagen bei den Tour- oder
Retourfahrten der Tarifpost II B 3 und 4
zu mehreren Häusern zu fahren, so ist der
Fialer berechtigt, für jedesmaliges Anhalten
60 N, der Einspänner 30 h zu fordern.
Wartezeit und Wartegebühr vei
Strecken(Tour-)fahrten.
Bei Abholung zu den Tourfahrten oder
Tour- und Retourfahrten nach Tarif II A
und B (mit Ausnahme der Post II B l./a)
ist, sofern nicht ohnehin für die Fahrt eine
besondere Wartezeit tarifmäßig bestimmt ist,
Zlvei- ' spänn. Ein- spänn.
K | h K | h
90
10
für eine Wartezeit bis zu einer Viertelstunde
keine Vergütung zu leisten. Für eine längere
Wartezeit vor Beginn der Fahrt oder eine
mehr als tarifmäßige Wartezeit zwischen der
Tour- und Retourfahrt ist eine Wartegebühr
für je eine halbe Stunde mit l K 60 h für den
Zweispänner und 90 h für den Einspänner
zu entrichten. Jede begonnene halbe Stunde
ist als voll zu rechnen.
III. Fahrten in die Umgebung von M.
1. Fahrt nach dem Freinberge, zum
.Jägermayr und zum Irrenhause
Hin- und Rückfahrt mit halbstündigem
Aufenthalte.....................
Vom Westbahnhofe nach dem Frein-
berge und zum Jägermayr . .
Hin- und Rückfahrt mit einem halb-
stündigen Aufenthalte ....
2. Fahrt zum Petrinum u. Riesenhofe
Hin- und Rückfahrt mit einem halb'
stündigen Aufenthalte...........
3. Fahrten nach Buchenau, Bachl,
Seyrlufec . ....................
Hin- und Rückfahrt mitzweistündigem
Aufenthalte ......................
4. Nach Wilhering, Schörgenhub,
Jäger im Tal, Leo dmg, Klein-
münchen, Ebelsberg. Zizlau,Auhof,
St. Magdalena.................. .
Hin- und Rückfahrtmit zweistündigem
Aufenthal'e.......................
5. Nach Ottensheim und Kürenberg
Hin-und Rückfahrt mit zweistündigem
Aufenthalte . . .............
6. Nach Traun, Pöstlinaberg, Dörn-
bach (Maria guten Rat), Bangl-
mayr, Steyregg . ...............
Hin- und Rückfahrt mit zweistündigem
Aufenthalte .........
Wird bei den Fahrten III Post Nr. 3
bis inkl. 6 der Aufenthalt zwar über zwei
Stunden ausgedehnt, das Lohnfuhrwerk aber
doch nicht länger als einen halben Tag, d. i.
sechs Stunden in Anspruch genommen, so
erhöht sich die Fahrtaxe um 3 K.
7. Nach St. Florian, ,Wiidb?rg, Al-
koven, Nettin gs dors, Gallneukirchen
und E'Nis .......................
Hin- und Rückfahrt mit zweistündigem
Aufenthalte.......................
8. Nach Mühllacken, Landshaag,
Aschach, Eferding ..............
Hin- und Rückfahrt mit Verwendung
des ganzen Tages..................
9. Nab Kirchschlag, Scharten, Wels
Hin- und Rückfahrt mit Verwendung
des ganzen Tages ...............
10. Nach Kremsmüttster, Hall und
Daxberg ........................
Hin- und Rückfahrt mit Verwendung
des ganzen Tages..................
11. Nach Leonfelden, Neufelden
Hin- und Rückfahrt mit Verwendung
des ganzen Tages . . . . . .
Zwei- Ein-
spänn. spänn.
K| I u K 1
6 4 50 1.
7 50 6 I I !
6 4 50
9 6 I:1 ‘
4 50 3 j j
7 50 5 40! 1
6 — 4 I . 1 50> I
12 — 7 1 10
9 — 6 |“
15 10 50
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16 50 12 1 s
12 — 9 —
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21 — 16 50
21 — 15
27 19 50
24 — 16 50
30 — 21 —
30 — 21 —
36 25 50
. 27 - 18
"i 24 1 —
Die in diesem Tarife bestimmten Fahrpreise gelten ohne Ausnahme für alle Tage (auch Sonn- und Feiertage), für jede Jahreszeit
und Witterung, für Wagen- und Schlittenfahrten und bleiben dieselben, ob nur eine oder die zulässige Mehrzahl von Personen fährt.