Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1917 (1917)

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16. November aus dem Dienste trat, so kann er 
von je 1 K des Jahreslohnes nur 54*44 ft 
(rund 54 ft*) beanspruchen. 
Wir haben somit nachstehende Aufgabe zu lösen: 
Wenn D von je 1 K des Jahreslohnes 66 ft 
erhält (nämlich für die Zeit vom 24. Juni bis 
31. Dezember), so sind ihm (die vereinbarten) 
53 K auszuzahlen; wie viel K bekommt er, 
wenn auf je 1 K des Jahreslohnes nur 54 ft 
entfallen? (Für die Zeit vom 24. Juni bis 
16. November.) 
Auflösung mittels einfacher Schlüsse. 
66 ft (v. je 1 K des Jahreslohnes) geben 53 K ; 
1 ft dto. gibt den 66. Teil v. 53 K, 
d. i. 80-3 ft 
54 ft dto. geben somit 54 X 80-3 ft — 
43 K 36 ft 
Auflösung mittelst des Zweisatzes (Regel de Tri): 
*) Durch Auslassung der Dezimalen ergibt sich zugunsten 
des D eine Differenz (ein Unterschied) von 8 h. 
Auflösung mittelst der Proportion: 
66 ft geben 53 K 
54 ft geben x K. 
x : 53 = 54 : 66 
= 61XÜ = 2862 = 43-36 K 
66 66 
oder abgekürzt: 
x : 53 — 54 : 66 
9 : 11 
_ 53 X 9 _ 477 _ 43-36 K = 
yj TI 43 K 36 ft. 
Anmerkung. Den obigen Berechnungen 
wurden die Bestimmungen der derzeit geltenden 
Dienstboten-Ordnung zu Grunde gelegt. Hiernach 
entfallen auf die Zeit vom 
Jänner bis März . . W/o des Jahreslohnes 
April „ Juni . . 25% „ „ 
Juli „ September 40o/o „ „ 
Oktober „ Dezember. 250/0 „ „ 
Es sind somit von je 1 K des Jahreslohnes 
per Tag zu verabfolgen für die Zeit vom 
Jänner bis März . . 0-111 ft 
April „ Juni . . 0*277 „ 
Juli „ September 0*444 „ 
Oktober „ Dezember. 0*277 „ 
Wird nach Guldenwährung gerechnet, so setzt man statt 
K und h fl. und kr. „ _ , ^ 
K. S. in P. 
NAUtioNSN usw 
föupxU&xfidpexe 
zur Ilutsguug von Wuissngsi 
Einheitliche Rente in Silber und Noten. 
Die Staatslose vom Jahre 1860 und 1864, 
österr. Goldrente, österr. Kronenrente und österr. 
Jnvestitionsrente. 
Sämtliche Eisenbahn-Staatsschuld - Verschrei 
bungen der Albrecht-, Elisabeth-, Franz Josef-, 
Rudolfbahn usw., sowie die abgestempelten Aktien 
der Elisabethbahn. 
Alle vom Staate zur Zahlung übernommenen 
Prioritäten, wie Albrechtbahn, Elisabethbahn in Mark, 
Franz Josefbahn, galiz. Karl Ludwigbahn, Rudolf 
bahn, Mährisch-schlesische Zentralbahn, österr. Lokal 
bahnen 30/0, Vorarlberger Bahn usw. 
Oeffentliche Anlehen (mit Ausnahme der bosni 
schen) als: die Landesanlehen, die Propinations- 
anlehen von Bukowina und Galizien. Anlehen der 
Städte Graz, Triest, Wien usw. 
Pfandbriefe als: der allgem. Bodenkreditanstalt 
in Wien, der österr.-ungar. Bank als Hypotheken 
anstalt, der Landes-Hypothekenanstalten von Kärnten, 
Niederösterreich und Oberösterreich, der Landesbanken 
von Böhmen und Galizien, der ersten österr. Spar 
kasse, des steiermärkischen Sparkassenvereines usw. 
Die Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen, wie 
Friauler-, Fürstenfeld-Hartberg-, Lambach-Haag-, 
Mauthausen-Greiner-, Unterkrainer-, N.-Oe. Wald 
viertel-, Valsugana-Bahn usw. 
Die 50/0 Donau-Regulierungs- und die 3% 
Oesterr. Boden-Kredit-Lose I. und II. Em. 
ÄÄÄ Gebet- und Kmtdlmchlel« 
für alle Andachten zum aUercheMgsterr Altavsakvamente^ insbesondere fnv die emige Arr- 
delmrs. Von P. Ulrich Steindlberger. Approbiert. 284 S. Preis geb. in Leinwand K 1*50, 
in Leder K 2 —, mit Post um 10 ft mehr. 
Bestelladresse: Kathol. Pretzverein Linz a. d. D., Landstraße 41.
	        
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